Die Organe der Europäischen Union: Aufgaben, Befugnisse & Funktionen

Classified in Rechtswissenschaft

Written at on Deutsch with a size of 17,08 KB.

Erklärung von Robert Schuman

Robert Schuman, der französische Außenminister, verfasste am 9. Mai 1950 eine Erklärung, da er an ein vereintes Europa glaubte und dies für die Erreichung des Weltfriedens als wesentlich erachtete. Das Modell des Funktionalismus integriert Probleme und zeigte, dass die Verwirklichung der Ziele der Mitteilung die angespannten Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland aufgrund historischer Konflikte beseitigen würde. Geplant war die Zusammenlegung der gesamten Produktion von französisch-deutscher Kohle und Stahl unter der Hoheitsgewalt einer Hohen Behörde, im Rahmen einer internationalen Organisation, die für andere europäische Länder offen bleiben würde. Die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion sollte sofort die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung gewährleisten. So wurde die Grundlage für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 geschaffen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit impliziert einen freien Fluss von Gütern, bei der wirtschaftlichen Integration.

Das Europäische Parlament

Das Interesse des Bürgers der Mitgliedstaaten zeigt sich darin, dass 500 Millionen Menschen in 27 Ländern die Vertreter des Parlaments in allgemeinen Wahlen alle 5 Jahre wählen. Bis 1980 gab es 200 Abgeordnete, derzeit gibt es 27 Staaten. Die Zuordnung sieht 785 Abgeordnete vor, wobei die Anzahl der Abgeordneten je nach Bevölkerungswachstum in den Mitgliedstaaten variiert (z.B. Deutschland hat 99 Abgeordnete, Spanien 50). Der Vorsitzende des Europäischen Parlaments wird alle 2 ½ Jahre neu gewählt. Das Parlament findet jedes Jahr zu einer ordentlichen Tagungsperiode zusammen und kann sich auf Antrag der Mehrheit seiner Mitglieder (oder des Vorstands) zu außerordentlichen Sitzungen treffen. Die Fraktionen, die in den verschiedenen Staaten bestehen, sind nach den Ideologien des Europäischen Parlaments zusammengeschlossen (z.B. die Europäische Volkspartei (EVP)). Jede Fraktion hat einen Präsidenten, und die Präsidenten treffen sich, falls ein Abgeordneter keiner Fraktion zugeordnet ist. Es gibt 8 Fraktionen, die nicht an die Sitzungen des Parlaments in Straßburg gebunden sind (mit Sitz in Straßburg, Brüssel und Luxemburg).

Parlamentarische Vorteile:

  • Freizügigkeit
  • Unverletzlichkeit der Abstimmung
  • Rechtlicher Schutz in jedem Fall

Befugnisse des Parlaments:

Die Gesetzgebende Gewalt:

Diese Befugnisse existierten vorher nicht, aber das Parlament beteiligt sich derzeit mit dem Rat an der Ausübung seiner Befugnisse. Das Parlament übt fünf Verfahren aus, die sich durch den Grad der Beteiligung der Institution unterscheiden: Beratung, Konsens, Kooperation, Zusammenarbeit, Zustimmung. Im EU-Vertrag hat das Parlament noch keine echte gesetzgebende Gewalt, kann aber die Kommission auffordern, Vorschläge für Handlungen einzureichen, die seiner Ansicht nach eine Gemeinschaftsinitiative erfordern.

Mächte der politischen Kontrolle:

Betreffen vor allem den Ausschuss, wie z.B.: Teilnahme an der Investitur, Abstimmung bei der Ernennung und Entlassung des Ausschusses. Das Parlament kann einen Misstrauensantrag stellen, um das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder zu entlassen. Es kann auch schriftliche und mündliche Anfragen an den Ausschuss oder den Rat richten, die Diskussionen der allgemeinen Politik führen, individuelle und kollektive Petitionen von Bürgern in Bezug auf Gemeinschaftsangelegenheiten erhalten. Im EU-Vertrag wird die Figur des Bürgerbeauftragten erwähnt.

