Die politische Funktion der Justiz

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Einheit 5: Die politische Funktion der Justiz

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  • Legitimation des modernen Staates: Die Justiz ist zentralisiert. Rechtmäßigkeit ist das Kriterium, das auf die individuelle Wohlfahrt abzielt.
  • Entpolitisierung von Konflikten: Die Beziehung zwischen dem Einzelfall und der sozialen Organisation wird unterbrochen. Es erfolgt eine Individualisierung von Konflikten durch Subsumtion, wobei die Logik und Struktur der Gesellschaft unverändert bleiben.
  • Integration und Kollisionsrecht: Die Richtung der Gesellschaft wird nicht infrage gestellt; Konflikte werden verharmlost und geordnet.
  • Medienspiegel der Konflikte: Die Justiz fungiert als Spiegel zwischen Staat und Gesellschaft. Sie interpretiert Gesetze, legt Grenzen fest und entscheidet über die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bürger.

Einordnung

Es handelt sich um ein Phänomen, das zwei Gegenständlichkeiten artikuliert: das Gesetz als Ziel und die Wirklichkeit als Konstrukt der Parteien. Der Mensch wird hierbei objektiviert.

Entscheidungen auf Basis des Gesetzes sind stets politisch und erfüllen eine politische Funktion. Wenn wir über Politik sprechen, sprechen wir über Macht. Die Frage ist: Auf welcher Seite liegt das politische Element – bei der Gesellschaft oder beim Staat?

Fetischismus des Gesetzes

  • Gesetzesfixierung: Das Gesetz als Garantie der Gewaltenteilung.
  • Exegetische Auslegung: Eine Auslegung, die unabhängig vom sozialen Kontext erfolgt.

Die Rolle der Justiz im modernen Staat

Die Gerechtigkeit des Staates muss überprüft werden. Die liberale Gesellschaft erkennt an, dass sie frei von Macht sein sollte, weshalb diese durch den Staat ausgeübt wird. Der moderne Staat besitzt das Monopol auf die Anwendung von Gewalt, um das gesellschaftliche Leben zu organisieren.

Die Justiz hat die Rolle, „zu sagen, was nach geltenden Gesetzen und Kodizes richtig ist“, damit der Rechtsanwender keinen externen Einflüssen unterliegt. Klagen werden auf den Einzelnen bezogen, unabhängig vom sozialen Kontext. Der Mensch wird als isoliertes Individuum betrachtet, objektiviert und von Religion, Geschlecht oder politischer Einstellung befreit. Jeder Mensch ist gleich.

Grenzen der richterlichen Entscheidung

Die Justiz löst keine sozialen Konflikte; würde sie dies tun, würden diese Konflikte gar nicht erst entstehen. Wenn das Gericht entscheidet, bleiben die Logik und Struktur der Gesellschaft unverändert. Die Entscheidung ist oft eine periphere Lösung, die den Fortbestand der gesellschaftlichen Richtung sichert. Die Justiz löst Streitigkeiten, ohne die Gesellschaft zu verändern.

Wir sollten die Justiz nicht idealisieren, als wäre sie in der Lage, grundlegende politische und soziale Konflikte zu lösen. Dennoch legitimiert sie den Staat auf diskursiver und ideologischer Ebene.

Aktuelle Herausforderungen

Im 21. Jahrhundert sehen wir eine Justiz, in der Konsenslösungen (typisch für das 20. Jahrhundert) seltener werden. Zudem ist der Zugang zu den Gerichten aufgrund hoher Kosten nicht für jeden gleichermaßen möglich, was die Frage nach der tatsächlichen Gleichheit aufwirft.

Hinweis: Die Gesellschaft drängt die Justiz dazu, ihre Konflikte zu lösen.

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