Politische Institutionen und Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) in Spanien

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Politische Institutionen der Autonomen Gemeinschaften (CCAA)

Die Erreichung des in Artikel 151 der Verfassung vorgesehenen Autonomiegrades erfordert eine spezifische institutionelle Konfiguration, die entweder zentral festgelegt wird oder bestimmte Institutionen der CCAA betrifft.

Die Organe der CCAA

Die Gesetzgebende Versammlung (Parlament)

Die Gesetzgebende Versammlung wird in allgemeinen Wahlen gewählt. Sie basiert auf einem proportionalen Vertretungssystem, das die verschiedenen Gebiete des Territoriums repräsentieren soll.

Der Regierungsrat (Exekutive)

Der Regierungsrat übernimmt die administrativen und exekutiven Funktionen. Seine Zusammensetzung ist nicht in der Spanischen Verfassung (CE) festgelegt, sondern wird von der Autonomen Gemeinschaft (CA) selbst bestimmt.

Der Präsident der Autonomen Gemeinschaft

Der Präsident wird vom Gesetzgeber aus dem Kreis seiner Mitglieder (ein Abgeordneter) gewählt. Seine Hauptfunktionen sind:

  • Leitung des Regierungsrates
  • Vertretung der CA
  • Gewöhnliche Vertretung des Staates in der CA

Der Oberste Gerichtshof der Autonomen Gemeinschaft (TSJ)

Der TSJ ist eine autonome Einrichtung (es gibt einen in jeder CA). Er ist das Organ, das die Justizbehörden im Gebiet der CA leitet, unbeschadet der Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs (TS) Spaniens.

Die Befugnisse der Justizorgane stammen nicht von der Autonomen Gemeinschaft, da die Ausübung der richterlichen Gewalt in Spanien einzigartig und zentralisiert ist.

Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften (CCAA)

Artikel 156 der Spanischen Verfassung (CE) garantiert die finanzielle Autonomie der Regionen. Um die Dezentralisierung der Zuständigkeiten zu gewährleisten, benötigen die Regionalregierungen eigene Einnahmen. Die Finanzautonomie muss nach zwei Grundprinzipien ausgeübt werden:

  • Grundsatz der Koordinierung mit der staatlichen Finanzverwaltung
  • Grundsatz der Solidarität

Das Mischfinanzierungssystem

Es handelt sich um ein Mischfinanzierungssystem: Ein Teil der Mittel hängt vom Staat (E) ab, der andere Teil von den CCAA selbst. Die Einnahmequellen umfassen:

  • Eigene Steuern, die ganz oder teilweise vom Staat abgetreten werden.
  • Zuschläge des Staates auf bestimmte Steuern.
  • Weitere Anteile an den Einnahmen des Staates.
  • Transfers aus dem Interterritorialen Ausgleichsfonds.
  • Zuweisungen aus dem Gesamthaushalt des Staates.
  • Spezielle Abgaben und Steuern der CCAA.
  • Einkünfte aus Vermögen und Einnahmen aus privatrechtlichen Geschäften der CA.
  • Ressourcen aus Kreditgeschäften.

Spezifische Finanzierung (Foralsysteme)

Bestimmte Gebiete (z. B. das Baskenland und Navarra) verfügen über eine spezifische Finanzierung, da ihre historischen und gesetzlichen Rechte (Foralrechte) respektiert werden müssen. Diese Gemeinschaften finanzieren ihr System selbst und tragen durch ein Quotensystem zu den Staatseinnahmen bei.

Die Autonome Gemeinschaft legt die Finanzierung fest. Sobald diese genehmigt ist, wird ihre Stabilität durch die Starrheit der Norm garantiert.

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