Das Öffentliche Soziale Sicherungssystem in Spanien: Struktur und Leistungen

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 6,67 KB

Öffentliche Soziale Sicherungssysteme in spanischen AA.GG.

Wesen des Öffentlichen Sozialen Sicherungssystems

Gemäß den verschiedenen Gesetzen der Autonomen Gemeinschaften ist das öffentliche System der Sozialen Sicherung (SSSS) jeder Gemeinde ein integriertes und koordiniertes System von Ressourcen, Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen zur sozialen Betreuung. Die Verwaltung obliegt der Regierung.

Als öffentlich-rechtliches System der sozialen Sicherung zielt es darauf ab, das Wohl der Bürger zu verbessern. Es besteht aus einem Satz von inhaltlichen, organisatorischen und prozeduralen Regeln, die miteinander verknüpft und kompatibel sind und die Leistung und Tätigkeit des SSSS regeln.

Die öffentliche Verantwortung im Bereich des SSSS liegt bei den Verwaltungen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften. Diese sind berechtigt und verpflichtet, folgende Aufgaben zu erfüllen: die Anforderungen und Bedingungen für die Leistungen des SSSS zu regeln; als Behörde administrative Funktionen der Planung, Genehmigung und Kontrolle des Funktionierens auszuüben; die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen; die Förderung und Umsetzung von Präventions- und Pflegemaßnahmen sowie die Förderung der sozialen Integration durch Dienstleistungen, Ausrüstung und Personal zu gewährleisten, die entweder selbst verwaltet oder durch die Einbeziehung zugelassener Personen und Organisationen erbracht werden.

Es erkennt die persönlichen Rechte der Bürger auf Zugang zu diesen Leistungen und deren Inanspruchnahme an.

Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Systemen

Die verschiedenen Gesetze der Autonomen Gemeinschaften zum SSSS werden mit denen anderer sozialer Systeme koordiniert, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Abstimmung mit den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung, Ausbildungsdienstleistungen und Beschäftigung gelegt wird.

Ebenso wurden, um den Bürgern eine schnelle und effiziente Bereitstellung von SSSS zu ermöglichen, entsprechende Kooperationsmechanismen mit der Regierung etabliert. Dazu gehören Verbände des SSSS in Gemeinden mit geringerer Bevölkerungsdichte sowie die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Gemeinden des SSSS in jeder Autonomen Gemeinschaft als Organe der Koordination, Kommunikation und des Informationsaustauschs.

Rechte und Pflichten der Bürger im SSSS

Nach den verschiedenen Gesetzen der spanischen Autonomen Gemeinschaften sind alle Personen berechtigt, Leistungen zu erhalten und an den Aktivitäten des SSSS teilzunehmen, die die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und in einer der Gemeinden der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften gemeldet sind. Ebenso alle Personen mit EU-Staatsangehörigkeit. Auch Ausländer, Vertriebene, Flüchtlinge und Staatenlose, die sich im Hoheitsgebiet einer spanischen Autonomen Gemeinschaft aufhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, den Geltungsbereich auf Personen auszudehnen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, deren Bedarf jedoch die Aufmerksamkeit des SSSS erfordert.

Jede Person, die Zugang zum öffentlichen SSSS hat, hat Anspruch auf angemessene und wahrheitsgemäße Informationen über die verfügbaren Leistungen und sozialen Ressourcen sowie über die Zugangsvoraussetzungen.

Rechte der Bürger:

  • Soziale Betreuung ohne Diskriminierung zu erhalten.
  • Durch das Gesetz geschützt zu werden, insbesondere ihr Eigentum, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen.
  • Individuelle Betreuung zu erhalten, wobei ihre Identität und Würde zu achten und sie jederzeit mit Würde zu behandeln sind.
  • Die Zuweisung einer professionellen Bezugsperson, die die Kohärenz und den Umfang der Betreuung sicherstellt.
  • Über die Art der Maßnahmen und Ressourcen für die Durchführung der Betreuung informiert zu werden, mit den Optionen, die von den Fachleuten, die den Fall betreuen, vorgestellt werden.
  • Die Vertraulichkeit der Informationen, die dem SSSS durch professionelle Intervention bekannt werden.
  • Die kontinuierliche Bereitstellung von Hilfe unter den erbrachten oder vereinbarten Bedingungen.
  • Freiwillig die Nutzung einer Leistung oder Dienstleistung einzustellen, außer in Fällen, in denen der körperliche Zustand einer Person sie daran hindert, selbst zu entscheiden.
  • Anregungen und Beschwerden bezüglich der Betreuung und Leistungen äußern zu können.
  • An den repräsentativen Organen des öffentlichen SSSS teilnehmen zu können.
  • Ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten zu genießen, wenn sie in Einrichtungen betreut werden, unter voller Achtung ihrer Würde und Privatsphäre, sowie sich an der Bestimmung der Lebensbedingungen der Einrichtung zu beteiligen.

Pflichten der Bürger:

Die Pflichten umfassen die Einhaltung von Normen, Vorschriften und Verfahren für die Nutzung und den Genuss der Leistungen des SSSS:

  • Die zugewiesenen Leistungen bestimmungsgemäß zu nutzen.
  • Genaue Angaben über ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Leistungserbringung zu machen.
  • Sich aktiv am Prozess der Verbesserung, persönlichen Autonomie und sozialen Integration zu beteiligen.
  • An Gesprächen mit SSSS-Fachkräften und den beschriebenen Aktivitäten als Teil ihrer sozialen Integration teilzunehmen.
  • Zur Finanzierung der Kosten für Servicezentren beizutragen, sofern dies durch Rechtsverordnung bestimmt ist.

Die Leistungen des SSSS im Recht der Autonomen Gemeinschaften

Gemäß den Gesetzen der Autonomen Gemeinschaften sind die Leistungen des öffentlichen SSSS alle Maßnahmen oder Mittel, die als spezifische Form des Schutzes Einzelpersonen oder Gruppen, in die diese integriert sind, angeboten werden, um deren Wohlergehen zu erreichen, wiederherzustellen oder zu verbessern.

Technische Leistungen

Sie umfassen alle professionellen Handlungen, die durchgeführt werden, um den Bedürfnissen der Nutzer des SSSS-Systems gerecht zu werden. Sie sind universell und kostenlos für alle Menschen und bieten Informationen über soziale Ressourcen zur Chancengleichheit.

  • Die individuelle Bewertung der Situation und der Fähigkeiten jeder Person sowie die Bereitstellung der am besten geeigneten Mittel.
  • Die Beratung, Unterstützung und psychosoziale Begleitung von Einzelpersonen oder Gruppen zur Überwindung problematischer Situationen.
  • Psychosoziale Behandlung zum Erwerb oder zur Wiederherstellung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erleichterung der Integration.
  • Der rechtliche und soziale Schutz von Menschen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, die in Not sind.

Verwandte Einträge: