Rechtsformen für Unternehmen in Spanien: Ein Leitfaden
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Rechtsformen für Unternehmer in Spanien
Im Folgenden werden verschiedene Rechtsformen für Unternehmen in Spanien vorgestellt:
Personengesellschaften
Freiberufler (Autónomo)
Der einzelne Unternehmer haftet unbeschränkt.
Offene Handelsgesellschaft (Sociedad Colectiva)
Mindestens zwei Gesellschafter, die unbeschränkt haften. Der Name muss die Namen aller oder einiger Gesellschafter enthalten. Es ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Gesellschafter können Kapital und/oder Arbeit einbringen (Industriegesellschafter). Eintragung im Handelsregister erforderlich.
Kommanditgesellschaft (Sociedad Comanditaria)
Mindestens zwei Gesellschafter, wobei mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist) haftet.
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada - S.L.)
Mindestens ein Gesellschafter. Das Mindestkapital beträgt 3.005,06 €, das vollständig eingezahlt sein muss und in Anteile zerlegt ist. Die Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt.
Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima - S.A.)
Mindestens ein Gesellschafter. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €, wovon mindestens 25 % eingezahlt sein müssen. Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt.
Arbeitnehmeraktiengesellschaft (Sociedad Anónima Laboral - S.A.L.)
Mindestens drei Gesellschafter, die Arbeitnehmer (mit unbefristetem Arbeitsvertrag) sein müssen. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €.
Arbeitnehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada Laboral - S.L.L.)
Mindestens drei Gesellschafter, die Arbeitnehmer sein müssen. Das Mindestkapital beträgt 3.005,06 € und muss vollständig eingezahlt sein.
Genossenschaften (Sociedad Cooperativa)
Besondere Form der Gesellschaft. In Andalusien z.B. S. Coop. Es gibt verschiedene Arten von Genossenschaften (z.B. Genossenschaften 1. und 2. Grades). Die Haftung ist in der Regel beschränkt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Unternehmensneugründungen (Sociedad Limitada Nueva Empresa)
Besondere Form der SL. Der Name besteht aus den Nachnamen und dem Vornamen eines der Gesellschafter, gefolgt von einem alphanumerischen Code. Zwischen einem und fünf Gesellschafter. Das Mindestkapital beträgt 3.005,06 € bis 60.101,21 €. Vereinfachte Formalitäten bei der Gründung.
Rechte und Organe
Rechte der Aktionäre in einer S.A.
- Dividendenrecht
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös
- Bezugsrecht
- Stimmrecht in der Hauptversammlung
- Informationsrecht
- Recht zur Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschaftsorgane
Organe einer Aktiengesellschaft (S.A.)
- Hauptversammlung
- Geschäftsführung
- Abschlussprüfer
Organe einer Genossenschaft (S. Coop.)
- Verwaltungsrat
- Kontrollorgan
- Ressourcenausschuss