Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung: Rolle, Vorschriften und Praxis

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Die Rolle der Rechnungslegung im Unternehmen

Die Rechnungslegung dient als Kommunikationsmittel zwischen dem Unternehmen und seiner Umgebung. Die daraus resultierenden Informationen haben den Charakter eines öffentlichen Guts.

Wer verwendet Rechnungsweseninformationen?

  • Aktionäre: Um Entscheidungen über das Management in einem Umfeld zu treffen, in dem Eigentum und Kontrolle getrennt sind.
  • Führungskräfte: Sie verwenden sowohl externe als auch interne Rechnungslegungsinformationen, um Entscheidungen zu treffen und ihre Aufgaben zu erfüllen.
  • Finanzinstitute: Um Entscheidungen über die Kreditvergabe zu treffen.
  • Kunden und Lieferanten: Um Entscheidungen über den Kauf bzw. Verkauf zu treffen.

Zweck der Rechnungslegung

  • Instrument zur Kontrolle der Geschäftsführung durch die Eigentümer.
  • Nützliches Instrument für die Entscheidungsfindung (intern und extern).
  • Instrument zur Verteilung des Unternehmensgewinns zwischen den verschiedenen Beteiligten (Aktionäre, Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Staat usw.).

Kreative Buchführung

Kreative Buchführung bezeichnet die Nutzung von Bilanzierungsstrategien durch das Management, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Jahresabschlüsse im eigenen Interesse zu gestalten.

Anforderungen an die Rechnungslegungsinformationen

  • Relevanz
  • Zuverlässigkeit
  • Integrität
  • Vergleichbarkeit
  • Klarheit

Gründe für mangelnde Neutralität

  • Fehler
  • Vorsätzliche Unterlassung von Informationen
  • Auswahl von günstigen Bilanzierungsalternativen

Bedeutung der Relevanz

  • Hilfe bei der Bewertung vergangener, gegenwärtiger oder zukünftiger Ereignisse.
  • Bestätigung oder Korrektur früherer Bewertungen.

Bedeutung der Vergleichbarkeit

  • Ermöglicht den Vergleich der Situation und Rentabilität.
  • Gleichartige Behandlung von Transaktionen und sonstigen wirtschaftlichen Ereignissen, die unter ähnlichen Umständen auftreten.

Definition der Wirtschaftsprüfung (LAC)

Die Wirtschaftsprüfung ist eine Überprüfung und Verifizierung von Prozessen eines Unternehmens im Zusammenhang mit dessen wirtschaftlichen Zielen.

Arten der Wirtschaftsprüfung

  • Externe Revision: Prüfung durch unabhängige Fachleute.
  • Finanzprüfung: Kontrolle und Prüfung von Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten, um deren Zuverlässigkeit und Angemessenheit zu beurteilen.
  • Betriebsprüfung: Überprüfung und Bewertung von Verfahren und internen Managementsystemen zur Effizienzsteigerung.
  • Vollständige Prüfung: Stellungnahme zur Angemessenheit der Jahresabschlüsse.
  • Steuerprüfung: Überprüfung der Einhaltung des Steuerrechts.
  • Prüfung durch Nachweis: Überprüfung der Dokumente, die die geprüften Vorgänge belegen.
  • Arbeitsprüfung: Analyse des Arbeitsverhältnisses und des sozio-arbeitsrechtlichen Klimas.
  • Umweltprüfung: Ermittlung der Umweltauswirkungen der Produktionsprozesse.

Wichtige Prüfungsstandards in Spanien

  • Gesetz 19/1988 vom 12. Juli über die Rechnungsprüfung (LAC).
  • Königliches Dekret 1636/1990 vom 20. Dezember, das die Verordnungen zum Rechnungsprüfungsgesetz (RAC) genehmigt.

Hauptfunktionen des ICAC

[Hier fehlt die Information im Originaldokument. Bitte ergänzen.]

Was ist das ROAC?

[Hier fehlt die Information im Originaldokument. Bitte ergänzen.]

Die drei professionellen Kapitalgesellschaften

[Hier fehlt die Information im Originaldokument. Bitte ergänzen.]

Anforderungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

  • Die Satzung muss die Rechnungsprüfung als einzige oder eine ihrer Haupttätigkeiten aufführen.
  • Mindestens 10 % der Prüfer im ROAC müssen der Gesellschaft angehören.
  • Mindestens 15 % der im ROAC eingetragenen Prüfer müssen als Teil der Gesellschaft tätig sein.

Wichtigste Funktionen der Gesellschaften

  • Entwicklung, Anpassung und Überprüfung der technischen Prüfungsstandards.
  • Durchführung von Prüfungen der fachlichen Eignung.
  • Organisation und Durchführung von Schulungen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern in der praktischen Ausbildung.

Prüfungspflicht aus objektiven Gründen und Größe

Gemäß Art. 205 TRLSA sind Gesellschaften, die nicht zur Prüfung ihrer Rechnung verpflichtet sind, dennoch dazu verpflichtet, wenn eine Minderheit von Aktionären, die mindestens 5 % des Kapitals hält, dies beim Handelsregister beantragt.

