Personenrecht: Natürliche und juristische Personen, Attribute und Rechtsfähigkeit

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Person

Der Begriff Person bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Arten von Personen

Natürliche Person

Jeder Mensch mit den charakteristischen Merkmalen der Menschheit ist eine natürliche Person, unabhängig von Unterschieden oder körperlichen Merkmalen.

Beginn und Ende der Existenz

Die Existenz beginnt mit der Empfängnis im Mutterleib. Von diesem Zeitpunkt an werden Rechte erworben (z. B. das Recht auf Leben). Die Geburt gilt als vollzogen, wenn der Geburtshelfer Lebenszeichen feststellt. Das Ende der Existenz tritt ein durch natürlichen Tod (körperlicher Tod), Ziviltod (lebenslange Haft oder Eintritt in ein Kloster), Abwesenheit und Todeserklärung (nach einer bestimmten Zeit des Verschwindens: in der Regel 3 Jahre, in außergewöhnlichen Fällen 2 Jahre bei Krieg, Erdbeben etc., 6 Monate bei Schiffs- oder Flugzeugunfällen).

Juristische Person

Juristische Personen sind Organisationen, die rechtsfähig sind, d.h. Rechte erwerben und Pflichten eingehen können. Dazu gehören Staaten, Kirchen, Unternehmen und Stiftungen. Sie können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich sein.

Attribute der Persönlichkeit

Natürliche Personen haben bestimmte unveräußerliche Attribute:

Name

Der Name dient der Identifizierung einer Person in der Gesellschaft. Er ist unveränderlich, unveräußerlich und unübertragbar.

Arten von Namen

  • Feudonimo: Ein angenommener Name, der den eigenen Namen ersetzt oder verbirgt (z. B. Künstlername).
  • Nickname: Eine Bezeichnung, die von Familie oder Freunden verwendet wird.

Namensrechtliche Hinweise für Kinder

Lächerliche oder extravagante Namen sind unzulässig. Es können maximal drei Vornamen eingetragen werden. Namen von Geschwistern sind nicht erlaubt. Ausländische Namen sind zulässig, wenn sie unter die elterliche Sorge fallen. Bei ehelichen Kindern wird der Name des Vaters, bei unehelichen Kindern der Name der Mutter eingetragen, sofern diese das Kind anerkennt. Bei Adoptivkindern wird der Name der Adoptiveltern eingetragen. Bei nicht erkannten Kindern wird der Name vom Standesbeamten festgelegt.

Namensrechtliche Hinweise für Frauen

Verheiratete Frauen können den Familiennamen ihres Mannes mit dem Zusatz "de" führen. Im Falle einer Scheidung kann der Ex-Mann die Entfernung des Namens verlangen, wenn er die Scheidung nicht verschuldet hat. Nach dem Tod des Ehemannes kann die Witwe den Namen weiterführen, insbesondere wenn sie unter diesem Namen bekannt ist. Sie kann auch die Löschung des Namens aus dem Personenstandsregister beantragen.

Familienstand

Der Familienstand beschreibt die rechtliche Position einer Person in Bezug auf die Familie. Er kann sich auf die Verwandtschaft (Kind, Elternteil etc.) oder den Ehestatus (verheiratet, ledig, verwitwet etc.) beziehen.

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechte und Pflichten selbstständig auszuüben.

Einschränkungen der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit kann in bestimmten Fällen eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen sind immer relativ und müssen gesetzlich festgelegt sein.

Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit kann eingeschränkt sein, wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihre Rechte selbstständig auszuüben (z. B. aufgrund von Demenz). In diesem Fall wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt.

Arten der Geschäftsunfähigkeit
  • Absolute Geschäftsunfähigkeit: Personen, die keine Rechte selbstständig ausüben können (z. B. Geisteskranke, Kinder vor der Pubertät, Taubstumme).
  • Relative Geschäftsunfähigkeit: Personen, denen die Ausübung bestimmter Rechte untersagt ist (z. B. Minderjährige).

Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähige Personen werden durch gesetzliche Vertreter vertreten. Diese sind:

Elterliche Sorge

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen, sie zu erziehen und zu vertreten.

Vormundschaft

Wenn Kinder keinen Vater haben, wird ein Vormund bestellt, der sie vertritt und ihr Vermögen verwaltet. Arten der Vormundschaft:

  • Legitime Vormundschaft: Durch Gesetz angeordnet.
  • Testamentarische Vormundschaft: Durch die Eltern bestimmt.
  • Gerichtliche Vormundschaft: Durch Gerichtsbeschluss angeordnet.

Pflegschaft

Pfleger vertreten volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Wohnsitz

Der Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat oder der vom Gesetz für die Erfüllung von Rechten und Pflichten festgelegt ist.

Arten von Wohnsitzen

  • Tatsächlicher Wohnsitz: Vorübergehender Aufenthaltsort (z. B. Ferienhaus).
  • Gelegenheitsaufenthalt: Zufälliger Aufenthalt an einem Ort (z. B. Hotelübernachtung).
  • Allgemeiner Wohnsitz: Der Ort, an dem sich der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse befindet. Er kann tatsächlicher, rechtlicher oder gewillkürter Natur sein.
    • Gewillkürter Wohnsitz: Der Ort, an dem eine Person ihren Hauptwohnsitz und Geschäftssitz hat.
    • Ursprünglicher Wohnsitz: Der Wohnsitz des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt.
    • Gesetzlicher Wohnsitz: Der Wohnsitz, der einer Person durch Gesetz zugewiesen wird.
  • Besonderer Wohnsitz: Wohnsitz für die Erfüllung bestimmter Rechte und Pflichten.
  • Vertraglicher Wohnsitz: In Verträgen festgelegter Wohnsitz.
  • Prozessualer Wohnsitz: Wohnsitz von Anwälten.

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