Personalwesen und Arbeitsrecht: Grundlagen

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Faktor Mensch im Unternehmen

Entrepreneur: Ein Unternehmer, der ein Unternehmen gründet und leitet (manchmal leitet nicht der Besitzer selbst).

Mitarbeiter: Sind Angestellte des Unternehmens.

Technologischer Fortschritt und Innovation haben die Entwicklung der modernen Wirtschaft vorangetrieben.

Emotionale Intelligenz

Emotionale Intelligenz wurde 1990 von Dr. Peter Salovey und Dr. John Mayer definiert. Sie beschreibt die Fähigkeit, eigene und fremde Gefühle wahrzunehmen, zu verstehen und zu beeinflussen. Komponenten sind:

  • Eigene Emotionen kennen
  • Emotionen steuern
  • Empathie
  • Sich selbst motivieren
  • Beziehungen gestalten

Die Personalabteilung

Die Personalabteilung (HR - Human Resources) ist für alle Aspekte zuständig, die das menschliche Element im Unternehmen betreffen.

Ziele und Verbindungen

Die HR-Abteilung arbeitet mit anderen Abteilungen (z.B. Wirtschaft, Finanzen, Produktion) zusammen, um sicherzustellen, dass der menschliche Faktor im Unternehmen möglichst produktiv und effizient eingesetzt wird. Sie verwaltet die Anwerbung und Auswahl der besten verfügbaren Arbeitskräfte für jede Abteilung.

Funktionen der Personalabteilung

1. Organisation und Personalplanung

Planung des Personalbedarfs basierend auf der Unternehmensstruktur und -strategie.

Kompetenzmanagement: Sicherstellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kompetenzen für ihre Stellen verfügen und sich an veränderte Anforderungen anpassen können.

2. Personalauswahl und -einstellung

Dieser Prozess umfasst:

  • Definition des Anforderungsprofils für die zu besetzende Stelle.
  • Rekrutierung von Kandidaten.
  • Prüfung der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf etc.).
  • Durchführung von Bewerbungsgesprächen.
  • Auswahl der am besten geeigneten Person.
  • Einstellung der ausgewählten Person.

3. Personalentwicklung und Weiterbildung

Anpassung der Mitarbeiter an Veränderungen im Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt durch kontinuierliche Weiterbildung. Moderne Formen wie E-Learning werden genutzt.

Wissensmanagement: Ziel ist es, das Wissen und die Erfahrung von Mitarbeitern zu erfassen und zu teilen, sodass es für andere im Unternehmen nutzbar wird. Es gibt zwei Arten von Wissen (nach Nonaka und Takeuchi):

  • Explizites Wissen: Strukturiert, speicherbar und verteilbar (z.B. Formeln, Dokumente).
  • Implizites (Stillschweigendes) Wissen: Basiert auf persönlichen Erfahrungen und Lernprozessen, schwer zu formalisieren.

4. Personalverwaltung

Umfasst alle administrativen und rechtlichen Prozesse im Zusammenhang mit dem Personal:

  • Erstellung und Verwaltung von Arbeitsverträgen.
  • Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Verwaltung von Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer (z.B. Urlaubsansprüche).

5. Arbeitsbeziehungen (Employee Relations)

Pflege der Beziehungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern, oft über deren Vertreter (z.B. Betriebsrat).

6. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.

7. Personalkontrolle

Überwachung und Kontrolle von personalbezogenen Aktivitäten und Leistungen.

Gleichstellung am Arbeitsplatz

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen:

  • Lohndiskriminierung
  • Benachteiligung bei Renten (z.B. Witwenrenten)
  • Höhere Arbeitslosenquoten bei Frauen
  • Geringe Präsenz von Frauen in Führungspositionen (Wirtschaft, Politik, Kultur)
  • Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Allgemeine geschlechtsspezifische Diskriminierung

Gesetze sollen die effektive Gleichstellung von Männern und Frauen fördern.

Arbeit: Definition und Merkmale

Arbeit bezeichnet die Gesamtheit der Aufgaben und Tätigkeiten, die eine Person innerhalb eines Unternehmens ausführt.

Merkmale der Arbeit

  • Freiwilligkeit: Die Person entscheidet selbst, ob sie arbeitet.
  • Für Dritte: Die Arbeit wird für jemand anderen (den Arbeitgeber) geleistet.
  • Entgeltlichkeit: Die Arbeit wird vergütet.
  • Unterordnung: Die arbeitende Person unterliegt den Weisungen des Arbeitgebers.

Arbeitskonflikte

Arbeitskonflikte entstehen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern bezüglich der Arbeitsbeziehungen.

Konfliktlösung und Tarifverhandlungen

Uneinigkeiten über wichtige Aspekte der Arbeitsbeziehungen können durch verschiedene Mechanismen gelöst werden:

  • Freiwillige Einigung: Direkte Vereinbarung zwischen den Parteien.
  • Schlichtung/Mediation: Einschaltung einer neutralen dritten Partei (z.B. Schlichtungsausschuss), die bei der Lösungsfindung hilft oder einen Vorschlag unterbreitet. Die Parteien entscheiden, ob sie dem Vorschlag folgen.
  • Schiedsverfahren: Die Parteien unterwerfen sich der Entscheidung einer dritten Instanz (Schiedsgericht).

Der Streik

Ein Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung durch Arbeitnehmer, um bestimmte Forderungen durchzusetzen oder gegen Maßnahmen des Unternehmens zu protestieren. Wichtige Aspekte sind:

  • Ziele des Streiks
  • Vorherige Bemühungen zur Konfliktlösung
  • Beginn des Streiks
  • Bildung einer Streikleitung
  • Während des Streiks besteht kein Anspruch auf Lohn.

Die Aussperrung (Lockout)

Die Aussperrung ist die vorübergehende Schließung des Betriebs durch den Arbeitgeber als Reaktion auf einen Streik oder andere kollektive Maßnahmen der Arbeitnehmer. Zulässige Gründe können sein:

  • Erhebliche Gefahr von Gewalt gegen Personen.
  • Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes.
  • Massive Arbeitsniederlegungen oder Unregelmäßigkeiten, die den Betrieb lahmlegen.

Der Arbeitgeber muss die Aussperrung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 12 Stunden) ankündigen.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur persönlichen Leistung von Diensten nach Weisung des Arbeitgebers, und der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit, während der Arbeit geleistet wird. Sie ist gesetzlich und/oder vertraglich geregelt und darf übliche Grenzen (z.B. 40 Stunden pro Woche, 8 Stunden pro Tag) in der Regel nicht überschreiten.

Gehalt

Das Gehalt (oder der Lohn) ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer für seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbrachten Dienstleistungen erhält.

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