Rechtsformen für Unternehmen in Spanien
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Kapitalgesellschaften
Kein Mitglied darf mehr als ein Drittel des Kapitals besitzen.
Merkmale:
- Haftung: beschränkt auf die Beiträge der einzelnen Mitglieder
- Minimale Mitgliederanzahl: 3, davon 2 Arbeiter
- Mindestkapital: SAL und SLL 3.005,06 € bzw. 60.101,21 €
- Steuern: Einkommensteuer
- Soziale Sicherheit: allgemeine Regeln, wenn Partner arbeiten
- Name: Firmenname zusammen mit SAL oder SLL
2. Genossenschaften
Besondere Unternehmensform.
Natürliche oder juristische Personen mit gemeinsamen Interessen oder Bedürfnissen.
Unabhängig von politischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Einflüssen.
Alle Partner haben gleiche Rechte und Pflichten.
Gewinne werden im Verhältnis zu den Beiträgen der Partner aufgeteilt.
Nur Mitglieder, die Arbeit und Kapital zur Verfügung stellen.
Freie Mitgliedschaft und niedrige Aufnahmegebühren. Das Kapital ist variabel, steigt mit neuen Partnern und sinkt, wenn sie ausscheiden.
- Nur Personen mit Namen.
- Stimmrecht unabhängig von der Kapitalhöhe.
Rechtliche Grundlagen für Genossenschaften:
- Genossenschaftsmitglieder:
Mindestens 3 Personen über 18 Jahre.
Sie leisten den in der Satzung festgelegten Mindestbeitrag.
Müssen Sozialversicherungsbeiträge abführen und können zwischen allgemeiner oder autonomer Regelung wählen.
- Mitarbeiter:
Arbeitnehmer, die von der Genossenschaft angestellt werden.
Die Anzahl der befristet angestellten Mitarbeiter darf 10 % der Gesamtmitgliederzahl nicht überschreiten.
- Anteilseigner:
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Kapitalbeteiligung.
Ihre gemeinsamen Beiträge dürfen höchstens 33 % der Gesamtmitgliederzahl betragen.
Rechte:
- Teilnahme an Geschäfts- und Unternehmensentscheidungen.
- Wahl der Organe und Wahl in Organe.
- Vorschläge einbringen und mit Stimmrecht teilnehmen.
- Information.
- Rückerstattung von Beiträgen.
Pflichten:
- Teilnahme an Geschäfts-, Ausbildungs- und Sitzungsveranstaltungen.
- Übernahme der Ämter, in die sie gewählt wurden.
- Einhaltung der Vereinbarungen.
- Geheimhaltung und Datenschutz in Angelegenheiten, die für die Genossenschaft nachteilig sein könnten.
Genossenschaften haben 4 Organe:
Generalversammlung: Alle Partner. Aktives und passives Stimmrecht.
Verwaltungsrat: Zuständig für die Verwaltung, mindestens 3 Mitglieder.
Rechnungsprüfer: Überprüfung der Konten, bis zu 3 Partner.
Beschwerdeausschuss: Für die Bearbeitung von Beschwerden der Partner, mindestens 3 Mitglieder.
Merkmale:
- Haftung: beschränkt
- Minimale Mitgliederanzahl: 3
- Mindestkapital: keines
- Steuern: Körperschaftsteuer
- Soziale Sicherheit: allgemeines System für Selbstständige oder gesetzliche Regelung.
- Name: mit dem Zusatz Scoop
3. Personen- und Zivilgesellschaften
Andere Rechtsformen als Handelsgesellschaften.
Sie werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, darunter die Gütergemeinschaft und die Zivilgesellschaft.
Gütergemeinschaft: Vertrag, durch den eine bestimmte Immobilie oder ein Recht mehreren Personen gehört. Die Partner leisten keine Geld- oder Arbeitsbeiträge.
Merkmale der Gütergemeinschaft:
- Haftung: unbeschränkt
- Keine Mindestanzahl an Mitgliedern
- Mindestkapital: keines
- Steuern: Einkommensteuer der einzelnen Gesellschafter
- Soziale Sicherheit: Mitarbeiter im „allgemeinen System“, Gesellschafter im „freien System“
- Name: Name des ersten Gesellschafters gefolgt von weiteren und CB.
Zivilgesellschaft: Vertrag, durch den sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um Geld, Sachwerte oder Arbeitsleistung einzubringen und Gewinne zu teilen.
- Es gibt zwei Arten der Zivilgesellschaft:
- Stille Zivilgesellschaften, bei denen die Gesellschafter geheim bleiben.
- Offene Zivilgesellschaften mit öffentlichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern.