Öffentliche Ausgaben: Definition, Phasen und Grundsätze der Staatsfinanzen

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Öffentliche Ausgaben: Definition und Zweck

Öffentliche Ausgaben bezeichnen den finanziellen Aufwand des Staates, der darauf abzielt, öffentliche Bedürfnisse im Rahmen des allgemeinen Staatshaushalts zu befriedigen.

Rechtliche Aspekte der öffentlichen Ausgaben (RATIO AS. LEGAL)

Die rechtliche Beziehung bei öffentlichen Ausgaben ist ein Rechtsakt zur Beauftragung einer Arbeit oder Dienstleistung. Sie beinhaltet folgende Elemente:

  • Aktives Subjekt: Die Stelle, die den Auftrag erteilt und die Kosten auslöst (z.B. Staat, autonome oder lokale Verwaltung).
  • Objekt: Die finanzielle Verpflichtung, die den Betrag in Euro festlegt.
  • Ursache (FUNC): Die gesellschaftliche Notwendigkeit, die zur Durchführung der öffentlichen Ausgabe führt.

Phasen der finanziellen Ausgaben (FUNC. FINANZIELLE)

Die Umsetzung öffentlicher Ausgaben erfordert ein Verwaltungsverfahren, das folgende Phasen durchläuft:

  1. Anordnung der Ausgaben
  2. Kosten-Abrechnung (Settlement)
  3. Zahlungsanweisung oder Rechtfertigung
  4. Zahlung: Die physische Handlung des Mittelabflusses, die bei der zuständigen Stelle der Staatskasse erfolgt.

Vollstreckung der Kosten und deren Beschränkungen

Die Kennzeichnung und Durchführung der Kosten ist durch restriktive und bindende Charakteristiken gekennzeichnet, die im allgemeinen Staatshaushalt festgelegt sind. Diese Beschränkung umfasst drei Aspekte:

  • Zeitliche Begrenzung: Die Mittel müssen innerhalb des Haushaltsjahres für die tatsächlichen Kosten verwendet werden.
  • Qualitative Deckung: Die Bereitstellung von Mitteln ist nur für bestimmte Zwecke zulässig.
  • Höchstbeträge: Es dürfen keine Ausgabenverpflichtungen eingegangen werden, die den in den Ausgabenplänen ausgewiesenen Mittelbetrag übersteigen.

Detaillierte Ausgabenphasen

Etappe der Ausgabenanerkennung (AUSGABEN DER BÜHNE)

Diese Phase ist direkt mit der Anerkennung der finanziellen Verpflichtung verbunden und dient der Verwaltung der Ausgaben:

  • Anordnung (Okay): Die Handlung, durch die das Ministerium oder die Behörde eine Kostenstelle oder Verpflichtung eingeht.
  • Vertragsabschluss: Die Vereinbarung zur Durchführung der Arbeiten, Dienstleistungen oder des Kaufs von Waren.
  • Anerkennung der Verpflichtungen: Die Verwaltung übernimmt die Verpflichtung, den Betrag zu berechnen, wenn die Umsetzung durch die entsprechende Bestimmung gerechtfertigt ist.
  • Zahlungsvorschlag: Die Handlung, durch die der Vertreter des Center Managers eine Anfrage an die Generalkasse (General Treasury) zur allgemeinen Verbuchung der Zahlungen stellt.

Etappe der Zahlung (ETAPA ZAHLUNG)

Ziel ist die Erfüllung der zuvor entstandenen Verpflichtung durch den nationalen Zahlungsbeauftragten:

  • Formeller Zahlungsauftrag: Politische Einigung im Finanzministerium.
  • Materieller Zahlungsauftrag: Bestehend aus der Ausfertigung eines Schecks oder einer Überweisung auf das laufende Konto des Finanzministeriums bei der Bank von Spanien.

Grundsätze der öffentlichen Ausgaben (PRINC. GRAL. ÖFFENTLICHE AUSGABEN)

Grundsatz der Legalität

Öffentliche Verwaltungen dürfen finanzielle Verpflichtungen und Ausgaben nur im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften eingehen.

Grundsätze der Kontrolle

Es existiert eine parlamentarische Kontrolle, die sowohl vor als auch nach der Ausgabe stattfindet:

  • Vorherige Kontrolle: Erfolgt durch die Annahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Staates (Generaldirektion Haushalt).
  • Nachfolgende Kontrolle: Wird durch den Rechnungshof (orgAfter Parlamento) und die interne Kontrolle durch die Generalversammlung des Comptroller of the State Administration durchgeführt.

Grundsatz der Einheit des Haushaltsplans

Dieser Grundsatz verlangt, dass alle Ressourcen und Ausgaben der öffentlichen Finanzen in einem einzigen Finanzplan erfasst werden.

Grundsatz der Rechnungseinheit

Einnahmen und Ausgaben dürfen nicht nur in einem Haushalt, sondern müssen auch auf eine einzige Position gerichtet sein oder eine Abweichung von dieser einzigen Position darstellen.

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