Politisches System Österreichs: Grundlagen und Wahlen
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Die Verfassung Österreichs
Österreich ist als demokratische Republik und Bundesstaat organisiert. Die zentralen Prinzipien sind:
- Demokratie: Herrschaft des Volkes; die Menschen bestimmen mit.
- Republik: Eine öffentliche, offene Staatsform.
- Bundesstaat: Österreich besteht aus neun Bundesländern mit eigener Landesregierung und Teilautonomie.
- Rechtsstaat: Gesetze gelten für alle gleichermaßen. Niemand steht über dem Gesetz.
Grundrechte und Verfassungsgerichtshof
Grundrechte wie das Recht auf Leben, Bildung, Meinungs- und Religionsfreiheit dürfen nicht mit Gesetzen in Konflikt stehen. Der Verfassungsgerichtshof prüft die Einhaltung dieser Gesetze.
Politische Ebenen und Wahlen
- Europaebene: Europäisches Parlament (Wahl alle 5 Jahre; letzte Wahl 2019, nächste 2024).
- Bundesebene: Nationalrat (alle 5 Jahre; letzte Wahl 2019, nächste 2024) und Bundespräsident/in (alle 6 Jahre; letzte Wahl 2022, nächste 2028).
- Landesebene: 9 Landtage (Wahl alle 5–6 Jahre; letzte Wahl 2023, nächste 2028).
- Gemeindeebene: 2059 Gemeinderäte (Wahl alle 5–6 Jahre; letzte Wahl 2020, nächste 2025).
Wichtige politische Begriffe
- Mandat: Sitz im Parlament. Bei 183 Abgeordneten ist eine Mehrheit ab 92 Mandaten erreicht.
- Koalition: Zusammenarbeit von zwei oder mehr Parteien zur Erlangung einer parlamentarischen Mehrheit.
- Sondierungsgespräche: Gespräche zwischen Parteien zur inhaltlichen Kompromissfindung.
- Opposition: Parteien, die nicht an der Bundesregierung beteiligt sind.
- Angelobung: Der Bundespräsident bestätigt die Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler/in, Vizekanzler/in, Minister/innen).
Gewaltenteilung in Österreich
Die Staatsgewalt ist in drei Bereiche unterteilt, die sich gegenseitig kontrollieren:
- Legislative (Gesetzgebung): Alle Abgeordneten (z. B. im Nationalrat oder Landtag).
- Judikative (Gerichtsbarkeit): Alle Richter/innen.
- Exekutive (Verwaltung): Polizei, Lehrer/innen und Verwaltungsangestellte.
Aufgabenverteilung
Die Aufgaben sind zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Während der Bund z. B. Reisepässe verwaltet, sind Gemeinden für lokale Infrastruktur (z. B. Abfallentsorgung) zuständig.
Wahlrecht
Passives Wahlrecht (Wählbar sein)
- Bundespräsident/in: Mindestalter 35 Jahre, österreichische Staatsbürgerschaft, 6000 Unterstützungserklärungen.
- Nationalrat/Landtag: Mindestalter 18 Jahre, österreichische Staatsbürgerschaft.
- Gemeinderat/Bürgermeister/in: Mindestalter 18 Jahre, EU-Staatsbürgerschaft.
Aktives Wahlrecht (Wählen dürfen)
| Kriterium | Europawahl | Nationalratswahl | Landtagswahl | Gemeinderatswahl |
|---|---|---|---|---|
| Mind. 16 Jahre alt | X | X | X | X |
| Österr. Staatsbürgerschaft | X | X | ||
| EU-Bürger/in | X | X | ||
| Wohnsitz im Bundesland | X | |||
| Wohnsitz in der Gemeinde | X |