Die Organisation des Staates und die politische Macht

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Die Organisation des Staates als Subjekt des Verfassungsrechts

Von besonderem Interesse ist hierbei, dass wir, wenn wir von einer Behörde sprechen, die Sanktionen verhängen kann, die politische Macht meinen. Diese besitzt die Fähigkeit, Normen zu beschließen und umzusetzen. Die politische Macht hält das Gewaltmonopol in einer Gemeinschaft inne, um durch die Unterbindung von Gewalttaten den sozialen Frieden zu sichern. Wenn wir von staatlicher Macht sprechen, müssen wir auch ein Konzept der Organisation entwickeln, welches die Regeln für den Betrieb dieser Macht und deren Monopolstellung festlegt. Die Kriterien für die Organisation des Staates lassen sich in drei Typen unterteilen:

1. Historisch-empirischer Typ (Heller)

Dieser bezieht sich auf die anthropologischen Merkmale, die in verschiedenen sozialen Gruppen auftreten. Die grundlegende Idee dieses Ansatzes ist die Rechtfertigung der Macht durch die Annahme, dass für jede Gruppe eine notwendige Autorität existiert. Macht ist für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe unerlässlich.

2. Instrumenteller Typ

Dieser argumentiert, dass die Organisationsregeln einer Gruppe lediglich dazu dienen, die Fähigkeit zur Durchsetzung von Entscheidungen zu unterstützen. Wie Machiavelli ausführte, dienen alle Regeln dieser Macht dazu, ein objektives Bild der Beständigkeit zu vermitteln. Das Ziel besteht darin, die Macht zu erhalten.

3. Finalistischer Typ

Dieser bezieht sich auf die Rechtfertigung des Zwecks der Organisation und darauf, wie nach diesen politischen Akten verfahren wird. Dies ist über die gesamte Geschichte hinweg präsent und dient im Allgemeinen dazu, Ziele zu setzen, die durch eine gemeinsame Behörde erreicht werden sollen. Hervorzuheben ist, dass seit der Neuzeit diese Zwecke der Behörde mit der Legitimität der Ansprüche des Einzelnen in der Gesellschaft und dessen Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen verbunden sind.

Hieraus ergibt sich die Frage: Wie ist es möglich, dass Individuen mit unterschiedlichen Interessen vereinbaren, in einer Gesellschaft zusammenzuleben? Zur Beantwortung dieser Frage entstanden im 17. und 18. Jahrhundert Vertragstheorien von Autoren wie Locke und Rousseau. Diese besagen, dass die Gesellschaft aus der Anerkennung individueller Interessen hervorgeht. Entscheidend ist dabei, ob die staatlichen Vorschriften die Positionen der Individuen und die Kriterien der Autonomie respektieren, um diese Standards zu beeinflussen.

Fazit der Kriterien

Wir können eine gemeinsame Schlussfolgerung aus diesen drei Kriterien ziehen: In all diesen Ansätzen ist die grundlegende Frage der Organisation einer gemeinsamen Behörde eng mit der Lage der Gesellschaft verknüpft. Aus dieser Analyse des Verfassungsrechts ergibt sich ein Grundgedanke mit zwei wesentlichen Aspekten:

  • Der erste Aspekt erkennt die Notwendigkeit einer Autorität an – einer Einrichtung, durch die Entscheidungen getroffen werden, welche Auswirkungen auf die gesamte Gemeinschaft haben.
  • Der zweite Aspekt erkennt die Existenz der Freiheit und die Idee der Sicherheit an, die vor willkürlichen Maßnahmen der Macht schützt.

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