Rechtsformen im Überblick: Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG
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Einzelunternehmen (Einzelne Arbeitgeber)
Eingabe und Kapitaltrennung
Keine Eingabe, da keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen besteht.
Haftung (Responsibility)
Persönliche und unbeschränkte Haftung des Inhabers.
Geschäftsführung und Vertretung
Der Inhaber vertritt den Arbeitgeber. Es können Bevollmächtigte oder Generalbevollmächtigte bestellt werden.
Mindestkapital
Unbegrenztes Kapital. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen.
Besondere Bemerkungen
Im Falle eines verheirateten Inhabers hängen die Haftung für gelieferte Waren und die Antworten auf wirtschaftliche Fragen vom Güterstand der Ehe ab.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Partner der Zivilgesellschaft
Anzahl der Partner
2 oder mehr.
Beiträge
Arbeit, Geld, Sachen und Rechte.
Haftung (Responsibility)
Persönliche, unbegrenzte und gesamtschuldnerische Haftung aller Partner.
Geschäftsführung
Alle Mitglieder sind Administratoren, es sei denn, die Befugnisse wurden nur einem oder mehreren Partnern zugeschrieben.
Vertretung
Die Vertretung kann vertraglich frei geregelt werden. Nicht alle Partner sind berechtigt, die Gesellschaft zu binden.
Mindestkapitalanforderung
Unbegrenztes Kapital. Die Beiträge können in der Satzung vereinbart und später in vollem Umfang eingezahlt werden.
Kommentar
Nur zivile (nicht-kaufmännische) Gesellschaften sind zulässig. Wenn eine Gesellschaft kaufmännisch tätig ist, aber nicht als Zivilgesellschaft im Vertrag genannt wird, handelt es sich um eine unregelmäßige Gesellschaft.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kollektivgesellschaft (Gesellschaft Collective)
Anzahl der Partner
2 oder mehr.
Beiträge
Arbeit, Geld, Sachen und Rechte.
Haftung (Responsibility)
Persönliche und unbeschränkte Solidarität aller Partner.
Geschäftsführung
Alle Partner sind zur Verwaltung berechtigt, es sei denn, diese Befugnis wurde einem oder mehreren Partnern zugeschrieben.
Vertretung
Nur Mitglieder, denen die Vertretung ausdrücklich verliehen wurde.
Mindestkapital
Unbegrenztes Kapital. Die Beiträge können in der Satzung vereinbart und später in voller Höhe eingezahlt werden.
Kommentar
Industrielle Partner (die nur ihre Arbeitskraft einbringen) tragen Verluste nicht, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft LP (Limited Partnership)
Anzahl der Partner
2 oder mehr (mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter/Komplementär und ein Kommanditist).
Beiträge (Eingänge)
- Komplementäre: Arbeit, Geld, Sachen und Rechte.
- Kommanditisten (Backers): Sachen, Geld und Rechte.
Haftung (Responsibility)
- Komplementäre: Persönliche, gesamtschuldnerische und unbegrenzte Haftung.
- Kommanditisten: Haftung beschränkt auf die Höhe der Einlage oder des verpfändeten Betrags.
Geschäftsführung
Alle Komplementäre sind zur Verwaltung berechtigt, es sei denn, die Zuständigkeit wurde einem oder mehreren von ihnen zugewiesen.
Vertretung
Nur die Komplementäre, denen die Vertretung ausdrücklich verliehen wurde, sind vertretungsberechtigt. Die Kommanditisten dürfen die Gesellschaft nicht vertreten.
Mindestkapital
Unbegrenztes Kapital. Die Beiträge können in der Satzung vereinbart und in voller Höhe eingezahlt werden.
Kommentare zur Auszahlung
Die Anteile der Gesellschaft sind beschränkt. Wenn das Kapital durch Aktien vertreten wird, gelten besondere Regelungen.