Preisdiskriminierung ersten Grades

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Definition

Die Preisdiskriminierung ersten Grades (auch als perfekte Preisdiskriminierung bekannt) liegt vor, wenn ein Verkäufer jedem Kunden den maximalen Preis berechnet, den er zu zahlen bereit ist (Reservationspreis). Das bedeutet, dass der Verkäufer den gesamten Konsumentenüberschuss abschöpft und in Produzentenrente umwandelt.

Grafische Darstellung und Analyse

In der Grafik 1 (die hier nicht dargestellt werden kann, aber in typischen Lehrbüchern zur Mikroökonomie zu finden ist) wird dies veranschaulicht:

  • Das Unternehmen maximiert seinen Gewinn, indem es die Menge Q** produziert, bei der der Grenzerlös (GE) den Grenzkosten (GK) entspricht.
  • Anstatt einen Einheitspreis P* zu verlangen, berechnet das Unternehmen jedem Kunden seinen individuellen Reservationspreis.
  • Der variable Gewinn des Unternehmens entspricht der Fläche zwischen der Grenzerlöskurve und der Grenzkostenkurve.
  • Bei perfekter Preisdiskriminierung entspricht dieser Gewinn der Fläche zwischen der Nachfragekurve und der Grenzkostenkurve.
  • Der Konsumentenüberschuss entfällt vollständig.

Ermittlung des variablen Gewinns

Um den variablen Gewinn zu ermitteln, der bei einem Einheitspreis P* erzielt würde, kann man:

  1. Den Grenzerlös für jede zusätzlich produzierte Einheit ermitteln.
  2. Die Grenzkosten für jede zusätzlich produzierte Einheit ermitteln.
  3. Den zusätzlichen Gewinn für jede Einheit berechnen (GE - GK).
  4. Die zusätzlichen Gewinne über alle Einheiten summieren.

Auswirkungen auf die Kostenstruktur

Die Preisdiskriminierung hat keinen Einfluss auf die Kostenstruktur des Unternehmens. Die Grenzkostenkurve bleibt unverändert.

Der zusätzliche Gewinn, der durch die Produktion und den Verkauf einer zusätzlichen Einheit erzielt wird, entspricht nun der Differenz zwischen der Nachfrage und den Grenzkosten.

Praktische Schwierigkeiten

Die perfekte Preisdiskriminierung ersten Grades ist in der Praxis selten möglich, da:

  1. Es ist in der Regel nicht praktikabel, jedem Kunden einen anderen Preis zu berechnen.
  2. Unternehmen kennen normalerweise nicht den Reservationspreis jedes einzelnen Kunden.

Unvollkommene Preisdiskriminierung

In einigen Fällen können Unternehmen jedoch eine unvollkommene Preisdiskriminierung praktizieren, indem sie einige unterschiedliche Preise auf der Grundlage von Schätzungen der Reservationspreise der Kunden festlegen. Beispiele hierfür sind:

  • Ärzte und Rechtsanwälte, die ihre Honorare an die Zahlungsfähigkeit ihrer Klienten anpassen.
  • Andere freie Berufe, bei denen eine Einschätzung der Zahlungsbereitschaft möglich ist.

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