Rechtsformen, Gründung und Organisation von Unternehmen
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Rechtsformen und Organisation von Unternehmen
Definition der Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um Geschäfte zu tätigen. Dieser Vertrag schafft eine juristische Person, die von den Partnern, die sie bilden, getrennt ist.
Diese Rechtspersönlichkeit wird durch eigene Vermögenswerte gebildet, die aus den Beiträgen der Eigentümer stammen, aber von den individuellen Vermögenswerten der jeweiligen Partner getrennt sind.
Die Gesellschaft (Firma)
Eine Gesellschaft ist eine juristische Person, die durch Gesellschafter gegründet wird, welche ein gemeinsames Kapital einbringen. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf die Höhe des eingebrachten Geldes begrenzt, was bedeutet, dass die Haftung beschränkt ist.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) zeichnet sich durch zwei Arten von Partnern aus:
- Kommanditisten (Kapitalgeber): Sie haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage.
- Komplementäre (Geschäftsführer): Sie führen die Geschäfte und haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Diese Gesellschaftsform ist nicht immer weit verbreitet, da Kapitalgeber (Kommanditisten), die Kapital bereitstellen, oft eine gewisse Mitsprache in der Verwaltung wünschen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, vergleichbar mit der französischen SARL) wird durch eine Reihe von Gesellschaftern gebildet (in einigen Rechtsordnungen auf maximal 50 begrenzt). Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Beiträge oder eines in der Satzung festgelegten Betrags.
Dies bedeutet, dass im Falle von Unternehmensproblemen die Gesellschafter nicht Gefahr laufen, ihr gesamtes Privatvermögen zu verlieren, sondern nur mit dem Betrag haften, den sie in das Stammkapital des Unternehmens eingebracht haben.
Die GmbH wird grundsätzlich von allen Partnern verwaltet, wobei die Gesellschafter in der Regel entscheiden, die Verwaltung an einen oder mehrere Partner oder Dritte zu delegieren.
Rechtliche Aspekte der Unternehmensgründung
1. Wahl der Rechtsform
Es ist notwendig, die geeignete Rechtsform für das Unternehmen oder Geschäft zu bestimmen und die Gründe für die Auswahl dieser Form gegenüber anderen im aktuellen System etablierten juristischen Formeln zu begründen.
Zu berücksichtigende Punkte bei der Wahl:
- Wahl der Gesellschafter/Mitglieder
- Zugehörigkeit und Rolle der Partner
- Gründungsdokumente des Unternehmens
- Eintragung, Werte und Inschriften (Handelsregister)
2. Administrative und rechtliche Formalitäten
Bei der Gründung müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Die rechtliche Struktur sollte den Namen und die Identität der Partner oder Investoren klar definieren.
- Es müssen alle erforderlichen externen Beratungsdienstleistungen berücksichtigt werden, einschließlich der Angabe von Beratern, deren Spezialgebiet und der geschätzten Kosten.
- Alle administrativen und rechtlichen Formalitäten zur Gründung der Gesellschaft müssen erfüllt werden, darunter:
- Gewerbeanmeldung / Kommunale Genehmigungen
- Anmeldung der Geschäftstätigkeit beim Finanzamt (Steuerbehörde)
- Registrierung der steuerlichen Unterlagen und Hauptbücher
- Zuordnung der Aktivitätscodes
- Erforderliche Zulassungsnummern (z. B. SNS, MT, SAG, Sesma, etc.)
Organisatorische Aspekte der Unternehmensführung
1. Administration und Personal
Der Erfolg der Tätigkeit einer Gesellschaft, eines Unternehmens oder Projekts hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind dabei die menschlichen Faktoren, da sie einerseits die Arbeit ausführen und andererseits die Leitung innehaben.
Organisationsstruktur
Die Organisationsstruktur visualisiert die Hierarchie und Funktionalität des Unternehmens. Sie hilft dabei, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten klar zu bestimmen.
Organisationskultur
Bei der Entwicklung eines Unternehmens oder Projekts ist es äußerst wichtig, die vorherrschende Organisationskultur zu kennen. Bestimmte sozio-kulturelle Merkmale können die Entwicklung und Durchführung von Aufgaben entweder fördern oder behindern.
2. Schritte zur Organisationsplanung
- Festlegung der Geschäftsziele.
- Formulierung von Zielen, Strategien und unterstützenden Richtlinien.
- Erfassung und Klassifizierung der zur Zielerreichung notwendigen Tätigkeiten.
- Gruppierung dieser Tätigkeiten entsprechend den verfügbaren menschlichen und materiellen Ressourcen und deren optimaler Nutzung je nach den Umständen.
- Delegation der erforderlichen Autorität an die Leiter jeder Gruppe zur Ausführung der Tätigkeiten.
- Horizontale und vertikale Verknüpfung der Gruppen durch klare Autoritätsbeziehungen und Informationsfluss.