Pflichten, Leistungen und Schutz der Spanischen Sozialversicherung (SS)

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Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Pflichten des Arbeitgebers (Anmeldung und Risikodeckung)

Der Arbeitgeber muss das Unternehmen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Sozialversicherung (SS) registrieren (wesentliche Voraussetzung, oft Modell TA6).

Er muss die Deckung der betrieblichen Risiken (Unfälle und Berufskrankheiten) bei der SS oder einer gegenseitigen Unfallversicherung formalisieren.

Arbeitnehmer müssen durch die Zuweisung einer eindeutigen SS-Nummer angemeldet werden.

Jeder Verwaltungsakt, der die Beendigung der Arbeit oder einen Wechsel der Tätigkeit betrifft, muss der SS innerhalb von sechs Kalendertagen mitgeteilt werden.

Sozialversicherungsschutz und Arten der Leistungen

Schutzwirkung und Finanzierung der Leistungen

Die Sozialversicherung bietet Schutz durch die Gewährung von Leistungen, die eine Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen umfassen. Diese Leistungen können beitragsabhängig oder beitragsfrei sein.

Beitragsabhängige Leistungen (Contributory)

Diese richten sich an Arbeitnehmer und nahe Verwandte, die die Mindestbeitragszeit erfüllt haben.

Beitragsfreie Leistungen (Non-Contributory)

Diese Leistungen erhalten Begünstigte, die keine angemessenen beitragsabhängigen Leistungen erhalten oder nie genug beigetragen haben.

Spezifische Leistungen der Sozialversicherung

Gesundheitspflege (Medizinische und Pharmazeutische Dienste)

Die Gesundheitsversorgung umfasst medizinische und pharmazeutische Dienstleistungen zur Erhaltung der Gesundheit der Begünstigten. Dazu gehören:

  • Aktive Arbeitnehmer und Rentner
  • Familienangehörige der Begünstigten
  • Spanische Einwohner im Hoheitsgebiet
  • Rückkehrende Migranten
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis

Leistungen bei Risiko während der Schwangerschaft

Dies ist ein Zuschuss von 100% der Bemessungsgrundlage (BRCP), der gewährt wird, wenn die Arbeitnehmerin ihre Arbeit wieder aufnimmt oder die Dauer des Mutterschaftsurlaubs beendet.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

  • Mutterschaft (INNENSCHIFFFAHRT): Ein Zuschuss von 100% für 13 fortlaufende Tage.
  • Vaterschaftsurlaub: Zuerst länger, dann zwei zusätzliche Tage pro Kind.

Nicht dauerhafte Invalidität (Verletzungen)

Hierbei handelt es sich um Körperverletzungen, Verstümmelungen und Entstellungen oder Krankheiten, die durch einen Unfall verursacht werden oder keinen Einfluss auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers haben. Die Entschädigung dient der Behebung des wirtschaftlichen Schadens.

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

SCHUTZ BEI ARBEITSLOSIGKEIT

Beitragsabhängiges Arbeitslosengeld (Contributiva)

Anspruch haben Personen, die Lohnarbeit leisten wollen und eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit, einen vorübergehenden oder endgültigen Verlust der Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitarbeit oder eine Reduzierung aufgrund eines ERE (Entlassungsverfahren) mit ähnlicher Lohnreduzierung erfahren.

Voraussetzungen für die Qualifizierung:

  • Eine Mindestdauer an Beiträgen muss abgedeckt sein.
  • Der Anspruch darf nicht vor dem Rentenalter entstehen.
  • Aktive Verpflichtung zur Arbeitssuche (Aktivität Engagement).

Berechnung und Dauer des Arbeitslosengeldes

Die Grundrente (BR) wird durch Division des Durchschnitts der letzten 180 BCCP (Beitragsbemessungsgrundlagen) ohne Überstunden ermittelt.

Die Höhe beträgt:

  • Die ersten 180 Tage: 70% der BR.
  • Ab dem 181. Tag: 60% der BR.

Die Dauer hängt von den zitierten Beitragszeiten ab. Für je 180 Tage Beitragszahlung (AUI) werden 120 Tage Arbeitslosengeld gewährt. Die maximale Bezugsdauer beträgt 720 Tage.

Arbeitslosenzulage (Subsidio, Beitragsfrei)

Diese Zulage ist beitragsunabhängig und richtet sich oft nach familiären Pflichten. Sie wird in Semestern (sechs Monate) verlängert.

Verlängerung und Sonderfälle der Zulage

Das Arbeitslosengeld kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Für Personen über 45 Jahren kann es auf bis zu 24 Monate verlängert werden (auch für Personen über 45 ohne familiäre Verpflichtungen).

Sonderfälle:

  • Rückkehrende Migranten: Nicht erneuerbare sechs Monate, verlängerbar um zwei Perioden von sechs Monaten (bis zu 18 Monate), wenn die Mindestbeitragszeit nicht abgedeckt wurde. Die Gewährung beträgt 6 Monate, kann aber bei familiärer Verantwortung verlängert werden.
  • Befreit aus der Haft (Prision): 6 Monate, verlängerbar um zwei weitere Perioden, erweitert auf 18 Monate.

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