Rechtsbeziehungen, Rechte und Rechtsmissbrauch: Eine Übersicht
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I. Rechtsbeziehung: Eine rechtliche Beziehung zwischen Personen, deren berechtigte Interessen von einem Rechtsstaat geschützt werden. Sie basiert auf Gewaltenteilung und zugeschriebenen, korrelativen Pflichten. Das heißt, die Beziehung von Mensch zu Mensch wird durch eine gesetzliche Vorschrift bestimmt. Dies bedeutet die Verbindung der Befugnisse und Aufgaben der beiden Personen.
Arten:
- Materiell: Eine Verordnung, die auf einer faktischen oder sozialen Beziehung basiert.
- Formell: Eine Gründung durch die Bestimmung des Gesetzes oder rechtliche Konsequenzen, die gegen die De-facto-Beziehung verhängt werden.
Struktur:
- Die Themen: Die Menschen als Inhaber der Beziehung.
- Der Rückbezug: Im sozialen Bereich trägt die Beziehung das Legale. Dies kann ein Vertrag, eine Ehe oder die Zugehörigkeit zu einer Eltern-Kind-Beziehung sein.
- Inhalt: Das Set von Rechten und Pflichten, einschließlich der rechtlichen Beziehung, wie z.B. die eheliche Beziehung.
Rechtliche Institution: Die Menge der Rechtsvorschriften zur Regelung eines Rechtsverhältnisses. Zum Beispiel: Kauf, Heirat. Die Höhe der zivilrechtlichen Institutionen bildet das Zivilrecht.
Das gesetzliche Recht: Der Schutz, der durch die Macht des Rechts einer Person für die Selbstzufriedenheit ihrer würdigen Interessen gewährt wird.
Struktur:
- Betrifft: Der Inhaber dieser Macht. Es kann sich um einzelne oder mehrere Personen handeln.
- Zweck: Die soziale Wirklichkeit, auf der die Befugnis des Themas ruht.
- Inhalt: Die Macht des Subjekts über das Objekt, das dem Eigentümer entspricht oder gehört. Dies unterscheidet und definiert das Recht von anderen.
Ausübung des Rechts: Dies beinhaltet die Durchführung des Inhalts, die Leistung der Handlung oder Handlungen, für die die Befugnis des Inhabers des Rechtsanspruchs ermächtigt.
Anforderungen:
- Handlungsfähigkeit: Dies beinhaltet eine abstrakte und generelle Eignung zum Handeln.
- Power Bestimmung: Die Fähigkeit einer Person, ein individuelles Recht zu verändern, zu übertragen, zu belasten oder zu löschen.
- Legitimität: Die Möglichkeit eines Subjekts, einen Rechtsakt wirksam zu verpflichten, die sich aus der Möglichkeit einer Verbindung zwischen Subjekt und Objekt ergibt.
Rechtsmissbrauch: Der Missbrauch des Rechts der Strafverfolgung über die Grenzen des guten Glaubens oder am Ende, für die dieses Gesetz conferido hat. Eine unsoziale Ausübung des Rechts ist niemals zulässig, da die Funktion alles in Ordnung spielt. Wenn jemand in Unkenntnis dieser Grenze handelt, soll Missbrauch der Rechte entstehen.
Seine Zeichen sind:
- Die Handlung oder Unterlassung: Das missbräuchliche Verhalten oder Unterlassen kann durch Handeln oder fahrlässiges Verhalten erfolgen, das beleidigend sein sollte. Eine Pflicht, zu handeln und Unterlassung vor einem Dritten berührt.
- Schäden an Dritte: Schäden können proprietär oder moralisch sein und immer unnötig, nicht gezwungen zu stehen.
- Überschuss: Deutlich übertroffene normale Grenzen des Rechts, die Absicht des Autors, von Objekt oder durch die Umstände.