Der Präsident der V. Französischen Republik: Wahl und Befugnisse

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Der Präsident der Republik

Wahl und Amtszeit

Der Präsident der Republik wird für fünf Jahre in einem einzigen Wahlkreis vom gesamten Volk gewählt und kann unbegrenzt wiedergewählt werden.

  • In der Dritten Republik betrug die Amtszeit sieben Jahre.
  • Seit der Einführung der V. Republik wurde die Amtszeit auf fünf Jahre reduziert (im Jahr 2000 genehmigt, allerdings bei einer Enthaltung von 70 %).
  • Vor 1962 erfolgte die Wahl indirekt.

Das Wahlverfahren

Die Wahl erfolgt durch die Mehrheit der Stimmen in zwei Runden. Die zweite Runde findet am zweiten Sonntag nach der ersten statt.

Um bereits in der ersten Runde gewählt zu werden, ist es notwendig, mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen zu erhalten. Bisher wurde jedoch noch kein französischer Präsident in der ersten Runde gewählt.

Um die Stimmenverteilung zu klären, treten in der zweiten Runde nur noch die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen an. Dadurch wird die Bildung von Koalitionen gefördert, und der Präsident wird mit absoluter Mehrheit gewählt.

Kandidatur und Fristen

Die Präsidentschaftswahlen finden frühestens 20 Tage und spätestens 35 Tage nach Beendigung des Mandats des amtierenden Präsidenten statt.

Die Nominierung muss von mindestens 500 Amtsträgern unterstützt werden. Zu diesen Unterstützern zählen unter anderem:

  • Parlamentarier
  • Mitglieder der Regionalräte
  • Mitglieder der Versammlungen der Gebiete
  • Bürgermeister
  • Gewählte Mitglieder des Obersten Rates der Franzosen im Ausland

Wichtig ist, dass diese Unterstützer aus mindestens 30 verschiedenen Departements oder Übersee-Territorien stammen müssen. Der Kandidat muss zudem eine Erklärung über den Zustand seiner Finanzen einreichen.

Aufsicht und Amtsniederlegung

Der Verfassungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, löst alle Streitigkeiten und kontrolliert die Wahlkampfkonten.

Der Präsident kann sein Amt auch durch Tod, Rücktritt oder eine vom Verfassungsrat auf Antrag der Regierung festgestellte vorübergehende oder ständige Behinderung verlieren. In diesem Fall ersetzt der Präsident des Senats den Präsidenten.

In dieser Übergangszeit besteht kein Recht, ein Referendum abzuhalten, die Versammlung aufzulösen oder die Verfassung zu revidieren.

Die Regierung kann den Präsidenten weder zur Rechenschaft ziehen noch ihn zum Rücktritt zwingen. Der Präsident ist unverantwortlich und unantastbar (indestituible) und kann nur auf die Anklage des Hochverrats vor dem Obersten Gerichtshof unterzogen werden.

Die Befugnisse des Präsidenten

Stellung in der Verfassung

Die Bedeutung der Exekutive wird durch ihre Stellung in der Verfassung unterstrichen, da sie an erster Stelle genannt wird – entgegen der traditionellen Reihenfolge von Legislative, Exekutive und Judikative.

Die Verfassung räumt dem Präsidenten weitreichende Befugnisse ein. Weit davon entfernt, ein Staatsoberhaupt mit einer rein symbolischen Rolle zu sein, hat der französische Präsident die Befugnis zur Entscheidung.

Die Einführung der Direktwahl im Jahr 1962 verlieh dem Präsidenten eine ebenso demokratische Legitimität wie der Nationalversammlung. Dies bedeutet, dass Befugnisse, die nur symbolischen Charakter haben, einen ausdrücklichen Verweis in der Verfassung benötigen, während sie zuvor wirksam waren, wenn sie lediglich vermerkt wurden.

Die Rolle als Schiedsrichter (Artikel 5)

Gemäß Artikel 5 sorgt der Präsident für die Einhaltung der Verfassung. Durch seinen Schiedsspruch gewährleistet er die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und die Kontinuität des Staates. Er garantiert die nationale Unabhängigkeit, die territoriale Integrität und die Einhaltung der Verträge.

Der Begriff Schiedsrichter hat zwei Bedeutungen:

  1. Jemand, der die Einhaltung der Spielregeln überwacht, ohne daran beteiligt zu sein.
  2. Jemand, der selbst handeln kann, ohne von anderen abhängig zu sein.

Der Präsident handelt in den meisten ihn betreffenden Fragen im Sinne der zweiten Definition.

Für die korrekte Auslegung der Verfassung ist der Präsident verpflichtet, den Verfassungsrat zu respektieren. Er spielt zudem eine Rolle in allen Angelegenheiten, in denen diese Funktion nicht explizit anderen Organen zugewiesen oder abgetreten wurde, oder wenn in dieser Frage kein Konsens besteht.

Eigene Befugnisse (Proper)

Als eigene Befugnisse (Proper) gelten jene, die der Präsident ohne Zustimmung oder Ernennung durch eine andere Institution ausüben kann:

  • Ernennung des Premierministers: Wenn der Präsident keine Mehrheit im Parlament hat, verfügt er über erhebliche Interventionsmöglichkeiten. Im günstigsten Fall ist er bei der Ernennung völlig frei.
  • Recht zur Auflösung der Nationalversammlung: Dieses Recht darf nicht innerhalb eines Jahres nach den Wahlen ausgeübt werden. Implizit sind die Auflösungen der Versammlung zu Vertrauensfragen geworden, die an die Wähler gerichtet werden.

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