Prüfungsbestätigung: Arten von Prüferberichten und ihre Struktur

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Kapitel 18: Prüfungsbestätigung

Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Arten von Berichten, die Prüfer ausstellen, abhängig von der Art der Prüfung und dem Grad der Verantwortung, den sie übernehmen.

Der Prüfbericht sollte als sorgfältig strukturierte technische Kommunikation in einer klaren Terminologie ausgedrückt werden.

Struktur des Standard-Bestätigungsvermerks

Der Standard-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers enthält:

  • Einen einleitenden Absatz, der die Verantwortlichkeiten des Managements und der Wirtschaftsprüfer klärt.
  • Einen Absatz über den Geltungsbereich, der die Art der Prüfung beschreibt.
  • Einen Absatz mit der Meinung, der den Kern des Bestätigungsvermerks darstellt.

Der Bericht trägt einen Titel, der das Wort "unabhängig" enthält, und schließt mit der Adressierung an das Unternehmen, dessen Jahresabschluss geprüft wurde (z. B. an den Vorstand oder die Anteilseigner), und wird mit dem Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzeichnet.

Alternativen des Abschlussprüfers

Die Alternativen, die ein Abschlussprüfer bei der Meinungsäußerung hat, sind:

  • a) Standard uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
  • b) Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk mit Erläuterungen
  • c) Eine qualifizierte Meinung
  • d) Eine negative Stellungnahme
  • e) Eine Erklärung über den Haftungsausschluss der Stellungnahme

Abbildung 18-2 enthält Einzelheiten zu den erforderlichen Änderungen für jede dieser Berichtsarten.

Prüfung von Vorperioden und Aktualisierungen

Wenn ein Mandant vergleichende Jahresabschlüsse für eine oder mehrere frühere Perioden zusammen mit den Abschlüssen der laufenden Periode präsentiert, sollten die Abschlussprüfer sicherstellen, dass alle von ihnen geprüften Perioden abgedeckt sind.

Prüfungsberichte über frühere Perioden können auf der Grundlage neuer Informationen, die den Bestätigungsvermerk beeinflussen könnten, aktualisiert werden.

Wenn der aktuelle Prüfer der Vorgängerprüfer für den Jahresabschluss der Vorperiode war, darf er die Stellungnahme der letzten Prüfung im Prüfbericht für das laufende Jahr zusammenfassen. Alternativ kann der Mandant die notwendigen Vorkehrungen treffen, damit der frühere Prüfer seinen Bericht erneut prüft.

Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen

Die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften müssen die verschiedenen Berichtspflichten gegenüber der Securities and Exchange Commission (SEC) verstehen.

Die bei der SEC eingereichten Berichte sollten im Einklang mit dem Kapitalmarktrecht stehen, das Form und Inhalt der Jahresabschlüsse des Unternehmens regelt.

Wenn das Unternehmen auch ausländisches Kapital bezieht, muss es zusätzlich die Vorschriften der Oberaufsicht der Auslandsinvestitionen (SIEX) einhalten.

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