Optimierung der Arbeitsschutzpolitik und -verfahren
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4.2. OHS-Politik
Die oberste Leitung muss die Arbeitsschutzpolitik der Organisation definieren und genehmigen sowie sicherstellen, dass innerhalb des festgelegten Anwendungsbereichs ihres Managementsystems für Arbeitsschutz (OSH) Folgendes gewährleistet ist:
- a) die Art und den Umfang der Risiken für die Organisation zu berücksichtigen;
- b) eine Verpflichtung zur Vermeidung von Schäden und zur Erhaltung der Gesundheit zu fördern sowie die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzmanagements und der Leistung von OSH sicherzustellen;
- c) die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und anderer Anforderungen, die sich auf die Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz beziehen, zu gewährleisten;
- d) den Rahmen für die Festlegung und Überprüfung von Zielen im Bereich OSH zu schaffen;
- e) die Dokumentation, Implementierung und Wartung der Politik sicherzustellen;
- f) alle Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, über ihre individuellen Arbeitsschutzverantwortlichkeiten zu informieren;
- g) die Politik interessierten Kreisen zur Verfügung zu stellen;
- h) die Politik regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie relevant und angemessen bleibt.
4.3.1. Gefahrenermittlung, Risikobewertung und Risikokontrolle
Das Verfahren zur Gefahrenermittlung und Gefährdungsbeurteilung sollte Folgendes umfassen:
- a) Routine- und Nicht-Routine-Aktivitäten;
- b) die Aktivitäten aller Personen, die Zugang zum Arbeitsplatz haben (einschließlich Subunternehmer und Besucher);
- c) menschliches Verhalten, Fähigkeiten und andere menschliche Faktoren;
- d) ermittelte Gefährdungen, die außerhalb des Arbeitsplatzes negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen unter der Kontrolle der Organisation haben können;
- e) Gefahren in der Nähe des Arbeitsplatzes, die die Arbeitsaktivitäten der Organisation betreffen;
- f) Infrastruktur, Ausrüstung und Materialien am Arbeitsplatz;
- g) Änderungen oder geplante Änderungen in der Organisation, ihren Aktivitäten oder Materialien;
- h) Änderungen im Arbeitsschutzmanagementsystem, einschließlich vorübergehender Veränderungen und deren Auswirkungen auf Betrieb, Prozesse und Aktivitäten;
- i) alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Risikobewertung und die Durchführung notwendiger Kontrollen;
- j) die Gestaltung von Arbeitsbereichen, Prozessen, Anlagen, Maschinen, Betriebsverfahren und der Arbeitsorganisation, einschließlich ihrer Anpassung an menschliche Fähigkeiten.
Die Methodik für die Gefahrenerkennung und Risikobewertung sollte:
- a) in Bezug auf Art, Umfang und Timing so gestaltet sein, dass sie proaktiver als reaktiv ist;
- b) die Identifikation, Priorisierung und Dokumentation von Risiken sowie die Durchführung angemessener Kontrollen ermöglichen.
Um Änderungen zu verwalten, muss die Organisation Gefahren identifizieren und Arbeitsschutzrisiken im Zusammenhang mit Veränderungen im Managementsystem oder den Aktivitäten der Organisation vor der Implementierung solcher Änderungen berücksichtigen. Bei der Festlegung oder Überprüfung bestehender Kontrollen zur Risikominderung sind folgende Hierarchien zu beachten:
- a) Eliminierung;
- b) Ersatz;
- c) technische Kontrollen;
- d) Beschilderung/Warnungen und/oder behördliche Kontrollen;
- e) persönliche Schutzausrüstung.
Die Organisation muss die Ergebnisse der Gefahrenermittlung, Risikobewertung und Kontrolle dokumentieren und aufbewahren. Sie muss sicherstellen, dass Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei der Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des Managementsystems für Arbeitsschutz berücksichtigt werden.
4.3.2. Gesetzliche und andere Anforderungen
Die Organisation sollte ein Verfahren entwickeln, das die systematische Identifizierung von Präventionsvorschriften für die Aktivitäten des Unternehmens beschreibt:
- • Zugang zu spezifischen Anforderungen, die erfüllt werden müssen;
- • Aktualisierung der Rechtsvorschriften;
- • ein System zur Information derjenigen, die betroffen sind;
- • systematische Überprüfung der Einhaltung der geltenden Gesetze und rechtzeitige Erkennung und Beseitigung von Verstößen.
