Rechts- und Verwaltungstexte: Sprache, Struktur und Typen

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Rechts- und Verwaltungstexte: Sprache und Merkmale

1. Spezifische Sprache

Die Sprache des Rechts- und Verwaltungsrechts ist hochspezialisiert. Sie unterscheidet sich je nach Ursprung der Texte:

  • Rechtsvorschriften: Stammen von der gesetzgebenden Gewalt (Parlament), die die letzte Verantwortung für Gesetze trägt.
  • Gerichts- oder verfahrensrechtliche Texte: Entstehen in der Justiz, die Konflikte löst, bei denen Gesetze verletzt wurden.
  • Verwaltungstexte: Kommen aus der Verwaltung, in der die Exekutive die Verwaltung öffentlicher Dienste delegiert.

Auch Bürger können Initiatoren rechtlicher und administrativer Texte sein, beispielsweise bei Berufungen oder Anträgen.

Verwaltungstexte sind oft normativ und ähneln in ihrer Verbindlichkeit den Rechtstexten. Sie werden jedoch von einem breiteren Publikum verwendet und sind daher in vielerlei Hinsicht einfacher gestaltet.

2. Textarten und Struktur

Die appellative Funktion (ausgehend von einer Behörde) ist charakteristisch für die Verwaltungs- und Rechtssprache. Daher dominieren bestimmte Textformen:

  • Einige Texte sind definierend, d.h., sie legen Konzepte oder Mittel zum Zweck fest.
  • Andere sind normativ, d.h., sie verbieten oder schreiben bestimmte Handlungen vor.

Allerdings kommen auch narrative, deskriptive, erklärende und argumentative Elemente vor, wenn es notwendig ist, Sachverhalte zu bezeichnen, zu beschreiben, zu erklären oder zu argumentieren.

Ein charakteristisches Merkmal ist die Verwendung einer externen Struktur, die einem vorher festgelegten Schema folgt. Diese Strukturen bieten im Voraus Sicherheit bei der Interpretation des Textes. Derzeit ermöglichen Verwaltungstexte oft die Verwendung von Formularen.

Typografische Mittel unterstützen diese vorgegebenen Modelle in der Regel: z.B. durch Blatt- und Schriftgrößen, Nummerierungen, Leerzeichen usw.

3. Die sprachliche Form

3.1. Allgemeine Merkmale

Die natürliche Sprache, die die Grundlage rechtlicher und administrativer Texte bildet, erfordert eine klare und präzise Ausdrucksweise. Sie zeichnet sich durch Formalität, Objektivität und Universalität aus, wobei der Verfasser kaum eine andere Wahl hat.

3.2. Morphosyntaktische Ebene

Auf der morphosyntaktischen Ebene sind folgende Merkmale charakteristisch:

  • Nominalstil: Zur Hervorhebung von Konzepten. Dies zeigt sich in der Tendenz zur Nominalisierung (z.B. „Kurse geben“ statt „geben Kurs“), Substantivierungen (z.B. „der Beklagte“, „der Steuerzahler“) und dem Verzicht auf Artikel.
  • Lange und komplexe Sätze: Häufig, um Präzision zu gewährleisten.
  • Spezielle Präpositionen und Konjunktionen: Einige werden durch präpositionale oder konjunktionale Phrasen ersetzt (z.B. „Um nach...“, „Im Gegensatz dazu...“). In Formularen hingegen findet sich oft ein Stil, der Elemente und Verknüpfungen weglässt und klare syntaktische Muster verwendet, die durch eine prägnante Anordnung unterstützt werden. Auch der Schrägstrich (/) wird verwendet.
  • Besondere Verwendung des Verbs: Partizipien und Infinitive sind häufig. Die Unpersönlichkeit zeigt sich auch in vielen Passivkonstruktionen und unpersönlichen Formulierungen.
  • Ausdruck von Verpflichtung: Angesichts des zwingenden Charakters der Texte gibt es viele Möglichkeiten, Verpflichtungen auszudrücken:
    • Umschreibungen mit „ist erforderlich“
    • Das Futur der Verpflichtung
    • Modalverben der Notwendigkeit und Verpflichtung
    • Verben, die eine Verpflichtung ausdrücken (z.B. „erklären“, „versprechen“, „verpflichten“)
  • Höflichkeitsformen: Zeigen sich im Gebrauch des offiziellen Plurals (z.B. „Wir informieren Sie...“, „Wir teilen Ihnen mit...“) und auch in der Verwendung der dritten Person anstelle der ersten.

3.3. Lexikalische Ebene

Auf lexikalischer Ebene ist die Sprache absolut denotativ, geprägt von ihrem Ziel der Unparteilichkeit und kultiviert durch das Gewicht der Rechtstradition. Aus dem gleichen Grund ist sie manchmal anachronistisch.

Weitere Merkmale sind:

  • Fachbegriffe: Sie sind zahlreich und viele davon sind abstrakt, um Sachverhalte präzise zu untermauern.
  • Archaismen, Fachjargon, Klischees und Höflichkeitsformeln: Sind häufig anzutreffen.
  • Abkürzungen: Ein weiterer Trend, der von der Verwendung von Archaismen abweicht, ist der Gebrauch von Abkürzungen.

Rechtstexte sind konventionell und konservativ, oft formelhaft und verwenden etablierte Sprachmuster. Die präzise Verwendung von Fachbegriffen ist ein wesentliches Merkmal.

4. Typen von Verwaltungs- und Rechtstexten

Verwaltungs- und Rechtstexte werden nach ihrem Ursprung in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Vorschriften: Gehen von einer Behörde aus, die die Befugnis zur Gesetzgebung besitzt, und sind daher stets normativ oder verbindlich.
  • Rechtstexte: Entstehen aus der Arbeit der Gerichte als Quelle oder Ergebnis eines Prozesses. Sie fordern die Justiz auf, einen Konflikt zu lösen.
  • Verwaltungstexte: Werden von der Verwaltung an Bürger oder andere Behörden versandt, oft im Zusammenhang mit Leistungen oder Gebühren.

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