Politische Partizipation und Wahlrecht
Classified in Rechtswissenschaft
Written at on Deutsch with a size of 2,93 KB.
Artikel 23 der spanischen Verfassung von 1978 und politische Partizipation
Artikel 23 der spanischen Verfassung (CE) von 1978 behandelt die politische Partizipation. Diese kann nicht delegiert werden. Es gibt zwei Hauptformen:
- Direkte Partizipation: Bürger beteiligen sich unmittelbar an Entscheidungen.
- Indirekte Partizipation: Bürger wählen Vertreter, die in ihrem Namen Entscheidungen treffen.
Das Referendum
Das Referendum ist eine Form der direkten Partizipation. Es ist eine Abstimmung, bei der die Bürger über eine Frage mit Ja oder Nein abstimmen (oder sich enthalten/ungültig abstimmen). Es gibt verschiedene Arten von Referenden:
- Konstituierend: Zur Verabschiedung oder Änderung einer Verfassung.
- Legislativ: Zur Abstimmung über Gesetzesentwürfe.
- Konsultativ: Zur Einholung der Meinung der Bürger zu wichtigen politischen Fragen.
- Autonom: Im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Autonomiestatuten (wie in der spanischen Verfassung vorgesehen).
Weitere Formen der direkten Demokratie
Neben dem Referendum gibt es weitere Instrumente der direkten Demokratie, wie die Volksinitiative.
Die Rolle der Vertreter (laut Verfassungsgericht)
Das Verfassungsgericht (TC) hat die politische Partizipation durch Vertreter wie folgt interpretiert:
- Die Legitimität eines öffentlichen Amtes basiert auf einem direkten oder indirekten Ausdruck des Wählerwillens.
- Es besteht eine enge Verbindung zwischen den Rechten in Artikel 23.1 und 23.2 CE. Die Bürger üben ihr Recht auf politische Partizipation durch gewählte Vertreter aus.
- Die Wahl bezieht sich auf *Personen*, nicht auf Parteien oder Vereinigungen. Nur die Kandidaten werden gewählt.
- Gewählte Vertreter repräsentieren *alle* Wähler.
Öffentliches Amt und Öffentlicher Dienst
Der Begriff "öffentliches Amt" bezieht sich auf repräsentative Positionen im Staat. Der Begriff "öffentlicher Dienst" ist weiter gefasst und umfasst auch Beamte und andere Bedienstete, die bestimmte Rechte haben.
Allgemeine Theorie des Wahlrechts
Das Wahlrecht regelt die Wahl, die Zuständigkeit und Wahlbetrug. Es ist Teil des Verwaltungsrechts. Das Gesetz 29/1998 (über die streitige Verwaltungsgerichtsbarkeit) und das Gesetz 30/1992 (über das Verwaltungsverfahren) sind ergänzend anwendbar.
Wahlsystem und Wahlverfahren
Das Wahlsystem umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Wahl und die Stimmabgabe regeln. Es ist eng mit den soziopolitischen Gegebenheiten eines Staates verbunden. Das Wahlverfahren umfasst die Regeln zur Organisation des Wahlprozesses. Es ist die Gesamtheit der Verfahren, die zur Bestimmung der Regierenden führen.