Rechnungsprüfung extern und intern: Ziele, Elemente, Grundlagen

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Gesetzliche Grundlagen der Rechnungsprüfung

Die Prüfung wird durch das Gesetz 19/1988 vom 22. Juli über die Rechnungsprüfung und durch die entsprechende Prüfungsverordnung geregelt, die fast jedes Jahr aktualisiert wird.

Die Regeln für die externen Rechnungsprüfungen betreffen unabhängige Fachleute, die für die Durchführung ökonomisch-finanzieller Prüfungen verantwortlich sind.

Begriff und Aufgaben der Prüfung

Eine Prüfung beinhaltet die Überprüfung und Revision der Jahresrechnung (wirtschaftlich, finanziell bzw. wirtschaftlich-finanziell). Diese Prüfung muss von Personen durchgeführt werden, die unter anderem Absolventen in einem einschlägigen Fachgebiet sind und über umfassende Kenntnisse der Rechnungslegung verfügen.

Letztlich handelt es sich um unabhängige Fachleute (z. B. Wirtschaftsprüfer). Diese Personen dürfen keine Verbindungen zu der geprüften Firma haben. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit verwenden sie allgemein anerkannte Normen und Verfahren und arbeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen.

Ihr Ziel ist es, sich zu vergewissern, ob die Abschlüsse die wirtschaftliche und finanzielle Situation einer wirtschaftlichen Einheit in angemessener Weise wiedergeben.

Unterscheidung: wirtschaftliche Einheit und technische Abteilung

  • Wirtschaftseinheit: Nicht nur ein Teilzyklus; sie umfasst den gesamten Betrieb wie Produktion, Marketing, Verwaltung usw.
  • Technische Abteilung: Industrieller Natur; das Zentrum, in dem verschiedene Produkte hergestellt werden, aber nicht die gesamte Unternehmensverwaltung (zum Beispiel eine Bankfiliale).

1. Elemente der Prüfung

In der Prüfungsfunktion gibt es zwei zentrale Elemente:

  • Der oder die Rechnungsprüfer: Ihre Tätigkeit ist geregelt und sie müssen unabhängig handeln.
  • Die Unternehmen: Wirtschaftsorganisationen, Unternehmen oder wirtschaftliche Einheiten, denen die Prüfung unterliegt.

Das Ziel der Prüfung ist die Analyse und Überprüfung von Abschlüssen, die auf dem PGC und allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards beruhen.

Der Prüfer darf seine Tätigkeit nicht darauf beschränken, nur die formalen Abschlüsse zu überprüfen; er muss auch feststellen, ob Informationen fehlen oder unvollständig sind.

Der Abschlussprüfer formuliert am Ende ein Prüfungsurteil in einem Bericht, der Teil des Jahresabschlusses und des Lageberichts ist.

Zusätzlich zur externen Prüfung gibt es die interne Revision, bei der der Prüfer zwar in der Organisation tätig, aber innerhalb der Unternehmensstruktur verankert ist (daher der Begriff "intern"). Die Ziele der externen Rechnungsprüfung müssen nicht mit denen der internen Revision übereinstimmen.

2. Ziele der internen Revision

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