Organisation Amerikanischer Staaten (OAS): Struktur, Ziele und Grundsätze

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Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)

Regionale Abmachungen und Einrichtungen

Die Charta der Vereinten Nationen ermöglicht regionale Abmachungen oder Einrichtungen. Die Regeln der Charta haben jedoch Vorrang vor den Vorschriften regionaler Abkommen (Art. 103). Universal hat Vorrang vor regional: Abmachungen oder Einrichtungen sollten mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sein. Regionale Organisationen oder Abkommen können politischer Natur (z. B. OAS), militärischer Natur (z. B. TIAR) oder wirtschaftlicher Natur (z. B. MERCOSUR) sein.

OAS: Organisation Amerikanischer Staaten

Die OAS ist eine regionale Organisation der amerikanischen Staaten, die 1948 mit der Unterzeichnung der OAS-Charta in Bogotá gegründet wurde.

Ziele der OAS

  1. Frieden und Sicherheit auf dem Kontinent festigen.
  2. Die repräsentative Demokratie unter Wahrung des Prinzips der Nichteinmischung fördern und festigen.
  3. Möglichen Ursachen von Schwierigkeiten vorbeugen und für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten sorgen.
  4. Im Falle eines Angriffs gemeinsame Maßnahmen organisieren.
  5. Lösungen für politische, rechtliche und wirtschaftliche Probleme zwischen den Mitgliedstaaten anstreben.
  6. Durch kooperative Maßnahmen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung fördern.
  7. Armut beseitigen, die ein Hindernis für die volle demokratische Entwicklung der Völker der Hemisphäre darstellt.
  8. Eine wirksame Begrenzung konventioneller Waffen erreichen, um mehr Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten bereitzustellen.

Grundsätze der OAS

  1. Das Völkerrecht ist der Maßstab für das Handeln der Staaten in ihren gegenseitigen Beziehungen.
  2. Die internationale Ordnung beruht im Wesentlichen auf der Achtung der Persönlichkeit, Souveränität und Unabhängigkeit der Staaten sowie der treuen Erfüllung der Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts.
  3. Treu und Glauben sollte die Beziehungen zwischen den Staaten bestimmen.
  4. Die Solidarität der amerikanischen Staaten und die von ihnen angestrebten hohen Ziele erfordern die politische Organisation der Staaten auf der Grundlage der tatsächlichen Ausübung der repräsentativen Demokratie.
  5. Jeder Staat hat das Recht, ohne Einmischung von außen seine politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu wählen und so zu gestalten, wie es ihm am besten passt, und hat die Pflicht, sich nicht in die Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen arbeiten die amerikanischen Staaten untereinander zusammen, unabhängig von ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ordnung.
  6. Die Beseitigung der Armut ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung und Festigung der repräsentativen Demokratie und eine gemeinsame und geteilte Verantwortung der amerikanischen Staaten.
  7. Die amerikanischen Staaten verurteilen Angriffskriege: Der Sieg gibt keine Rechte.
  8. Eine Aggression gegen einen amerikanischen Staat ist eine Aggression gegen alle anderen amerikanischen Staaten.
  9. Internationale Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr amerikanischen Staaten sollten mit friedlichen Mitteln beigelegt werden.
  10. Soziale Gerechtigkeit und soziale Gleichheit sind Grundlagen für einen dauerhaften Frieden.
  11. Wirtschaftliche Zusammenarbeit ist für das Wohlergehen und den Wohlstand der Völker des Kontinents unerlässlich.
  12. Die amerikanischen Staaten verkünden die Grundrechte des Einzelnen ohne Unterschied von Rasse, Nationalität, Religion oder Geschlecht.
  13. Die geistige Einheit des Kontinents beruht auf der Achtung der kulturellen Identität der Länder Lateinamerikas und erfordert eine enge Zusammenarbeit im Sinne der menschlichen Kultur.
  14. Die Bildung der Völker sollte von Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden geleitet sein.

Struktur der OAS

  1. Generalversammlung: Alle Mitgliedstaaten sind in der Generalversammlung vertreten und haben jeweils eine Stimme. Sie tritt einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Unter besonderen Umständen kann der Ständige Rat eine außerordentliche Sitzung der Generalversammlung einberufen. Entscheidungen der Versammlung werden mit absoluter Mehrheit der Stimmen getroffen, mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist (Art. 54 bis 57).
  2. Beratende Sitzung der Außenminister: Sie wird abgehalten, um Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern, und dient auch als beratendes Gremium. Jeder Staat kann die Sitzung auf Antrag beim Ständigen Rat beantragen. Über den Antrag entscheidet gegebenenfalls die Mehrheit der Stimmen.
  3. Räte der OAS: Es gibt drei Räte, die alle der Generalversammlung unterstehen. Alle Staaten sind berechtigt, in jedem Rat vertreten zu sein und haben jeweils eine Stimme. Die drei Räte sind:
    • Ständiger Rat der Organisation: Er besteht aus einem von jeder Regierung ernannten Vertreter mit Botschafterrang. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten, die ihm von der Generalversammlung übertragen werden, oder mit Angelegenheiten, die von der Versammlung der Außenminister an ihn verwiesen werden. Er dient als vorläufiges Beratungsorgan, wenn die Dringlichkeit der Lage dies erfordert, und bis die Außenminister zusammentreten. Er sorgt für die Aufrechterhaltung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten und leistet zu diesem Zweck wirksame Hilfe bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Er beschließt mit Zweidrittelmehrheit, sofern in der Geschäftsordnung keine einfache Mehrheit vorgesehen ist.
    • Amerikanischer Rat für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Sein Ziel ist es, freundschaftliche Beziehungen und gegenseitiges Verständnis zwischen den amerikanischen Staaten durch Austausch in Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern, um das kulturelle Niveau der Einwohner zu verbessern. Er besteht aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats mit dem höchsten Rang, der von der jeweiligen Regierung ernannt wird. (Artikel 93)
  4. Rechtsausschuss: Er ist das beratende Organ der OAS in Rechtsfragen. Er hat seinen Sitz in Rio de Janeiro. Die Mitglieder (11 Anwälte aus den Mitgliedstaaten) werden für 4 Jahre von der Generalversammlung aus den von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Es kann nicht mehr als ein Mitglied derselben Nationalität geben. Er fördert die Kodifizierung des Völkerrechts, untersucht Probleme der Rechtsvereinheitlichung und beruft Fachkonferenzen ein.
  5. Kommission und Gerichtshof für Menschenrechte: Ihre Aufgabe ist es, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte zu fördern und der Organisation in dieser Angelegenheit als beratendes Organ zu dienen.
  6. Generalsekretariat: Der Generalsekretär wird von der Generalversammlung für 5 Jahre gewählt und kann nicht für mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten wiedergewählt werden. Er nimmt mit beratender Stimme, aber ohne Stimmrecht an allen Sitzungen der OAS teil. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Washington, unterhält aber auch Büros in verschiedenen Ländern.
  7. Fachkonferenzen: Sie sind Konferenzen auf zwischenstaatlicher Ebene, die sich mit speziellen technischen Fragen befassen oder bestimmte Aspekte der interamerikanischen Zusammenarbeit entwickeln.
  8. Sonderorganisationen: Die OAS arbeitet mit mehreren Sonderorganisationen zusammen, z. B. der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), dem Interamerikanischen Rechtsausschuss (IIC), der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IACHR), dem Amerikanischen Kinderinstitut usw.

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