Befugnisse auf Haushaltsebene:

Das Parlament übt folgende Befugnisse in Bezug auf den Haushalt aus: Es ist ein beratendes Gremium, arbeitet an der Entwicklung und Vorbereitung mit, reicht Änderungsanträge ein, genehmigt den Haushalt und kontrolliert dessen Ausführung.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist eine selbstständige und unabhängige Institution, die das allgemeine Interesse der Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Sie ist der Gesetzgeber und alle Handlungen, die die Gesetzgebung regeln, müssen von diesem Organ ausgehen.

Format:

Die Kommission besteht aus einem Kollegium unabhängiger Beauftragter, einem für jeden Mitgliedstaat. Jedes Kommissionsmitglied hat ein Portfolio (derzeit 27, einer pro Land), das dem zuständigen Ministerium für jeden Bereich der Politik und den Betrieb einer Tätigkeit der Gemeinschaft entspricht. Die Mitglieder haben eine 5-jährige Amtszeit und werden vom Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt und vom Europäischen Parlament bestätigt. Das Kollegium der Kommissare wird vom Parlament ernannt, das es auch durch einen Misstrauensantrag stoppen kann. Die Kommissare treffen sich jede Woche in nichtöffentlicher Sitzung. Es kann nur eine Protokollführerin die Sitzung bescheinigen.

Befugnisse der Europäischen Kommission:

Gesetzgebungsbefugnisse:

Die Gesetzesinitiative muss konkret sein: Vorschläge für Rechtsakte der Gemeinschaft, die der Rat oder der Rat und das Europäische Parlament verabschieden. Die Kommission übt diese Befugnisse auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments aus.

Kontrollbefugnisse:

Die Kommission ist die Hüterin der Verträge und gewährleistet gemeinsam mit dem Gerichtshof, dass die Umsetzung der Verträge nicht gegen die Kommission verstößt. Die Kommission untersucht Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht und beschließt, ein Verfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten. Sie kontrolliert die Anwendung von Schutzklauseln und kann Sanktionen oder Geldbußen gegen natürliche oder juristische Personen festlegen.

Durchsetzungsbefugnisse:

Die Gesetzgebungsbefugnisse sind auf die Aspekte beschränkt, die in den Verträgen festgelegt sind, vor allem im Bereich der Zollunion oder der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Kommission befasst sich mit den Regeln, die vom Rat angenommen wurden, der ihr diese Aufgabe immer überträgt.

Kompetenz im Bereich der Außenbeziehungen:

Die Kommission ist zuständig für die Wahrung der außenwirtschaftlichen Beziehungen mit den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen. Mit Genehmigung des Rates sollte sie die Verhandlungen führen, die zum Abschluss internationaler Verträge mit Drittstaaten oder Organisationen führen.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat, auch bekannt als Ministerrat oder EU-Rat (Brüssel), ist die wichtigste EU-Institution, die die Staaten vertritt. Er ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. Im Rat sind Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten vertreten, die ihre Interessen wahren und ihre Verpflichtungen eingehen, um eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.

Gründung:

Der Rat wurde von Vertretern der Mitgliedstaaten mit Ministerrang gegründet. Ein Hilfsorgan (Ausschuss der Ständigen Vertreter, AStV) bereitet die Arbeit des Rates vor und führt sie aus. Die physische Infrastruktur wird vom Sekretariat bereitgestellt.

Der Ratsvorsitz wird von den Mitgliedsstaaten im Rotationsprinzip für jeweils 6 Monate wahrgenommen.

Befugnisse des Rates:

Die Gesetzgebende Gewalt:

Der Rat ist die wichtigste Institution, die die Gesetzgebende Gewalt ausübt, zusammen mit dem Europäischen Parlament in den meisten Fällen. Er nimmt die Rechtsakte zur Umsetzung der Verträge und die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik an.

Exekutive Befugnisse:

Der Vorstand kann in besonderen Fällen die Ausübung der direkten Befugnisse der Durchsetzung vorbehalten, während er diese Macht normalerweise der Kommission überlässt.

Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen:

Der Rat vertritt die EU international und schließt im Namen der Gemeinschaft völkerrechtliche Verträge ab. Zusammen mit der Kommission gewährleistet er die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU im Rahmen der Beziehungen zwischen Politik, äußerer Sicherheit, Wirtschaft und Entwicklung.

Haushaltsbefugnisse:

Der Rat spielt eine wichtige Rolle bei der Beschlussfassung über den Haushalt, zusammen mit dem Parlament.

Koordinierung Fähigkeiten geteilt:

Die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.

Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof ist ein Organ zur Überwachung der Umsetzung des Haushaltsplans der Gemeinschaft.

Zusammensetzung:

Der Rechnungshof besteht aus einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats, der vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt wird.

Der Rechnungshof verabschiedet seine eigenen internen Prozesse, einschließlich der Wahl und der Befugnisse des Präsidenten. Die Entscheidungen werden im kollektiven Modus getroffen, wobei Sitzungen und Abstimmungen stattfinden.

Befugnisse des Rechnungshofes:

Aufsichtsbefugnisse:

  • Prüft die Einnahmen und Ausgaben der Union
  • Überprüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit
  • Kontrolliert die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Beratende Zuständigkeit:

Der Rechnungshof kann jederzeit zu bestimmten Fragen Stellungnahmen auf Antrag der anderen Institutionen abgeben.

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union garantiert die Achtung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrags.

Format:

Derzeit gibt es 27 Richter (1 pro Mitgliedstaat) und 8 beigeordnete Anwälte, die alle durch eine gemeinsame Vereinbarung der Regierungen der Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 6 Jahren ernannt werden. Die Richter müssen Personen von absoluter Unabhängigkeit und Ansehen sein. Die Entscheidungen werden in der Plenarsitzung und in Kammern (3 bis 5 Mitglieder) getroffen.

Zuständigkeit des Gerichtshofs:

Beratende Zuständigkeit:

Der Gerichtshof gibt Stellungnahmen gemäß den Organen der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten im Rahmen des Abschlusses von internationalen Abkommen ab, die die Gemeinschaft feiert.

Streitige Gerichtsbarkeit:

Der Gerichtshof übt die gerichtliche Kontrolle über die Verträge aus und kann Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen diesen und der Gemeinschaft oder zwischen den Institutionen und Einzelpersonen beilegen.

Urteilsbefugnisse:

Der Gerichtshof kann auf Ersuchen eines nationalen Gerichts über die Auslegung von Verträgen oder Handlungen der Organe entscheiden.

Beratende Gremien:

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Gremium, das sich aus Vertretern der verschiedenen nationalen sozioökonomischen Kategorien zusammensetzt.

Auswahl:

Die Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten nach Anhörung des Ausschusses ernannt. Die Mitglieder handeln in voller Unabhängigkeit und im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft.

Aufgabe:

Der Ausschuss erarbeitet Stellungnahmen auf Ersuchen der Kommission oder des Rates und ist in den Fällen, die in den Verträgen vorgesehen sind, dazu verpflichtet. Er kann auch Stellungnahmen auf eigene Initiative oder auf Antrag des Europäischen Parlaments abgeben.

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium mit Sitz in Nizza.

Zusammensetzung:

Der Ausschuss besteht aus 344 lokalen und regionalen Vertretern, die über ein Wahlmandat verfügen und einer demokratisch gewählten Versammlung politisch Rechenschaft ablegen müssen, wobei die Anzahl der Mitglieder auf 350 begrenzt ist. Seine Mitglieder sollten in voller Unabhängigkeit und zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft handeln.

Auswahl:

Die Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt. Der Ausschuss kann auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben. Die Anhörung des Ausschusses ist obligatorisch, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Der Rat, die Kommission und das Parlament können seine Meinung auch einholen, wenn sie dies für richtig halten, insbesondere bei Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat ist eine besondere Formation, ein zwischenstaatliches Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten zusammen mit dem Präsidenten des Rates. Er tritt zweimal im Jahr zusammen und kann zu außerordentlichen Tagungen einberufen werden. Der Rat fasst seine Beschlüsse im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten. Er ist eine wesentliche Institution des Integrationsprozesses.

