Öffentliches und privates Recht: Ein Überblick
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Branchen des öffentlichen Rechts
- Verfassungsrecht: Befasst sich mit den grundlegenden Gesetzen, die einen Staat definieren. Es legt die Regeln für die Machtausübung des Staates fest, die Beziehungen zwischen den Staatsorganen und die Beziehungen zu den Bürgern, einschließlich einiger Grundrechte.
- Verwaltungsrecht: Regelt die Organisation der Exekutive und die Ausübung der öffentlichen Verwaltung. Es regelt auch die Beziehungen zu Personen und anderen Verwaltungen.
- Strafrecht: Umfasst die Gesamtheit der Regeln, die eine Strafbehörde (in Form einer Bestrafung) an die Begehung bestimmter Taten knüpft, die gesetzlich bestimmt sein müssen. Es dient der Sicherung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens.
- Internationales Öffentliches Recht: Regelt die Beziehungen zwischen Staaten.
- Verfahrensrecht: Beinhaltet die Gesamtheit der Normen für Prozesse und die Beilegung von Interessenkonflikten im juristischen Bereich. Es stellt einen Service der Justizverwaltung dar. Im Handel können die Sozialpartner Zivilsachen und Diskrepanzen in privatrechtliche Angelegenheiten einbringen; es handelt sich um die Regelung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen.
Branchen des Privatrechts
- Zivilrecht: Bildet den gemeinsamen Stamm der anderen Rechte.
- Handelsrecht: Regelt die Handelsbeziehungen zwischen Individuen und die Rechtsfolgen von Handelshandlungen.
- Arbeitsrecht: Reguliert die Arbeitsbeziehungen. Bezahlte Arbeit ist freiwillig und wird finanziell entschädigt. Zunehmend greift der Staat durch Gesetze, Konventionen usw. ein.
- Zivilrecht: Umfasst die Gesamtheit der Regeln und Grundsätze für die Beziehungen zwischen Privatpersonen oder in Bezug auf Eigentum, sowohl für natürliche Personen (Individuen) als auch für juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Agenturen usw.), private oder öffentliche. Letztere, sofern sie nicht mit Hoheitsgewalt ausgestattet sind (wenn der Staat privat handelt, hat er keine Hoheitsgewalt). Kapitalgesellschaften sind Rechtssubjekte, die Rechte und Pflichten haben. Individuen haben ebenfalls Rechte und Pflichten.
- Personenrecht: Regelt Beginn und Ende der Existenz von natürlichen und juristischen Personen, die Persönlichkeit im Internet, den Familienstand, die Anschrift und die Staatsangehörigkeit.
- Zivilrechtliche Haftung: Behandelt Schäden und deren Ursachen.
- Erbrecht: Regelt die Rechtsfolgen des Todes einer Person. Im 19. Jahrhundert herrschte das Prinzip der Autonomie vor, wonach der geäußerte Wille maßgeblich ist. Zum Beispiel ist ein Vertrag zwischen zwei Personen zwingend, aber manchmal kam es zu Missbrauch, z. B. im Bereich der Verbraucherrechte. Das Zivilrecht regelt die Aktivitäten des täglichen Lebens und nicht die spezifischen Aktivitäten (Verkauf, Verpachtung, Schenkung usw.).