4.3.3. Ziele und Programme
Die Organisation muss dokumentierte OHS-Ziele in den relevanten Funktionen und Ebenen innerhalb der Organisation implementieren und aufrechterhalten. Die Ziele sollten messbar sein, soweit dies möglich ist, und im Einklang mit der Arbeitsschutzpolitik stehen, einschließlich der Verpflichtungen zur Vermeidung von Schäden und zur Erhaltung der Gesundheit sowie der Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, zu denen sich die Organisation bekennt.
Die Organisation muss ein Programm implementieren und pflegen, um ihre Ziele zu erreichen. Diese Programme müssen mindestens Folgendes umfassen:
- a) die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen zur Erreichung der Ziele;
- b) die Mittel und Fristen für die Erreichung dieser Ziele.
Programme sollten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Ziele erfüllt werden.
4.4.1. Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis
Das Top-Management ist letztlich verantwortlich für das Managementsystem für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die oberste Leitung muss ihr Engagement für Folgendes sicherstellen:
- a) die Verfügbarkeit von Ressourcen für die Einführung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des Managements von Sicherheit und Gesundheitsschutz;
- b) die Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten und das Delegieren von Autorität zur Erleichterung eines effektiven Arbeitsschutzmanagementsystems;
- c) die Dokumentation und Kommunikation von Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen;
- d) die Benennung eines oder mehrerer Mitglieder der Geschäftsleitung mit spezieller Verantwortung für OHS.
Die Organisation muss sicherstellen, dass alle Personen am Arbeitsplatz, die Verantwortung für OHS-Themen haben, diese Verantwortung übernehmen, einschließlich der Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften.
4.4.2. Kompetenz, Schulung und Bewusstsein
Die Organisation muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die für Aufgaben verantwortlich sind, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz haben können, kompetent sind, basierend auf Bildung, Ausbildung oder Erfahrung. Die Organisation muss den Schulungsbedarf ermitteln und Schulungen anbieten oder andere Maßnahmen ergreifen, um diese Bedürfnisse zu erfüllen. Die Wirksamkeit des Trainings oder der ergriffenen Maßnahmen muss überprüft und dokumentiert werden.
Die Organisation muss ein Verfahren implementieren und pflegen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über Folgendes informiert sind:
- a) die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf den Arbeitsschutz;
- b) ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten;
- c) die Bedeutung der Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien und -verfahren;
- d) die möglichen Folgen eines Abweichens von festgelegten Abläufen.
Das Training sollte unter Berücksichtigung der verschiedenen Ebenen der Verantwortung, Fähigkeiten und Kenntnisse durchgeführt werden.
4.4.3.1 Kommunikation
Die Organisation muss ein Verfahren für die interne Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen der Organisation einführen, verwirklichen und aufrechterhalten. Dies umfasst auch die Kommunikation mit Lieferanten und anderen Besuchern am Arbeitsplatz sowie die Entgegennahme, Dokumentierung und Beantwortung relevanter Mitteilungen von externen interessierten Kreisen.
4.4.3.2 Beteiligung und Anhörung
Die Organisation muss ein Verfahren implementieren und pflegen, das die angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gefahrenermittlung, Risikobewertung und Risikokontrolle sowie an der Untersuchung von Vorfällen sicherstellt. Die Arbeitnehmer sollten auch in die Erarbeitung und Überprüfung von Maßnahmen und Zielen der OHS einbezogen werden.
Die Organisation muss sicherstellen, dass die Arbeitnehmer über ihre Beteiligung informiert sind und dass gegebenenfalls mit externen Stakeholdern über relevante Arbeitsschutzfragen beraten wird.
4.4.4. Dokumentation
Die Dokumentation des Arbeitsschutzmanagementsystems sollte Folgendes umfassen:
- a) Maßnahmen und Ziele der OHS;
- b) den Umfang des Arbeitsschutzmanagementsystems;
- c) eine Beschreibung der wesentlichen Elemente des Managementsystems und ihrer Wechselwirkungen;
- d) Dokumente, die von diesem Standard OHSAS gefordert werden;
- e) Dokumente, die von der Organisation als notwendig erachtet werden, um die Wirksamkeit der Planung, des Betriebs und der Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu gewährleisten.
Die Dokumentation sollte proportional zum Grad der Komplexität in Bezug auf Gefahren und Risiken sowie auf das erforderliche Minimum zur Erreichung von Effektivität und Effizienz gehalten werden.
