Philosophie der Freiheit: Kant, Rousseau und der Gesellschaftsvertrag
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Rechtliche Freiheit: Kant und Rousseau
Die rechtliche Freiheit, wie sie von Kant und Rousseau verstanden wird, ist ein natürliches Recht, das jedem Individuum zusteht. Der rechtliche Begriff der Freiheit schließt zivilen Ungehorsam jedoch nicht ein. Für Kant, ähnlich wie für Hobbes, war die Unterwerfung unter die Staatsgewalt eine notwendige Bedingung für die soziale Ordnung. Um Exzesse der Herrschenden zu verhindern, setzte Kant auf die Verteidigung der Meinungsfreiheit.
Menschen besitzen sowohl interne als auch externe rechtliche Freiheit:
- Externe rechtliche Freiheit: Im Naturzustand bedeutet dies, dass wir keinem äußeren Gesetz unterliegen.
- Interne rechtliche Freiheit: Diese wird durch die Beachtung der Gesetze erreicht, die wir uns selbst auferlegen.
Der Rechtsstaat handelt somit, als ob er dem vereinigten Willen aller Bürger entspräche. Die interne rechtliche Freiheit ist jedoch die einzige, die auf kooperativer Gesetzgebung beruht. Das Volk darf nicht rebellieren, selbst wenn Gesetze als unfair empfunden werden, da dies zu einem Rückfall in den Naturzustand führen würde. Rechtliche Freiheit wird erst durch die Schaffung der Gesellschaft verwirklicht und umfasst folgende Aspekte:
Freiheit und Autonomie
Der Staat muss die Koexistenz der Freiheiten des Einzelnen gewährleisten. Freiheit erfordert eine gegenseitige Einschränkung, und das Gesetz zielt darauf ab, diese Freiheiten kompatibel zu machen. Freiheit als Autonomie wird als ein Raum konzipiert, in dem jeder sein Glück finden kann, ohne andere zu stören.
Freiheit als Selbstgesetzgebung
Dies ist die Fähigkeit, keinem Gesetz zu gehorchen, dem man nicht zuvor zugestimmt hat. Die Zustimmung aller garantiert die Legitimität und Gerechtigkeit des Rechts. Ein Staat, der auf Selbstgesetzgebung basiert, ist ein Garant für Frieden, da die Gesetze aus dem vereinigten Willen des Volkes hervorgehen.
Der Gesellschaftsvertrag: Theorien und Bedeutung
In vertragstheoretischen Ansätzen bezieht sich der Begriff des Gesellschaftsvertrags auf den Bund, durch den Menschen sich entscheiden, aus einem halbwilden Naturzustand in einen friedlichen zivilen, gesellschaftlichen und rechtlichen Zustand überzugehen. Es wird angenommen, dass dieser Naturzustand tatsächlich vor der Gründung von Staaten existierte.
Kants Perspektive auf den Gesellschaftsvertrag
Für Kant ist der Gesellschaftsvertrag keine historische Tatsache, sondern eine regulative Idee der Vernunft. Sie soll den Gesetzgeber leiten, so zu handeln und Gesetze zu erlassen, als ob diese aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volkes hervorgegangen wären und die Bürger freiwillig zugestimmt hätten, Bürger zu sein. Der Gesellschaftsvertrag dient somit als Maßstab für die rechtliche Legitimation oder Delegitimierung der tatsächlichen politischen Praxis.
Die Theorien des Gesellschaftsvertrags entstanden, um die Einrichtung der Zivilgesellschaft und der politischen Macht rational zu rechtfertigen, im Gegensatz zu Theorien, die einen göttlichen Ursprung der Macht annahmen.
Wege aus dem Naturzustand: Hobbes und Locke
Für den Übergang aus dem Naturzustand gibt es zwei prominente Ansätze:
- Nach Hobbes: Die Errichtung einer absoluten Macht, des „Großen Leviathans“, die über den Bürgern steht.
- Nach Locke: Der Gesellschaftsvertrag, bei dem die Menschen zusammenkommen und jeder Einzelne die Macht zur Durchsetzung des Naturgesetzes an die Gemeinschaft abtritt.
Dieser Vertrag beinhaltet einen grundlegenden moralischen Imperativ: den Naturzustand zu verlassen und Frieden, Gerechtigkeit sowie moralische und rechtliche Freiheit zu suchen, die nur in der Zivilgesellschaft möglich sind. Wenn eine Person Gewalt gegen eine andere anwendet, wird der Gesellschaftsvertrag untergraben, und die mit Gewalt auferlegte Macht leitet keine Rechte ab.