Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland
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Rechtsformen von Unternehmen
9) Überblick und das Einzelunternehmen
Verschiedene Rechtsformen von Unternehmen sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Handelsgesellschaften (Personengesellschaften wie OHG, KG; Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH)
- Genossenschaft
Das Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der der Eigentümer eine natürliche Person ist. Der Einzelunternehmer führt eine Handels-, Gewerbe- oder berufliche Tätigkeit aus.
- Haftung: Die Haftung ist unbegrenzt und erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Unternehmers. Der Unternehmer haftet persönlich für die Folgen seiner Handlungen.
- Kapital: Es ist kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben.
- Übertragung: Die Übertragung des Eigentums ist nicht frei, da das Unternehmen an die Person des Unternehmers gebunden ist.
- Leitung: Es gibt keine formalen Leitungsorgane.
- Firmenname: Der Firmenname ist in der Regel der Name des Unternehmers.
10) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) basiert auf einem Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, die sich verpflichten, Beiträge (Arbeit, Geld, Sachen) zu leisten, um einen gemeinsamen Zweck zu fördern, typischerweise mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen.
- Gründung: Wird durch einen privaten Vertrag gegründet.
- Haftung: Die Gesellschafter haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
- Kapital: Es gibt keine gesetzliche Grenze für das Kapital.
- Firmenname: Der Firmenname kann von den Gesellschaftern frei gewählt werden.
- Besteuerung: Die Gesellschafter werden individuell auf ihre Gewinnanteile besteuert (Einkommensteuer).
Personengesellschaften (Teil der Handelsgesellschaften)
Personengesellschaften (wie OHG oder KG) erfordern mindestens zwei Gesellschafter; es gibt keine gesetzliche Höchstzahl.
- Leitung: In der Regel sind alle persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (z.B. bei der OHG).
- Haftung: Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
- Kapital: Es ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben.
- Übertragung: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist in der Regel nicht frei möglich und erfordert die Zustimmung der anderen Gesellschafter.
- Besteuerung: Die Gesellschaft selbst ist nicht ertragsteuerpflichtig. Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen individuell besteuert (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, je nach Gesellschafter).