4.4.5. Dokumentenkontrolle
Die Organisation muss ein Verfahren implementieren und pflegen, das Folgendes sicherstellt:
- a) die Angemessenheit von Dokumenten vor ihrer Herausgabe;
- b) die Überprüfung und Aktualisierung von Dokumenten, wenn nötig;
- c) die Kennzeichnung von Änderungen und dem aktuellen Status von Dokumenten;
- d) die Verfügbarkeit relevanter Fassungen aller maßgeblichen Dokumente vor Ort;
- e) die Lesbarkeit und Identifizierbarkeit von Dokumenten;
- f) die Identifizierung externer Dokumente, die für die Planung und den Betrieb des Arbeitsschutzmanagementsystems erforderlich sind;
- g) die Verhinderung der unbeabsichtigten Verwendung veralteter Dokumente.
4.4.6. Operative Kontrolle
Die Organisation muss die erforderlichen Kontrollen für die Durchführung von Tätigkeiten und Prozessen, die mit den ermittelten Gefahren verbunden sind, implementieren und aufrechterhalten. Dies sollte auch für das Änderungsmanagement gelten. Die Organisation muss dokumentierte Verfahren für Situationen einführen, in denen das Fehlen von Kontrollen zu Abweichungen von der Politik und den Zielen der OHS führen könnte.
4.4.7. Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr
Die Organisation muss ein Verfahren implementieren und pflegen, um mögliche Notfälle zu identifizieren und darauf zu reagieren. Die Organisation muss auf eingetretene Notfallsituationen reagieren und Maßnahmen zur Vermeidung oder Abschwächung der negativen Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ergreifen. Bei der Planung ihrer Notfallmaßnahmen muss die Organisation die Bedürfnisse relevanter Akteure berücksichtigen und regelmäßig ihre Verfahren testen.
4.5.1. Messung und Überwachung der Leistung
Die Organisation muss ein Verfahren implementieren und pflegen, um die Leistung des OHS regelmäßig zu verfolgen und zu messen. Die Verfahren müssen qualitative und quantitative Maßnahmen umfassen, die den Bedürfnissen der Organisation entsprechen, sowie die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzziele und die Wirksamkeit der Kontrollen.
4.5.2. Bewertung der Einhaltung
Die Organisation muss ein Verfahren zur regelmäßigen Bewertung der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften implementieren und aufrechterhalten. Die Organisation muss Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Bewertungen führen.
4.5.3.1 Vorfallermittlung
Die Organisation muss ein Verfahren zur Erfassung, Untersuchung und Analyse von Vorfällen implementieren und pflegen. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen sollten dokumentiert und zur Identifizierung von Korrektur- und Präventivmaßnahmen verwendet werden.
4.5.3.2 Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Die Organisation muss ein Verfahren für den Umgang mit tatsächlichen oder möglichen Fehlern sowie für Abhilfemaßnahmen und präventive Maßnahmen implementieren und pflegen. Die Verfahren sollten Anforderungen für die Identifizierung und Korrektur von Abweichungen sowie die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungen festlegen.
Die Organisation muss sicherstellen, dass alle notwendigen Änderungen aus Korrektur- und Präventivmaßnahmen in die Dokumentation des Arbeitsschutzmanagementsystems einbezogen werden.
4.5.4. Lenkung von Aufzeichnungen
Die Organisation muss Aufzeichnungen führen, die die Einhaltung der Anforderungen des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz belegen. Die Organisation muss ein Verfahren für die Identifizierung, Speicherung, den Schutz, das Abrufen, die Aufbewahrung und die Löschung von Aufzeichnungen implementieren und pflegen.
4.5.5. Interne Revision
Die Organisation muss sicherstellen, dass interne Audits des Managementsystems für OHS in geplanten Abständen durchgeführt werden. Die Audits sollten die Wirksamkeit des Systems bewerten und Informationen über die Ergebnisse der Prüfungen bereitstellen.
Legal Audit
AREA: Politik zur Bekämpfung von arbeitsbedingten Gefahren
ABSCHNITT: Existenz der Präventionspolitik
Wie ist die Integration von Präventionsaktivitäten innerhalb des Unternehmens? Überprüfen Sie die Möglichkeiten der Integration von Prävention. Gibt es ein Dokument mit dem Namen einer präventiven Politik? Überprüfen Sie, ob es ein schriftliches Dokument gibt, das das Engagement der Organisation für die Erhaltung und Entwicklung von personellen und materiellen Ressourcen sowie die Reduzierung von Schäden an Gesundheit und Eigentum beschreibt.
