Präsidialregierungen, Notverordnungen und Aufstieg der NSDAP (1928–1933)

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Präsidialregierungen und Notverordnungen

Die seit 1928 regierende Große Koalition aus SPD, Zentrum, BVP, DDP und DVP stand angesichts der wirtschaftlichen Krise vor einer gewaltigen Bewährungsprobe.

Das Ansteigen der Arbeitslosenzahl (100) bedeutete für die Staatskasse wachsende Ausgaben. Ein Kompromiss konnte nicht gefunden werden. Daraufhin zerbrach mit der Großen Koalition die letzte parlamentarisch getragene Regierungskoalition.

Mit der Ernennung Heinrich Brünings zum neuen Reichskanzler leitete Reichspräsident Hindenburg eine neue Phase der Regierungspolitik ein, die das Parlament nahezu komplett ausschalten sollte. Der Vorsitzende der Zentrumsfraktion, Heinrich Brüning, bildete ein Minderheitenkabinett, in dem die SPD nicht mehr vertreten war.

Er stützte sich fortan nicht mehr auf das Parlament (110), sondern auf das Vertrauen des Reichspräsidenten. Seine Regierung wurde deshalb als Präsidialkabinett bezeichnet. Auf der Grundlage von Notverordnungen nach Art. 48 der Verfassung versuchte er, sein Programm zur Sanierung der Wirtschaft durchzusetzen. Dazu zählten ein ausgeglichener Staatshaushalt mit dem Ziel, eine neue Inflation zu vermeiden.

Brüning ergriff einschneidende Maßnahmen. Dazu gehörten unter anderem:

  • Kürzungen von Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst
  • Senkung des Arbeitslosengeldes
  • Steuererhöhungen
  • Verknappung des Geldes durch hohe Kreditzinsen (Deflationspolitik)

Aufstieg der NSDAP

Die NSDAP hatte nach dem erfolglosen Putschversuch von 1923 ihre Strategie geändert und versuchte nun, auf legalem Weg über Wahlen und Bündnisse mit der DNVP und anderen nationalistischen Kräften die Macht zu erobern. Hitler baute die NSDAP zu einer straff organisierten Führerpartei aus. Die vielgelesenen Zeitungen des Großverlegers Alfred Hugenberg (DNVP) machten Hitler und die NSDAP überall im Reich bekannt.

Die Nationalsozialisten verstanden es, sich mit ihrer antidemokratischen, antikommunistischen und antisemitischen Propaganda gegenüber nahezu allen Bevölkerungsschichten als eine Art „Volkspartei“ zu präsentieren.

Hitlers Weg zur Kanzlerschaft

Anfang 1933 verhandelte der, von seiner Absetzung als Reichskanzler bitter enttäuschte, Franz von Papen heimlich hinter dem Rücken Schleichers mit Hitler. Hitler, für dessen Kanzlerschaft bereits im November 1932 einflussreiche Großindustrielle und Großagrarier mit einer Eingabe an den Reichspräsidenten eingetreten waren, sollte als Führer der stärksten Reichstagsfraktion mit Papen als Vizekanzler eine Regierung aller nationalen Kräfte bilden. Papen wollte Hitler mithilfe anderer konservativer Kräfte „einrahmen“.

Als sich außer Papen auch Hindenburgs engste Vertraute für ein Kabinett Hitler aussprachen, gab der Reichspräsident seine Vorbehalte gegenüber dem „böhmischen Gefreiten“ auf. Er ließ den amtierenden Schleicher fallen und ernannte am 30. Januar 1933 Hitler zum Reichskanzler.

Außer Hitler gehörten dem Kabinett von 13 Ministern nur zwei weitere Nationalsozialisten an: der preußische Ministerpräsident Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich und Wilhelm Frick als Innenminister. Hitler schien tatsächlich „eingerahmt“.

Damit war die Vorstellung gemeint, durch die Besetzung bestimmter Kabinettsposten durch konservative „Nicht‑Nazis“ die Politik der neuen Regierung wesentlich zu bestimmen – auch und gerade gegen bestimmte Absichten Hitlers.

Diese Einschätzung sollte sich jedoch als völlig verfehlt herausstellen. Ebenso unrealistisch war die Hoffnung, die Nationalsozialisten würden sich angesichts der „Sachzwänge“ des Regierens schnell mäßigen, wären sie erst einmal gezwungen, wirklich umsetzbare Lösungen für die politischen und wirtschaftlichen Probleme zu präsentieren.

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