Personalaufwendungen, Lohn und Sozialversicherung

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Personalaufwendungen und Sozialversicherungsbeiträge

Die Personalaufwendungen bestehen aus der Vergütung und den Unternehmensbeiträgen zur sozialen Sicherheit.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten:

  • Zahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer und formelle Zeiterfassung.
  • Monatliche Abführung des Sozialversicherungsbeitrags an die Staatskasse (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).
  • Vierteljährliche Meldung des Lohnsteuerabzugs an die Steuerbehörde (Agencia Tributaria) basierend auf dem Gehalt des Arbeitnehmers.

Der Lohn (Gehalt)

Der Lohn ist die Zahlung, die der Mitarbeiter für seine Dienste erhält. Die Zahlung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen.

Bestandteile des Lohns

Der Lohn umfasst die Barvergütung für Arbeits- und Ruhezeiten, einschließlich:

  • Wöchentliche Ruhezeit
  • Arbeitsfeiertage
  • Bezahlte Feiertage und gesetzlicher Urlaub

Die Lohnvergütung wird durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag festgelegt und besteht aus:

  • Grundgehalt
  • Zusatzleistungen (Komplementär), z. B. für Alter, Sprachkenntnisse, Studienabschluss, Nachtarbeit, Erschwernis oder Schichtarbeit (Penosität, Turnizität).

Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten sind Vergütungen, die nicht als Lohnbestandteil gelten und in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dazu gehören Sozialleistungen des Unternehmens, wie z. B. Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Gesundheitsleistungen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist die Aufstellung der Entschädigung für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Sie reflektiert die verschiedenen Lohn- und Lohnnebenkostenkonzepte sowie die Abzüge, die der Arbeitgeber über die Vergütungspolitik vornimmt.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge werden durch die Quoten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt und monatlich nach der betrachteten Abrechnung gebildet.

Zusätzliche Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss zusätzlich Beiträge für folgende Konzepte leisten:

  • Berufsrisiken
  • Lohngarantiefonds

Beitragsdokumentation

Die Dokumente, die den Beiträgen zur Sozialversicherung beizulegen sind, sind die TC1 und TC2.

  • Die TC2 enthält die bewertete Beziehung des Arbeitnehmers, seine Beitragsgrundlagen und seine Beiträge.
  • Die TC1 enthält die Aufschlüsselung aller Einschätzungen und möglicher Boni und Rabatte, die zur Liquidation führen.

Das Dokument für die Einkommensteuer ist das Formular 110.

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