Zugang zum Berufsstand des Abschlussprüfers

  • Akademischer Weg (offizieller Universitätstitel).
  • Beruflicher Weg (Einkommensniveau eines Universitätsstudiums).

Arten von Unvereinbarkeiten für die Prüfung

  • Beziehungen (Beamte).
  • Tätigkeit (Führung der Buchhaltung).
  • Interessenkonflikt (direktes finanzielles Interesse).

Berechnungszeitraum der Unvereinbarkeiten

Vom Zeitpunkt der Durchführung der Arbeit bis zum dritten Jahr vor dem Jahr, auf das sich der geprüfte Jahresabschluss bezieht.

Wer ernennt die Prüfer und für wie lange?

  • Die Hauptversammlung der Gesellschaft.
  • Das Handelsregister.
  • Der Richter.

Die Erstbestellung erfolgt für mindestens drei und höchstens neun Jahre.

Höhe der Kaution für Wirtschaftsprüfer

  • Erstes Jahr: 300.506 € für Einzelprüfer. Für Prüfungsgesellschaften: Betrag multipliziert mit der Anzahl der Partner.
  • Folgejahre: Mindestens 30 % der Rechnungslegungssumme.

Arten der Haftung des Abschlussprüfers

  • Verwaltungsrechtlich
  • Zivilrechtlich
  • Strafrechtlich

Beispiele für Verstöße (Verwaltungshaftung)

  • Sehr schwerwiegend: Abgabe von Prüfungsberichten, deren Inhalt nicht mit den Ergebnissen der Prüfung übereinstimmt.
  • Schwerwiegend: Fehler einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Leicht: Handlungen, die gegen technische Prüfungsstandards verstoßen und nicht in den vorherigen Berichten enthalten sind.

Sanktionen für Verstöße

Einzelprüfer:

  • Sehr schwerwiegend: Geldstrafe zwischen 12.000 und 24.000 €, vorübergehender Ausschluss aus dem ROAC (2 Jahre und 1 Tag bis 5 Jahre), endgültiger Ausschluss aus dem ROAC.
  • Schwerwiegend: Geldstrafe zwischen 6.001 und 12.000 €, Ausschluss aus dem ROAC bis zu 2 Jahren.
  • Leicht: Verwarnung, Geldstrafe bis zu 6.000 €.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:

  • Sehr schwerwiegend: Geldstrafe zwischen 10,1 % und 20 % der in Rechnung gestellten Gebühren, endgültiger Ausschluss aus dem ROAC.

Kurze Bilanz, GuV, EFE und ECPN

Beispiel 1: SA mit 60 Mitarbeitern, Aktiva 2 Mio. €, Umsatz 14 Mio. €

  • Kurze Bilanz: Nein, da sowohl die Mitarbeiterzahl als auch der Umsatz die Grenzwerte überschreiten.
  • Kurze GuV: Ja, da zwei der drei Parameter erfüllt sind.
  • EFE: Nein, da nur Unternehmen, die eine verkürzte Bilanz erstellen können, davon befreit sind.

Beispiel 2: SA mit 40 Mitarbeitern, Umsatz 3 Mio. €

  • Anwendung des PGCPYME: Ja, wenn die Anforderungen mindestens zwei Jahre in Folge erfüllt wurden.
  • EFE: Nicht zwingend im PGCPYME.
  • ECPN: Ja, aber nur ein Dokument.

Anwendungsbereich PGCPYME

Unternehmen, die zwei Jahre in Folge mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bilanzsumme: max. 2,85 Mio. €
  • Nettoumsatz: max. 5,7 Mio. €
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: max. 50

Jahresabschlussdokumente im PGCPYME

Bilanz, GuV, Anhang

Anwendungsbereich PGC (Kurzform)

Unternehmen, die zwei Jahre in Folge mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bilanzsumme: max. 2,85 Mio. €
  • Nettoumsatz: max. 5,7 Mio. €
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: max. 50

Anwendungsbereich PGC (Kurze Bilanz und GuV)

Unternehmen, die zwei Jahre in Folge mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bilanzsumme: max. 11,4 Mio. €
  • Nettoumsatz: max. 22,8 Mio. €
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: max. 250

Mikrounternehmen

  • Buchhalterische Definition: Bilanzsumme max. 1 Mio. €, Nettoumsatz max. 2 Mio. €, durchschnittliche Mitarbeiterzahl max. 10.
  • Vorzulegende Dokumente: Bilanz, GuV, Anhang (ein Dokument).

Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals (ECPN)

  • Verfahren: Zweiteilig.
  • Teile:
    • Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen: Erfasst die Veränderungen, die sich aus der GuV, den direkt dem Eigenkapital zugerechneten Erträgen und Aufwendungen und den Übertragungen auf die GuV ergeben.
    • Gesamtaufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals: Erfasst alle Veränderungen des Eigenkapitals, einschließlich derjenigen, die aus Transaktionen mit Partnern oder Eigentümern resultieren.

Komponenten des Eigenkapitals

  • Eigenkapital (Kapital, Agio, Rücklagen, Finanzergebnisse, sonstige Erträge, Zwischendividende).
  • Wertberichtigungen und Zuschüsse, Spenden und Vermächtnisse.

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