Rechtsformen im Überblick: Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG

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Einzelunternehmen (Einzelne Arbeitgeber)

  • Eingabe und Kapitaltrennung

    Keine Eingabe, da keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen besteht.

  • Haftung (Responsibility)

    Persönliche und unbeschränkte Haftung des Inhabers.

  • Geschäftsführung und Vertretung

    Der Inhaber vertritt den Arbeitgeber. Es können Bevollmächtigte oder Generalbevollmächtigte bestellt werden.

  • Mindestkapital

    Unbegrenztes Kapital. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen.

  • Besondere Bemerkungen

    Im Falle eines verheirateten Inhabers hängen die Haftung für gelieferte Waren und die Antworten auf wirtschaftliche Fragen vom Güterstand der Ehe ab.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Partner der Zivilgesellschaft

  • Anzahl der Partner

    2 oder mehr.

  • Beiträge

    Arbeit, Geld, Sachen und Rechte.

  • Haftung (Responsibility)

    Persönliche, unbegrenzte und gesamtschuldnerische Haftung aller Partner.

  • Geschäftsführung

    Alle Mitglieder sind Administratoren, es sei denn, die Befugnisse wurden nur einem oder mehreren Partnern zugeschrieben.

  • Vertretung

    Die Vertretung kann vertraglich frei geregelt werden. Nicht alle Partner sind berechtigt, die Gesellschaft zu binden.

  • Mindestkapitalanforderung

    Unbegrenztes Kapital. Die Beiträge können in der Satzung vereinbart und später in vollem Umfang eingezahlt werden.

  • Kommentar

    Nur zivile (nicht-kaufmännische) Gesellschaften sind zulässig. Wenn eine Gesellschaft kaufmännisch tätig ist, aber nicht als Zivilgesellschaft im Vertrag genannt wird, handelt es sich um eine unregelmäßige Gesellschaft.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Kollektivgesellschaft (Gesellschaft Collective)

  • Anzahl der Partner

    2 oder mehr.

  • Beiträge

    Arbeit, Geld, Sachen und Rechte.

  • Haftung (Responsibility)

    Persönliche und unbeschränkte Solidarität aller Partner.

  • Geschäftsführung

    Alle Partner sind zur Verwaltung berechtigt, es sei denn, diese Befugnis wurde einem oder mehreren Partnern zugeschrieben.

  • Vertretung

    Nur Mitglieder, denen die Vertretung ausdrücklich verliehen wurde.

  • Mindestkapital

    Unbegrenztes Kapital. Die Beiträge können in der Satzung vereinbart und später in voller Höhe eingezahlt werden.

  • Kommentar

    Industrielle Partner (die nur ihre Arbeitskraft einbringen) tragen Verluste nicht, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Kommanditgesellschaft (KG)

Gesellschaft LP (Limited Partnership)

  • Anzahl der Partner

    2 oder mehr (mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter/Komplementär und ein Kommanditist).

  • Beiträge (Eingänge)

    • Komplementäre: Arbeit, Geld, Sachen und Rechte.
    • Kommanditisten (Backers): Sachen, Geld und Rechte.
  • Haftung (Responsibility)

    • Komplementäre: Persönliche, gesamtschuldnerische und unbegrenzte Haftung.
    • Kommanditisten: Haftung beschränkt auf die Höhe der Einlage oder des verpfändeten Betrags.
  • Geschäftsführung

    Alle Komplementäre sind zur Verwaltung berechtigt, es sei denn, die Zuständigkeit wurde einem oder mehreren von ihnen zugewiesen.

  • Vertretung

    Nur die Komplementäre, denen die Vertretung ausdrücklich verliehen wurde, sind vertretungsberechtigt. Die Kommanditisten dürfen die Gesellschaft nicht vertreten.

  • Mindestkapital

    Unbegrenztes Kapital. Die Beiträge können in der Satzung vereinbart und in voller Höhe eingezahlt werden.

  • Kommentare zur Auszahlung

    Die Anteile der Gesellschaft sind beschränkt. Wenn das Kapital durch Aktien vertreten wird, gelten besondere Regelungen.

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