Funktion:

Der Europäische Rat fördert und entwickelt die Politik, gibt die Leitlinien vor und schlichtet oder löst die schwierigeren Fragen der EU. Er gewährleistet die Kohärenz der EU-Maßnahmen und bietet die notwendigen Anreize für die Entwicklung und die Lösung von Problemen, die der Rat nicht lösen kann. Er gewährleistet die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und ist ein Zentrum des politischen Impulses und der Leitlinien der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union garantiert die Achtung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrags.

Format:

Derzeit gibt es 27 Richter (1 pro Mitgliedstaat) und 8 beigeordnete Anwälte, die alle durch eine gemeinsame Vereinbarung der Regierungen der Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 6 Jahren ernannt werden. Die Richter müssen Personen von absoluter Unabhängigkeit und Ansehen sein. Die Entscheidungen werden in der Plenarsitzung und in Kammern (3 bis 5 Mitglieder) getroffen.

Zuständigkeit des Gerichtshofs:

Beratende Zuständigkeit:

Der Gerichtshof gibt Stellungnahmen gemäß den Organen der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten im Rahmen des Abschlusses von internationalen Abkommen ab, die die Gemeinschaft feiert.

Streitige Gerichtsbarkeit:

Der Gerichtshof übt die gerichtliche Kontrolle über die Verträge aus und kann Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen diesen und der Gemeinschaft oder zwischen den Institutionen und Einzelpersonen beilegen.

Urteilsbefugnisse:

Der Gerichtshof kann auf Ersuchen eines nationalen Gerichts über die Auslegung von Verträgen oder Handlungen der Organe entscheiden.

Beratende Gremien:

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Gremium, das sich aus Vertretern der verschiedenen nationalen sozioökonomischen Kategorien zusammensetzt.

Auswahl:

Die Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten nach Anhörung des Ausschusses ernannt. Die Mitglieder handeln in voller Unabhängigkeit und im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft.

Aufgabe:

Der Ausschuss erarbeitet Stellungnahmen auf Ersuchen der Kommission oder des Rates und ist in den Fällen, die in den Verträgen vorgesehen sind, dazu verpflichtet. Er kann auch Stellungnahmen auf eigene Initiative oder auf Antrag des Europäischen Parlaments abgeben.

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium mit Sitz in Nizza.

Zusammensetzung:

Der Ausschuss besteht aus 344 lokalen und regionalen Vertretern, die über ein Wahlmandat verfügen und einer demokratisch gewählten Versammlung politisch Rechenschaft ablegen müssen, wobei die Anzahl der Mitglieder auf 350 begrenzt ist. Seine Mitglieder sollten in voller Unabhängigkeit und zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft handeln.

Auswahl:

Die Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt. Der Ausschuss kann auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben. Die Anhörung des Ausschusses ist obligatorisch, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Der Rat, die Kommission und das Parlament können seine Meinung auch einholen, wenn sie dies für richtig halten, insbesondere bei Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat ist eine besondere Formation, ein zwischenstaatliches Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten zusammen mit dem Präsidenten des Rates. Er tritt zweimal im Jahr zusammen und kann zu außerordentlichen Tagungen einberufen werden. Der Rat fasst seine Beschlüsse im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten. Er ist eine wesentliche Institution des Integrationsprozesses.

Funktion:

Der Europäische Rat fördert und entwickelt die Politik, gibt die Leitlinien vor und schlichtet oder löst die schwierigeren Fragen der EU. Er gewährleistet die Kohärenz der EU-Maßnahmen und bietet die notwendigen Anreize für die Entwicklung und die Lösung von Problemen, die der Rat nicht lösen kann. Er gewährleistet die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und ist ein Zentrum des politischen Impulses und der Leitlinien der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Entradas relacionadas: