Rechtliche und Philosophische Grundlagen: Notwehr, Gerechter Krieg und Todesstrafe

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Selbstverteidigung: Anforderungen an die Aggression

Die Aggression, gegen die man sich verteidigt, muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Ungerechte Aggression: Es muss sich um einen ungerechten Angriff handeln.

    Beispiel: Wenn ein Terrorist Menschen entführt hat und zu schießen beginnt, liegt eine ungerechte Aggression vor. Wenn der Terrorist jedoch einen Polizisten tötet, nachdem dieser zuerst geschossen hat, könnte argumentiert werden, dass der Polizist zuerst angegriffen hat. In diesem Fall kann man sich nicht auf Notwehr berufen, da der Angriff (des Terroristen) nur eine Reaktion war. Notwehr kann nur im Falle eines terroristischen Angriffs oder eines Täters geltend gemacht werden.

  • Aktuell oder unmittelbar bevorstehend: Die Aggression muss tatsächlich eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen. Man muss nicht warten, bis der Schaden eingetreten ist, um sich zu verteidigen. Eine Verteidigung, die erst nach der Verletzung erfolgt, wäre Rache.
  • Physische Verletzung: Die Verletzung muss physischer Natur sein. Man kann sich nicht in Notwehr engagieren, wenn jemand einen beleidigt, da in diesem Fall wegen Verleumdung oder übler Nachrede geklagt werden sollte und man sich vor Gericht verteidigen kann.
  • Ernsthaftigkeit der Verletzung: Es muss sich um eine ernste und schwere Körperverletzung handeln. Man kann sich nicht auf Notwehr berufen, wenn keine ernste und schwere Körperverletzung droht.

Anforderungen an die Verteidigungshandlung

  1. Ultima Ratio (Letztes Mittel): Es darf keinen anderen Weg geben, das Übel abzuwenden. Die Verteidigung muss das einzige oder letzte verfügbare Mittel sein.

    Beispiel: Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin und angegriffen werde, kann ich möglicherweise fliehen.

  2. Verhältnismäßigkeit der Mittel: Das zur Verteidigung eingesetzte Mittel muss zur Aggression verhältnismäßig sein. Es muss ausreichen, um den Angriff abzuwehren. Wenn zwei Mittel zur Verfügung stehen – eines, das den Angreifer nur verletzt, und eines, das ihn tötet – muss das mildere Mittel (das Verletzen) gewählt werden.

Rache und staatliche Vergeltung (Vindicta)

Rache wird von Privatpersonen ausgeübt, während die staatliche Vergeltung als Vindicta bezeichnet wird.

Jus ad bellum: Anforderungen für den gerechten Krieg

Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einen Krieg rechtmäßig zu beginnen, sind:

  1. Gerechter Grund (Just Cause): Der Kriegsgrund muss gerechtfertigt sein, z. B. weil man angegriffen, überfallen oder erpresst wurde (etwa durch die Unterbrechung der Wasserversorgung).
  2. Ausschöpfung friedlicher Mittel (Last Resort): Alle friedlichen Mittel müssen ausgeschöpft sein. Deshalb sind Diplomaten ebenso wichtig, um Kriege zu verhindern.

    Anmerkung: Ein Kriegstag kostet mehr, als die Diplomaten in Chile in 20 Jahren kosten. Diplomaten sind von grundlegender Bedeutung, vergleichbar mit einer Armee oder einer Versicherung. Eine Armee erfüllt ihre Funktion nicht nur, wenn sie kämpft, sondern auch, wenn sie durch ihre Präsenz Kriege verhindert (weil das rivalisierende Land Angst hat, zu kämpfen).

    Wenn Schiedsverfahren weit verbreitet sind, muss der Schiedsrichter angerufen werden, bevor zu den Waffen gegriffen wird. Das berühmteste Schiedsverfahren, an dem Chile beteiligt war, war das von Papst Johannes Paul II., das als Schiedsgerichtsbarkeit und nicht als Vermittlung eingereicht wurde.

  3. Legitime Autorität (Legitimate Authority): Die Kriegserklärung muss durch die legitime Autorität erfolgen. In Chile wird der Krieg vom Präsidenten mit Zustimmung des Kongresses erklärt.
  4. Richtige Absicht (Right Intention).
  5. Verhältnismäßigkeit der Folgen (Proportionality): Das Übel des Krieges muss kleiner sein als das Übel der Aggression, das vermieden werden soll. Wenn ich ein Problem der Stufe 10 habe, aber ein Krieg in meinem Land ein Übel der Stufe 100 verursachen würde, um es zu vermeiden, dann ist der Krieg ungerecht. Es ist moralisch nicht erlaubt, einen solchen Krieg zu führen.
  6. Erfolgsaussichten (Reasonable Hope of Success): Wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, sollte der Krieg nicht erklärt werden.

