Organisationsgesetz des Comptroller General: Nationales Finanzkontrollsystem

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Organisationsgesetz des Comptroller General der Republik und Kontrollsystem der nationalen Finanzpolitik

Titel I: Die Grundlagen

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Dieses Gesetz soll die Funktionen des Comptroller General der Republik, des nationalen Finanzkontrollsystems und die Beteiligung der Bürger an der Ausübung der Kontrolle regeln.

Artikel 2: Der Comptroller General der Republik ist gemäß der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela und diesem Gesetz ein Organ der Poder Ciudadano mit funktioneller, administrativer und organisatorischer Autonomie. Er ist verantwortlich für die Überwachung und Kontrolle der Einnahmen, Ausgaben und öffentlichen Güter sowie der damit verbundenen Transaktionen. Seine Aktionen konzentrieren sich auf Prüfungen, Inspektionen und Bewertungen der Steuerbehörden und Organisationen, die seiner Kontrolle unterliegen.

Der Comptroller überprüft in Ausübung seiner Funktionen die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aufrichtigkeit sowie die Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Effektivität, Qualität und Wirkung der Maßnahmen und Leistungsindikatoren für die Verwaltung der Behörden und Organisationen, die seiner Kontrolle unterliegen.

Dem Comptroller obliegen die Befugnisse gegenüber den Steuerzahlern und Verantwortlichen gemäß der Abgabenordnung sowie anderen Einzelpersonen, die ihm durch dieses Gesetz speziell zugewiesen werden.

Einziger Paragraph: Der Controller hat das Recht zur Erbringung aller Tätigkeiten als zweckgebundene Moral vom Republikanischen Rat im Einklang mit der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela.

Artikel 3: Der Comptroller General der Republik ist in der Ausübung seiner Funktionen keiner anderen Stelle der öffentlichen Gewalt untergeordnet. Er besitzt funktionelle und organisatorische Autonomie sowie die Befugnis, Regeln und Vorschriften in seinen Angelegenheiten zu erlassen.

Artikel 4: Für die Zwecke dieses Gesetzes umfasst das nationale Finanzkontrollsystem alle Organe, Strukturen, Ressourcen und Prozesse, die unter der Führung des Comptroller General der Republik integriert sind und koordinativ interagieren, um die Einheit von Systemen und Kontrollverfahren zur Erreichung der übergeordneten Ziele der verschiedenen Organisationen und Gremien im Sinne dieses Gesetzes sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten.

Artikel 5: Die Kontrollfunktion unterliegt der Planung, wobei die Anliegen und Wünsche der Einrichtungen der Öffentlichkeit, eingegangene Beschwerden, die Ergebnisse der vorherigen Kontrolle, der verwaltungs- und administrative Status, die Bereiche von strategischem nationalen Interesse sowie die Größe und die kritischen Bereiche der Unternehmen unter ihrer Kontrolle berücksichtigt werden.

Artikel 6: Die Organe des National Fiscal Control System ergreifen im Einklang mit der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela und den Gesetzen die notwendigen Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kontrolle über Governance.

Artikel 7: Die Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Beamte und Privatpersonen sind verpflichtet, mit den Organen der National Steueraufsicht zusammenzuarbeiten und schriftliche oder mündliche Informationen, Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Ausübung ihrer Befugnisse benötigt werden. Sie sollten sich mit den Anführungszeichen oder Anrufe zu ihnen in Verbindung setzen.

Artikel 8: Die Funktionen, die der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela und den Gesetzen dem Comptroller General der Republik und den anderen Organen der Nationale Steuerprüfung zugeschrieben werden, müssen unparteiisch und mit Objektivität durchgeführt werden.

Artikel 9: Die folgenden Stellen unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes und der Kontrolle, Überwachung und Kontrolle des Comptroller General der Republik:

  1. Die Organe und Einrichtungen, die die Macht des National Public ausüben;
  2. Die Organe und Einrichtungen, die die Macht des staatlichen Öffentlichkeit ausüben;
  3. Die Organe und Einrichtungen, die die hoheitlichen Befugnisse in Stadtteile und Metropolitan ausüben;
  4. Die Organe und Einrichtungen, die für die Ausübung der Public Power von Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften im Rahmen des Organischen Gesetzes über die Kommunalwahlen verantwortlich sind;
  5. Die Organe und Einrichtungen, die die öffentliche Gewalt in der Bundesrepublik Territorien und Bundesebene ausüben;
  6. Autonomen Institute nationalen, bundesstaatlichen, Bezirks-und Gemeindegrenzen
  7. Die Zentralbank von Venezuela;
  8. Die öffentlichen Universitäten;
  9. Die anderen Leute in der nationalen öffentlichen Recht, Staat, Landkreise und Kommunen
  10. Gesellschaften aller Art, in denen Menschen Absätzen genannten vorhergehenden haben einen Anteil an ihrem Kapital und die Organisationen, die sich mit der Teilnahme von solchen;
  11. Stiftungen und zivilen Verbänden und anderen Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln geschaffen oder Personen sind, durchgeführt durch die gemäß den vorstehenden Absätzen oder in denen diese Personen durch die benannten seiner Behörden, oder wenn Haushaltsbeiträge oder Jahr geleisteten Beiträge in einen finanziellen einem oder mehreren der genannten Personen in den vorstehenden Absätzen stellen fünfzig Prozent (50%) oder mehr ihres Haushaltsplans;
  12. natürliche oder juristische Personen, die verantwortlich sind Mitwirkenden oder, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Abgabenordnung, oder in irgendeiner Weise Verträge aushandeln und abschließen Transaktionen mit einem der Organe oder Einrichtungen nach den vorstehenden Absätzen, oder empfangen Beiträge Subventionen, andere Transfers oder steuerliche Anreize, oder in irgendeiner Weise in die Verwaltung eingebunden, Verwaltung oder Verwahrung von öffentlichen Geldern.

Titel I: Die Grundlagen

Kapitel II: Organisation der Comptroller General der Republik

Artikel 10: Der Comptroller General der Republik steht unter der Leitung und Verantwortung des Comptroller General der Republik, der von Power Citizen im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela und dem Organisationsgesetz ernannt wird.

Artikel 11: Um zum Comptroller General des Staates ernannt zu werden, muss man venezolanischer Staatsbürger von Geburt an sein und keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, älter als dreißig Jahre sein, laizistisch sein und mindestens fünfzehn (15) Jahre in einem der folgenden Berufe einen Abschluss haben: Recht, Wirtschaft, Öffentliches Rechnungswesen, Betriebswirtschaftslehre oder Informatik Staatsanwälte müssen über eine Erfahrung von mindestens zehn (10) Jahren in der Ausübung von Führungspositionen in den Organen des öffentlichen Sektors Steueraufsicht verfügen.

Artikel 12: Der Comptroller hat einen Stellvertreter Comptroller oder stellvertretenden Comptroller, die den Comptroller müssen die gleichen Voraussetzungen für die von der Verfassung ernannt frei und entfernt von den Comptroller General der Republik. Der stellvertretende Comptroller

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