Pflichten des Ausbildenden: Ein Leitfaden für Ausbilder

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Pflichten des Ausbildenden: Ein umfassender Überblick

Als Ausbildender tragen Sie eine große Verantwortung für die Entwicklung Ihrer Auszubildenden. Die Einhaltung bestimmter Pflichten ist dabei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für eine erfolgreiche Berufsausbildung. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Pflichten zusammen, die Sie als Ausbilder beachten müssen.

Ausbildungspflicht: Wissen planmäßig vermitteln

Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Freistellung für Berufsschulunterricht

Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen.

Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung

Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.

Freistellung für Prüfungen

Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.

Benennung weisungsberechtigter Personen

Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.

Aufsichtspflicht für minderjährige Azubis

Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.

Berichtsheftkontrolle und -aushändigung

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte (bzw. Ausbildungsnachweise) für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Urlaubsgewährung nach gesetzlichen Vorgaben

Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.

Vergütungspflicht: Angemessene Bezahlung

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben

Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Zeugnispflicht bei Ausbildungsende

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.

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