Organochlorpestizide: Gefahr & Schutzmaßnahmen

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Organochlorpestizide: Toxische Wirkung und Sicherheitsmaßnahmen

Pathologische Wirkung

Organochlorpestizide wirken bevorzugt auf das zentrale Nervensystem (ZNS). Diese Verbindungen sind relativ resistent gegen metabolischen Abbau, sind lipidlöslich und reichern sich in großen Mengen im Fettgewebe an.

Klinisches Bild

Akute Vergiftungen

Die Geschwindigkeit des Auftretens der Symptome hängt von der Dosis und dem Aufnahmeweg des Giftes ab (die dermale Aufnahme ist die wichtigste und beeinflusst das Ausmaß der Resorption). Eine intensive Wirkung kann nach 20 bis 30 Minuten beobachtet werden. Wenn jedoch 12 oder mehr Stunden nach der Aufnahme vergangen sind und keine klinischen Anzeichen oder Symptome aufgetreten sind, ist eine akute Vergiftung sehr unwahrscheinlich.

Symptome einer akuten Vergiftung:

  • Leichte Vergiftungen: Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Angst, Furcht, Parästhesien (Kribbeln) in Zunge, Lippen, Gesicht und Händen.
  • Schwere Vergiftungen: Zittern, Muskelzuckungen, Krämpfe, epileptiforme Anfälle, Koma, Tod durch zentrale Atemdepression.

Chronische Vergiftungen

Chronische Vergiftungen treten nach einer langen und kontinuierlichen Exposition auf, auch wenn die Dosis nicht für einen akuten Prozess ausreicht. Symptome sind:

  • Anorexie
  • Schwäche (Mangel oder Verlust von Stärke)
  • Gewichtsverlust
  • Verhaltensstörungen
  • Vorübergehende Taubheit
  • Eingeschränkte Leber- und Nierenfunktion

Hygienische Kontrolle und Schutzmaßnahmen

Aufgrund der hohen Toxizität von Organochlorpestiziden sind extreme Umwelt- und Personenschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern notwendig.

Maßnahmen zum Umweltschutz

  • Herstellung, Formulierung und Verpackung:
    • Einschluss oder Isolierung der Arbeitsvorgänge.
    • Einsatz von Belüftungs- und Luftreinigungsgeräten, um die Kontamination der Luft zu vermeiden.
    • Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Leckagen oder Undichtigkeiten entlang der gesamten Prozesskette (Formulierung, Verpackung, Lagerung usw.).
  • Lagerung:
    • Besondere Bestimmungen für die Lagerung in geeigneten Hallen.
    • Absolutes Verbot der Lagerung zusammen mit Lebensmitteln.
  • Transport:
    • Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge mit separaten Fächern, die nicht mit dem Führerstand verbunden sind.
    • Generelles Verbot der Beförderung von Pestiziden zusammen mit Lebensmitteln, Tieren oder Menschen.
  • Ausbringung und Schädlingsbekämpfung:
    • Manuelles oder mechanisches Spritzen nur bei Windstille.
    • Keine Ausbringung aus der Luft an windigen Tagen.
    • Die Anwendung von Pestiziden sollte in den frühen Morgenstunden oder in den letzten Stunden des Nachmittags erfolgen, besonders bei heißem Wetter.
    • Kein Zutritt für Unbefugte während der Ausbringung von Pestiziden.
    • Wiedereintritt in behandelte Bereiche erst 3 bis 7 Tage nach der Anwendung, abhängig von Dosis, Toxizität usw.

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Sorgfältige Auswahl und angemessene Schulung des Personals, das Pestizide herstellt, verpackt, umverpackt, transportiert und anwendet.
  • Verbot von Rauchen, Essen oder Trinken während der Arbeitszeit ohne vorherige gründliche Reinigung.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
    • Verwendung, Reinigung und Sanierung von Schutzanzügen, Handschuhen und Gesichtsschutz aus Kunststoff.
    • Verwendung von Atemschutzmasken mit geeigneten Filtern (regelmäßiger Filterwechsel).

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