Rechtsformen von Unternehmen: Klassifizierung und Merkmale

Eingeordnet in Wirtschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,04 KB

Rechtsformen von Unternehmen: Eine Klassifizierung

Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich grundsätzlich in folgende Kategorien einteilen:

  • Individuelles Business (Einzelunternehmen): Der Inhaber ist eine einzelne Person.
  • Handelsunternehmen (Kapitalgesellschaften): Zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG).
  • Unternehmen von sozialem Interesse: Zum Beispiel Genossenschaften.

Das Einzelunternehmen (Individuelles Business)

Der Besitzer ist eine einzelne natürliche Person. Bei einem Einzelunternehmen gilt:

  • Der Inhaber muss volljährig sein.
  • Der Inhaber haftet mit allen verfügbaren eigenen Ressourcen (gesamtes Privatvermögen).

Die Private Zivilgesellschaft (GbR)

Die Zivilgesellschaft wird durch einen Vertrag gegründet, bei dem zwei oder mehr Personen vereinbaren, Geld, Besitz oder Arbeitskraft einzubringen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und die daraus gewonnenen Vorteile (Gewinne) untereinander zu verteilen.

Handelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften

Handelsgesellschaften sind Unternehmen, die zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit Kapital benötigen. Sie werden durch einen Gesellschaftsvertrag formalisiert und im Handelsregister eingetragen. Die Verteilung der Gesellschaften erfolgt in folgender Form:

Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften ist die Kapitaleinlage der Geschäftspartner wichtiger als deren persönliche Merkmale. Dazu gehören:

  • Aktiengesellschaften (AG/SA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH/SL)

Gesellschaften von sozialem Interesse: Genossenschaften

Genossenschaften (Kooperativen) suchen nicht primär nach Gewinnmaximierung, sondern danach, die gemeinsamen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen. Die Genossenschaft ist die häufigste Form dieser Gesellschaften.

Detaillierte Rechtsformen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/SL)

Die GmbH ist die ideale Rechtsform für Unternehmen mit begrenztem Kapital, die keine große Menge an allgemeinem Kapital benötigen. Sie ist das Wesen der kapitalistischen Gesellschaft.

Wesentliche Merkmale der GmbH:
  • Es ist möglich, dass die Gesellschaft mehrere Gesellschafter hat, wobei die Beteiligung an der Gesellschaft die Mitgliedschaft begründet.
  • Die Verantwortung (Haftung) der Mitglieder beschränkt sich auf ihre Einlagen, d. h. auf das investierte Kapital, das den Verbindlichkeiten gegenübersteht.
  • Der Firmenname muss den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „SL“ tragen.
Gründung und Satzung:

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch eine öffentliche Urkunde (Gesellschaftsvertrag), die schriftlich alle relevanten Daten der Gesellschaft festhält. Die Satzung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Sitz der Gesellschaft
  • Stammkapital
  • Die Anzahl der Geschäftsanteile und deren korrelativer Nennwert
  • Formen der Verwaltung und Organisation
  • Gesetzliche Regelungen und Bedingungen, denen die Gesellschafter unterliegen.
Organe und Gesellschafterrechte:

Die Hauptorgane sind die Generalversammlung und die Geschäftsführer/Verwaltungsräte. Die Gesellschafter haben folgende Rechte:

  • Recht auf Verteilung der Vorteile (Gewinne) aus der Beteiligung.
  • Recht auf Beteiligung an der Entscheidungsfindung und der sozialen Verwaltung.
  • Recht, gewählt zu werden.

Die Aktiengesellschaft (AG/SA)

Bei der Aktiengesellschaft haben die persönlichen Merkmale der Mitglieder keine Bedeutung. Die wichtigsten Merkmale dieser Unternehmensform sind:

  • Die Haftung der Mitglieder ist auf das von ihnen gezeichnete Kapital beschränkt.
  • Der Firmenname muss den Zusatz „SA“ oder „Aktiengesellschaft“ tragen.
  • Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar und müssen registriert werden.

Verwandte Einträge: