Der Patrizier-Plebejer-Konflikt im antiken Rom
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Der Patrizier-Plebejer-Konflikt
Die Anfänge des Konflikts
Der sogenannte "Patrizier-Plebejer-Konflikt" hat seine Wurzeln in der Monarchie Roms (509 v. Chr.). Nach der Vertreibung der Tarquinier, genauer gesagt Lucius Tarquinius Superbus und Sextus Tarquinius, herrschte Unsicherheit. Die Annalen berichten von Porsenna, dem König von Clusium, der Rom belagerte und Quintus Mucius Scaevola gefangen nahm. Scaevola bot an, sich selbst zu opfern, um Rom zu retten, doch Porsenna war von seinem Mut so beeindruckt, dass er die Belagerung aufhob. Tarquinius Superbus und sein Sohn suchten daraufhin Zuflucht beim Tyrannen von Cumae, Aristodemos. Sie versuchten, mit dessen Hilfe die Herrschaft in Rom zurückzuerlangen, wurden jedoch in der Schlacht am Regillus-See geschlagen, in der Arruns, der Sohn Porsennas, fiel.
Die Diskrepanz zwischen Arruns als Kapitän der Römer und gleichzeitig Sohn des etruskischen Königs Porsenna führt zu einer alternativen Theorie. Demnach suchten die römischen Patrizier Porsennas Hilfe und boten ihm die Krone Roms an, die er an seinen Sohn Arruns weitergeben sollte. Arruns wiederum widersetzte sich dem Versuch, Aristodemos und Tarquinius am Tiber zu etablieren.
Nach der Schlacht am Regillus-See im Jahr 496 v. Chr. war die römische Plebs, die den Großteil der Milizen stellte, geschwächt. Dies nutzten die Patrizier aus, um ihre Unabhängigkeit von den Etruskern zu sichern und ihre Macht im Staat zu festigen. So begann die Zeit der Republik und des Patrizier-Plebejer-Konflikts.
Die Entstehung neuer Magistrate
Mit Beginn der Republik wurden neue Magistrate geschaffen. Die alten Institutionen, der Senat und die Kurien, reichten nicht mehr aus. Im Jahr 496 v. Chr. wurden die königlichen Befugnisse auf zwei Konsuln übertragen. Das imperium, die Befehlsgewalt, wurde geteilt in das imperium militare, das Kommando über die römischen Milizen im Krieg, und das imperium domi, die Befehlsgewalt in Friedenszeiten.
Das imperium militare umfasste das ius vitae necisque, das Recht über Leben und Tod der Soldaten. Das imperium domi beinhaltete das ius agendi cum populo (Recht, Volksversammlungen einzuberufen), das ius referendi ad senatum (Recht, den Senat zu befragen), das Recht auf Antwort durch den Senat und das ius intercedendi (Vetorecht eines Konsuls gegen Entscheidungen des anderen).
Die Konsuln besaßen die sacrosanctitas, eine besondere Unantastbarkeit. Sie wurden von den Kurien gewählt und vom Senat durch eine lex curiata de imperio bestätigt. Als Unterstützung der Konsuln wurden Prätoren eingesetzt, die richterliche Funktionen übernahmen und die Konsuln entlasteten. Aufgrund zunehmender Kriminalität wurden außerdem die duoviri perduellionis (für Hochverrat) und die quaestores parricidii (für Mord) geschaffen.