ABSCHNITT: MANAGEMENT REVIEW
Haben Sie einen Überblick über die Politik der Prävention? Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualisierung der Unternehmen im Bereich der Prävention, um eine Angleichung an andere inhaltliche Bereiche zu gewährleisten. Sind Präventionsziele jedes Jahr festgelegt? Überprüfen Sie die Dokumente und Unterlagen, die die jährlichen Ziele für die Prävention nachweisen.
AREA: PLANUNG FÜR DIE PRÄVENTION
ABSCHNITT: Planung für eine Verhinderung
Hat das Unternehmen einen Vorsorgeplan in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften entwickelt? Überprüfen Sie, ob der Präventionsplan die erforderlichen Elemente enthält. Gibt es Prioritäten für Maßnahmen basierend auf der Größe der Gefahr und der Anzahl der exponierten Arbeitnehmer? Überprüfen Sie, ob eine Priorisierung der Aktivitäten je nach Risiko und Anzahl der exponierten Arbeitnehmer festgelegt wurde.
ABSCHNITT: RISIKOBEWERTUNG
Hat das Unternehmen eine erste Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz durchgeführt? Überprüfen Sie, ob eine erste Risikobewertung für alle Arbeitsplätze durchgeführt wurde. Hat die Gefährdungsbeurteilung alle präventiven Disziplinen berücksichtigt? Überprüfen Sie, ob alle relevanten Risiken in der Risikobewertung berücksichtigt wurden.
ABSCHNITT: SOFORTMAßNAHMEN
Hat das Unternehmen potenzielle Notfallsituationen identifiziert? Überprüfen Sie, ob ein Notfallplan vorhanden ist. Hat das Unternehmen die notwendigen Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zur Bekämpfung von Waldbränden ergriffen? Überprüfen Sie, ob die erforderlichen Maßnahmen in Notfällen festgelegt wurden.
AREA: PRÄVENTION ORGANISATION
ABSCHNITT: Existenz der Organisation
Hat das Unternehmen die Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet? Überprüfen Sie, ob die Organisation den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
ABSCHNITT: Benennung der Arbeitnehmer
Hat das Unternehmen die Arbeitnehmer für präventive Maßnahmen benannt? Überprüfen Sie, ob die benannten Arbeitnehmer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
ABSCHNITT: Externe Präventionsdienste
Hat das Unternehmen einen Vertrag mit einem externen Präventionsdienst? Überprüfen Sie, ob der Vertrag die erforderlichen Aspekte abdeckt.
AREA: ARBEITNEHMER BESONDERS EMPFINDLICH UND SCHWANGERE
ABSCHNITT: ARBEITNEHMER BESONDERS EMPFINDLICH
Hat das Unternehmen die Möglichkeit berücksichtigt, dass besonders empfindliche Arbeitnehmer betroffen sein könnten? Überprüfen Sie, ob entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden.
ABSCHNITT: MUTTERSCHUTZ
Hat das Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um die Exposition gegenüber Risiken für schwangere Arbeitnehmerinnen zu vermeiden? Überprüfen Sie, ob geeignete Maßnahmen ergriffen wurden.
ABSCHNITT: JUGENDSCHUTZ
Hat das Unternehmen die Risiken für minderjährige Arbeitnehmer in der Risikobewertung berücksichtigt? Überprüfen Sie, ob die Risikobewertung spezifische Überlegungen für minderjährige Arbeitnehmer enthält.
AREA: KONTROLLE DER ARBEIT RATING VERSCHIEBUNGEN UND NACHT
ABSCHNITT: KONTROLLE VON ARBEITSSCHICHTEN
Haben Mitarbeiter, die Schichten arbeiten, den gleichen Schutz wie andere Mitarbeiter? Überprüfen Sie, ob Schichtarbeiter den gleichen Schutz genießen.
ABSCHNITT: KONTROLLE VON NACHTARBEIT
Haben Nachtarbeiter den gleichen Schutz wie andere Mitarbeiter? Überprüfen Sie, ob Nachtarbeiter den gleichen Schutz genießen.
AREA: BEWERTUNG AUDIT AREA GEWICHTETER WERT
ABSCHNITT: RECHTLICHE PRÜFUNGEN
Hat das Unternehmen die erforderlichen Prüfungen und Bewertungen des Präventionssystems durchgeführt? Überprüfen Sie, ob die Prüfungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
ABSCHNITT: INTERNE REVISION
Wurden interne Audits von ausreichend geschulten Mitarbeitern durchgeführt? Überprüfen Sie die Schulung der internen Auditoren.