Philosophische Grundlagen von Recht und Demokratie
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Grundlagen der Demokratie
1. Die naturalistische Auffassung vom Menschen und vom Recht
Die sophistische Auffassung von Gerechtigkeit, insbesondere aus Platons 'Politeia' (Der Staat), ist uns bekannt. Im Wesentlichen argumentierten die Sophisten – und das ist hier von Interesse –, dass Menschen Gerechtigkeit nicht um ihrer selbst willen praktizieren, sondern wegen der Vorteile, die sie ihnen bringt: Ansehen, Ehre und materielle Vorteile. Hinter diesem Gerechtigkeitsbegriff lässt sich leicht ein Menschenbild erkennen, das den Menschen als wesentlich leidenschaftlich und triebgesteuert darstellt, der vor allem darauf bedacht ist, seine eigenen Wünsche zu erfüllen.
Da die Güter zur Erfüllung menschlicher Wünsche jedoch begrenzt sind, entsteht die Notwendigkeit einer "vernünftigen Übereinkunft". Jeder Mensch kann versuchen, seine Wünsche so weit wie möglich zu befriedigen, ohne dabei mit den Interessen und Wünschen der Nachbarn zu kollidieren und sich so dem Kampf zur Selbstverteidigung aussetzen zu müssen. Gesetze und Recht werden auf diese Weise als eine Erfindung der Schwachen betrachtet, die sich damit gegen die Starken verteidigen. Ihr größter Sieg besteht darin, die Starken dazu zu bringen, das Recht zu loben und es zu lieben.
Platon kritisiert diese Sichtweise. Ist sie realistisch oder pessimistisch? Das hängt vom eingenommenen Standpunkt ab. Aus platonischer Sicht ist es eine reduktive und verarmende Sicht des Menschen. Aus Sicht der Sophisten wäre es schlicht die Realität (zumindest so, wie sie sie wahrnehmen). Für Platon ist offensichtlich, dass dabei die Möglichkeit der Teilhabe an einer höheren, universellen Ordnung verloren geht.
Für die Sophisten, und auch für den modernen Menschen, ist der Mensch das Maß aller Dinge: Er muss sich keinen äußeren Gesetzen unterwerfen, zumindest nicht aus moralischen Gründen. Er schafft sich seine eigenen Regeln. Kein Gesetz oder keine Regel ist unveränderlich. Ihre einzige Aufgabe ist es, die kreativen Kräfte des Menschen zu befreien (oder den Aufbau seiner Träume zu erleichtern). Außerhalb des Menschen existiert nichts. Selbst Gott und Religion sind nur Mittel zur menschlichen Erfüllung. Wenn die Zeit kommt, dass sie für die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung nutzlos sind, werden auch sie verschwinden.
Begriffe und Definitionen
- Sophist:
- Meister der Rhetorik, die im 5. Jahrhundert v. Chr. in Griechenland die Kunst der Wortanalyse als Mittel zur Bildung und Beeinflussung der Bürger lehrten.
- Verfassung:
- Sie ist die grundlegende Regel, schriftlich oder auf andere Weise, die ein souveräner Staat annimmt oder akzeptiert, um sich selbst zu regieren. Die Verfassung setzt Grenzen und definiert das Verhältnis zwischen den staatlichen Gewalten (Kompetenzen, die in modernen westlichen Ländern als Legislative, Exekutive und Judikative definiert sind) sowie zwischen diesen Gewalten und ihren Bürgern. Sie schafft somit die Grundlage für die Regierung und die Organisation der Institutionen, auf denen diese Gewalten beruhen. Darüber hinaus garantiert sie die Rechte und Freiheiten der Menschen.
Das Autonomiestatut gilt als übergeordnete Werte der Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und des politischen Pluralismus für alle Andalusier im Rahmen der Gleichheit und Solidarität mit anderen spanischen Regionen.
Spanien ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der die übergeordneten Werte der Freiheit, der Gerechtigkeit, der rechtlichen Gleichheit und des politischen Pluralismus achtet.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Verfassungsartikel
Artikel 1
- Spanien ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der als höchste Werte seiner Rechtsordnung Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischen Pluralismus verkörpert.
- Die nationale Souveränität liegt beim spanischen Volk, von dem die Staatsgewalten ausgehen.
- Die politische Form des spanischen Staates ist die parlamentarische Monarchie.