Öffentlicher Haushalt: Begriffe, Grundsätze und Verfahren
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1. Konzept des öffentlichen Haushalts
1. Konzept des öffentlichen Haushalts. Dieses Dokument ermächtigt für einen bestimmten Zeitraum die maximale Höhe der Ausgaben, die eine Institution veröffentlicht. Darin werden die Ziele dieser Aufwendungen beschrieben und voraussichtlich die Einnahmen zur Deckung der notwendigen Ausgaben dargestellt.
2. Grundsätze des Budgets
2. Grundsätze des Budgets.
- Einheit: Das Budget ist in einem einzigen Dokument zusammenzufassen.
- Universalität: Das Budget enthält alle Einnahmen und Ausgaben.
- Spezifizität (Konkretisierung): Es werden die Beträge konkret und detailliert für die verschiedenen öffentlichen Bedürfnisse ausgewiesen.
- Zeitrahmen: Abgrenzung einer Gültigkeitsdauer; grundsätzlich gilt ein Haushaltsjahr.
- Klarheit: Die Kriterien sind so zu gestalten, dass sie klar und einheitlich sind.
3. Perioden zur Ausführung der Einnahmen
3. Perioden zur Ausführung der Einnahmen.
Freiwilliger Zeitraum: Die ausgewiesenen Schulden werden so bezahlt: Zahlungen, die am 1. bis 15. eines Monats erfolgen, sind bis zum 5. des Folgemonats fällig; Zahlungen, die am 16. bis 31. eines Monats erfolgen, sind bis zum 20. des Folgemonats fällig.
Zwangsvollstreckungszeitraum: Bei Zwangsvollstreckung gelten vorrangige Verbindlichkeiten mit erhöhtem Druck und ggf. einem Zuschlag (hier als Beispiel 20 % genannt). Es besteht die Möglichkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner, einschließlich Pfändungen und der Verwertung des Vermögens des Schuldners durch öffentliche Versteigerung. Forderungen verjähren nach fünf Jahren ab dem Ende des freiwilligen Zeitraums.
4. Verfahrens- und Fristenübersicht
4. Verfahrens- und Fristenübersicht.
Am 1. Mai: Die zuständigen Organe des Staates und das Finanzministerium bereiten die Ausgabenerklärungen und den Entwurf des Haushaltsgesetzes vor. Der Entwurf des Haushaltsplans wird vom Ministerrat bzw. von der Regierung geprüft und gegebenenfalls mit Änderungen versehen. Anschließend wird der Entwurf an das Parlament (Congress) übermittelt, das ihn prüft, ändert und genehmigt oder ein Veto einlegt bzw. weitere Änderungen vornimmt.
Nach der endgültigen Genehmigung werden die Ausfertigung und Verkündung vorgenommen (z. B. Veröffentlichung im Amtsblatt, BOE). Übliche Fristen in diesem Ablauf sind: Prüfung bis zum 1. Oktober, mögliche Ausfertigung und Verkündung bis zum 11. Dezember, mit Inkrafttreten zum 1. Januar des folgenden Jahres.
5. Beispiele für Haushaltsposten und Kapitel
5. Kauf eines Picassos durch das Ministerium für Kultur:
- Ausgabenkapitel 6 – Reale Investitionen: Hier würden Investitionen wie der Ankauf bedeutender Kunstwerke ausgewiesen.
- Anfang 1600 – Körperschaftsteuer: Kapitel 1 umfasst Steuern und Sozialbeiträge (Erläuterung: "1600" kann als Referenznummer oder Buchungscode gemeint sein).
- Entrichtung von Gebühren an der Universität: Beispielhafte Leistung an Universitäten, genannt: Universität Pedro, Säulen der Macht Murcia (als Nennung der Empfänger und Rechtszuordnung im Kapitel 3).
- Kapitel 3 – Ertragsteuern und sonstige Einnahmen: Hier werden Ertragsteuern und sonstige Einnahmen verbucht.
- Verkauf eines Parador: Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten sind im Kapitel für Vermögenseinkommen zu erfassen.
- Kapitel 5 – Einkommen aus Vermögen: Dieses Kapitel erfasst Einkünfte aus Vermögenswerten.
Hinweis: Die genannten Begriffe und Kapitelbezeichnungen sollten im jeweiligen Rechtsrahmen und in der Haushaltsgliederung der zuständigen Verwaltung präzise referenziert werden. Die hier aufgeführten Beispiele erhalten die ursprüngliche inhaltliche Aussage und wurden sprachlich und strukturell korrigiert, ohne Inhalte zu entfernen.