Jus in bello: Anforderungen an das Verhalten im Krieg

  1. Rechtmäßige und verhältnismäßige Mittel: Die eingesetzten Mittel müssen rechtmäßig und verhältnismäßig sein (es darf nicht mehr getan werden, als zur Eindämmung notwendig ist).
  2. Respekt vor der Zivilbevölkerung: Es muss eine Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen getroffen werden.
  3. Humane Behandlung von Gefangenen.
  4. Verbot von Plünderungen und unnötiger Zerstörung: Alle Maßnahmen, die nicht direkt zum Sieg führen (wie Plünderungen oder die Zerstörung von Städten), sind zu verbieten.
  5. Zulassung von Hilfsorganisationen: Die Arbeit von Organisationen, die sich um Verletzte oder Zivilisten kümmern, muss ermöglicht werden.
  6. Keine Forderung nach bedingungsloser Kapitulation.
  7. Keine Garantie für den Sieg: Der Krieg wird von den Gerechten gewonnen, auch wenn keine Garantie für den Sieg besteht.

Die Todesstrafe: Argumente und Rechtfertigung

Folgende Argumente werden zur Rechtfertigung der Todesstrafe angeführt:

  • Angemessene Bestrafung: Es ist angemessen, diejenigen zu bestrafen, die eine besonders schwere Straftat begangen haben.
  • Abschreckung (Demonstrationseffekt): Sie erzeugt einen Demonstrationseffekt.
  • Soziale Verteidigung: Sie dient als Maßnahme der sozialen Verteidigung, da Personen, die im Gefängnis bleiben, weiterhin eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen können.
  • Besserung des Täters: Sie trägt zur Besserung des Täters bei. Angesichts der Aussicht auf die Todesstrafe ändern sich die Lebensumstände oft, da der Täter bereut und zu einem besseren Menschen wird.
  • Soziale Vergeltung: Sie ist ein Mittel der sozialen Rache. Bei besonders schweren Verbrechen sind entsprechende Sanktionen erforderlich, da schwere Persönlichkeitsstörungen, die nicht heilbar sind, die Auswirkungen des Todes nach sich ziehen.
  • Historische Relevanz: Irgendwann war sie das einzige Strafsystem.

Grundlegende Konzepte in Recht und Philosophie

Freiheit des Denkens

Die Freiheit des Denkens bedeutet die Immunität von Zwang bei der Meinungsbildung über den Kosmos.

Wert und Erfahrung

Erfahrung ist etwas wie ein Wert, und man versucht, etwas wie einen Wert zu erleben.

Machtstrukturen und Herrschaft

Die Macht des Vaters regelt Kinder, die frei sind, aber nicht gleich dem Vater. Sie unterscheidet sich von der Macht über seine Sklaven, die weder frei noch gleich den Eltern sind.

Die Herrschermacht ist die politische Macht, die über freie und gleiche Personen ausgeübt wird, genau wie die Macht des Gouverneurs.

Nach Platon ist der Unterschied zwischen der Macht des Vaters und der Macht des Herrschers nur quantitativ, da die ausgeübte Macht dieselbe ist.

Der Wert des Menschen

Der Mensch hat keinen Wert in Bezug auf eine andere Sache, sondern steht für sich allein. Wenn ich jemanden töte, nutze ich die Hälfte seines Lebens und ihn nur als Mittel zum Zweck.

Subsidiaritätsprinzip

  • Negativ: Es besagt, was der Zwischenstaat nicht tun darf.
  • Positiv: Wenn die Gemeinde oder eine niedrigere Ebene etwas nicht tun kann, muss der Staat (E°) helfen.

Rechtliche Perspektive

Aus rechtlicher Sicht sind Beziehungen durch drei Begriffe definiert:

  • Aktiv Subjekt: Wer das Recht (D°) hat.
  • Passiv Subjekt (Steuerzahler): Wer gezwungen ist, etwas zu tun oder nicht zu tun (pro-aktives Subjekt Verhalten).
  • Pflichten oder Sicherheiten (Act): Die Grundlage der Pflicht, die ein Vertrag, Gesetz oder Brauch sein kann.

Töten vs. Sterben lassen

Töten ist nicht dasselbe wie sterben lassen.

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