Rechtliche Garantien und Schutz der Grundrechte in Spanien

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Rechtsgarantien

Auf der einen Seite gibt es rechtliche Garantien, die auf der Entwicklung von Standards und Modifizierung von rechtlichen, institutionellen und rechtlichen Garantien beruhen, die auf den Schutz der Grundrechte, auf die sich der Bürgerbeauftragte und die Staatsanwaltschaft berufen können.

Garantien durch Vorschriften

Sie sind in Artikel 53.1 EG zu finden: "Die verkündeten Rechte und Freiheiten im zweiten Kapitel dieses Titels sind bindend für alle Behörden. Nur durch eine Handlung, die in jedem Fall ihre wesentlichen Inhalte respektieren muss, könnte die Ausübung dieser Rechte und Freiheiten, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Kunst geschützt sind, geregelt werden. 161,1. a)"

Das hebt das Verfassungsrecht hervor, dass auch ihre wesentlichen Inhalte, d.h. die rechtliche Entwicklung, nicht zu verletzen sind, die rechtliche Natur der beiden Rechte und den Kern der verfassungsmäßigen Regelung jedes Rechts zu beachten.

Wir müssen die Kunst. 81.1 und 168.1 CE bedenken. Letzteres regelt ein sehr starres Verfahren zur Änderung der Verfassung, der Schutz der Materialien des ersten Absatzes unter Berücksichtigung des wichtigsten verfassungsrechtlichen Schatzes. So ist das Recht auf Auskunft durch das Gesetz geregelt und bei einer Änderung von Artikeln muss man dies mit großer Sorgfalt tun.

Institutionelle Garantien

Das vierte Kapitel des Titels I der Künste, zusammen mit Art. 53 und 54, bezieht sich auf die Wahrung der Rechte und Freiheiten. Institutionelle Garantien werden in Art. 54 (Ombudsmann) und Art. 124 (Staatsanwalt) geregelt.

Artikel 54

Die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist es, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die Hilfesuchende sind, zu schützen. Er sagt: "Ein Organgesetz regelt die Institution des Bürgerbeauftragten, als hoher Beauftragter der Cortes Generales, bezeichnet sie, um die Rechte in diesem Titel zu verteidigen, zu welchem Zweck er die Tätigkeit der Verwaltung überwacht und darüber Bericht an das Parlament erstattet."

Artikel 124

Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Förderung der Aktion der Gerechtigkeit in der Verteidigung der Legalität, sie liest die Rechte der Bürger und das öffentliche Interesse, das durch das Gesetz geschützt ist: "Die Anklage, unbeschadet der Funktionen, die anderen Organen anvertraut sind, ist für die Förderung der Aktion der Gerechtigkeit in der Verteidigung der Rechtmäßigkeit der Rechte der Bürger und des öffentlichen Interesses, das durch das Gesetz von Amts wegen oder auf Antrag der Beteiligten geschützt ist, ebenso wie die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Tribunale und die Sicherung des gesellschaftlichen Interesses vor ihnen."

Faires Verfahren

Innerhalb der rechtlichen Garantien ist der Amparo zu beachten, kein gewöhnlicher in der Verfassung in Art. 53,2: "Jeder Bürger kann den Schutz der Rechte und Freiheiten, die in Art. 14 und dem ersten Abschnitt von Kapitel zwei anerkannt sind, vor den ordentlichen Gerichten zu einem Vorzugspreis und in einem summarischen Verfahren beanspruchen." Danach regelt den Verlauf des verfassungsrechtlichen "Schutzes" [···] und, wenn vor dem Verfassungsgericht, über den Writ of Amparo. Ferner ist in Artikel 161 in Bezug auf die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts und die Legitimität der Einlegung eines Rechtsbehelfs ergänzt.

Innerhalb eines fairen Verfahrens dürfen die verschiedenen internationalen Foren, denen Spanien angehört und die ihre eigenen Gerichte zum Schutz der Grundrechte haben, nicht vergessen werden. Zu berücksichtigen sind: Vereinte Nationen (IGH), der Europarat (Gerichtshof in Straßburg) und die Europäische Union (Gerichtshof in Luxemburg).

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