Rechtliche Tatsachen, Rechtsakte und ihre Elemente
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Rechtliche Tatsachen und Rechtsgeschäfte: Grundlagen
I. Klassifikation der Rechtlichen Tatsachen
Rechtliche Tatsache: Fakten oder Ereignisse, die unbeabsichtigt oder beabsichtigt den Erwerb, die Änderung oder den Verlust von Rechten und Pflichten hervorrufen. Die Ereignisse der Natur, die rechtliche Folgen nach sich ziehen, sind jene, die Auswirkungen auf diese Rechte produzieren (z. B. Tod und Geburt).
A. Klassifikation nach Ursprung
- Naturereignisse (Tatsachen der Natur): Ereignisse, die aus der Natur stammen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Bloße Fakten: Einfache Naturereignisse, die keine rechtliche Wirkung entfalten.
- Menschliche Handlungen: Handlungen, die darauf abzielen, rechtliche Wirkungen hervorzurufen, wie die Änderung, Verarbeitung, das Erlöschen oder der Erwerb von Rechten und Pflichten.
B. Klassifikation nach Auswirkungen
- Erwerb (Begründung): Führt zur Beschaffung oder Begründung eines Rechts.
- Änderung: Führt zur Modifikation eines bestehenden Rechts.
- Erlöschen (Extinktiv): Führt zum Verlust oder zur Beendigung eines Rechts.
II. Der Rechtsakt (Rechtsgeschäft)
Der Rechtsakt dient als standardisiertes Instrument, um Menschen zu ermöglichen, ihre eigenen Interessen innerhalb der Grenzen des Rechts zu regeln.
Bewertung und Klassifikation von Rechtsakten
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Einseitig vs. Bilateral (Zweiseitig)
- Einseitig: Die Existenz der Handlung hängt von einem einzigen Subjekt ab (z. B. Freilassung, Annahme der Erbschaft).
- Bilateral: Die Existenz hängt von einer Vereinbarung von zwei oder mehr Subjekten ab (z. B. Gesellschaftsvertrag, Ehe).
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Unter Lebenden vs. Von Todes wegen (Mortis Causa)
- Unter Lebenden: Die Wirkung tritt während der Lebensdauer der Parteien ein (z. B. Leasing/Mietvertrag).
- Von Todes wegen (Mortis Causa): Die Wirkung tritt erst nach dem Tod des Verfügenden ein (z. B. Testament).
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Entgeltlich vs. Unentgeltlich (Kostenlos)
- Entgeltlich: Die Errichtung eines wirtschaftlichen Vorteils erfolgt durch eine Gegenleistung.
- Unentgeltlich: Der Vorteil wird ohne Gegenleistung gewährt (z. B. die Spende).
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Rechtmäßig vs. Widerrechtlich (Illegal)
- Rechtmäßig: Die Handlung wird im Einklang mit dem Recht ausgeführt.
- Widerrechtlich: Die Handlung wird nicht im Einklang mit dem Recht ausgeführt.
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Feierlich vs. Nicht feierlich
- Feierlich: Erfordert die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten zur Gültigkeit.
- Nicht feierlich: Erfordert keine besonderen Formvorschriften.
III. Elemente des Rechtsgeschäfts
Rechtsgeschäft: Die Elemente werden in wesentliche, natürliche und zufällige Bestandteile unterteilt.
A. Wesentliche Elemente (Essentialia Negotii)
Dies sind die Elemente, ohne die keine rechtliche Handlung oder Transaktion zustande kommen kann. Sie sind notwendige Anforderungen.
- Manifestation des Willens: Die Disposition oder die Entschließung des Willens, etwas zu tun oder zuzustimmen.
- Das Objekt: Das Recht oder der Gegenstand, auf den sich die Parteien beziehen, um ein Rechtsverhältnis zu ändern, zu schaffen, zu löschen oder zu übertragen.
- Der Rechtsgrund (Causa): Die Erklärung für die Ursache des Geschäfts. Hinweis: Im frühen römischen Recht war das Geschäft nicht abstrakt interessiert.
- Die Form: Dieses Element ist nur erforderlich, wenn die Handlung oder Transaktion feierlich ist. Im antiken römischen Recht war die Regel im Allgemeinen feierlich (verbale Riten).
B. Natürliche Elemente (Naturalia Negotii)
Sie sind der Art der Handlung oder des Geschäfts immanent, aber nicht notwendig für dessen Zustandekommen. Sie sind impliziert, auch wenn die Parteien sie nicht erwähnen, können jedoch durch ausdrückliche Bestimmung ausgeschlossen werden.
C. Zufällige Elemente (Accidentalia Negotii)
Dies sind Elemente, die die Parteien rechtlich in die Handlung oder das Geschäft aufnehmen. Ihre Existenz ist weder notwendig noch vermutet, sondern hängt vom Willen der Parteien ab. Dazu gehören in der Regel die Bedingung, die Befristung und die Auflage.
- Bedingung (Condition): Ein zukünftiges und ungewisses Ereignis, von dessen Verwirklichung die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts abhängt. Beispiel: „Ich miete Ihnen das Haus, wenn Thirsis aus Italien zurückkehrt.“
- Befristung (Termin): Ein zukünftiges Ereignis, das sicher eintritt und von dem die Geburt oder Beendigung des Rechtsakts abhängt. Es kann aufschiebend (verlängert oder verzögert die Geburt) oder auflösend (führt zum Erlöschen) sein.
- Auflage (Modus): Eine Klausel, die in Akten der Großzügigkeit (Schenkungen, Testamente) aufgenommen wird, mit der dem Empfänger ein bestimmtes Verhalten auferlegt wird. Beispiel: „Simplicio erbt mein Anwesen, aber er muss eine Kirche bauen.“