Rechtsformen von Unternehmen: Merkmale und Haftung

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Einzelunternehmer (Einzelkaufmann)

Eine einzelne Person führt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein Handels-, Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen.

Merkmale des Einzelunternehmers

  • Die Kontrolle des gesamten Unternehmens liegt beim Inhaber.
  • Die Haftung des Unternehmers ist unbegrenzt.
  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Die Firma muss zumindest den Namen des Inhabers enthalten.

Private Zivilgesellschaft (GbR)

Zwei oder mehr Personen kommen überein, Beiträge (Aktien, Waren oder Arbeitsleistung) zu leisten, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen und Gewinne zu verteilen. Das Unternehmen agiert oft verdeckt zwischen seinen Mitgliedern. Die Handlungsbefugnisse der einzelnen Mitglieder sind keine Grenzen gesetzt. Die Gesellschaft kann einen beliebigen Namen führen.

Offene Zivilgesellschaft (Eingetragene Gesellschaft)

Diese Gesellschaftsform entspricht der privaten Zivilgesellschaft, jedoch sind die Vereinbarungen zwischen den Partnern öffentlich. Sie wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet und muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Handelsgesellschaften: Definition und Klassifizierung

Handelsgesellschaften werden von mehreren Personen gebildet, die einen gemeinsamen Kapitalfonds (Equity-Fonds) zusammenlegen, um gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben, Gewinne zu erzielen und diese zu verteilen.

Einordnung von Handelsgesellschaften

  • Personengesellschaften (Individualistisch): Die Geschäftsführung entspricht den wichtigsten Partnern. Die persönlichen Aspekte sind wichtiger als das Kapital.
  • Kapitalgesellschaften (Kapitalistisch): Der wichtigste Beitrag ist das Kapital. Persönliche Merkmale der Ansprechpartner sind von geringerer Bedeutung.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die minimale Anzahl von Partnern beträgt zwei. Alle Partner sind in die Verwaltung des Unternehmens eingebunden (sofern nicht anders vereinbart).

Haftung und Kapital der OHG

  • Die Gesellschafter haften für Schulden gegenüber Dritten persönlich, unbeschränkt und solidarisch.
  • Es gibt keine Mindesthöhe des Aktienkapitals.
  • Der Firmenname enthält die Namen aller Partner.
  • Die Gesellschaft wird für die Körperschaftsteuer besteuert (je nach Jurisdiktion).

Einfache Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG besteht aus zwei Arten von Partnern:

  • Komplementäre (Kollektive): Sie intervenieren direkt in das Management der Gesellschaft und haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft.
  • Kommanditisten (Comanditaris): Sie leisten einen finanziellen Beitrag für die Gesellschaft und nehmen nur an den finanziellen Ergebnissen teil, ohne in die Führung des Unternehmens einzugreifen.

Merkmale der KG

  • Mindestanzahl der Mitglieder: Mindestens zwei (ein Komplementär und ein Kommanditist).
  • Die Anteile der Partner sind nicht frei übertragbar.
  • Es ist keine Mindesthöhe des Aktienkapitals erforderlich.
  • Die Gesellschaft wird für die Körperschaftsteuer besteuert.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Diese Form ähnelt der einfachen Kommanditgesellschaft, weist jedoch folgende Unterschiede auf:

  • Die Beteiligungen der Kommanditisten sind durch Aktien vertreten.
  • Es muss ein Mindestkapital von 60.101,21 € vorhanden sein.
  • Bei der Gründung der Gesellschaft muss das Kapital vollständig gezeichnet und zu mindestens 25 % eingezahlt werden.
  • Die Gesellschaft muss mindestens zwei Partner haben, wovon mindestens einer ein Komplementär sein muss.
  • Der Firmenname kann von den Mitgliedern frei gewählt werden, gefolgt von der Abkürzung (z. B. KGaA).
  • Diese Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer.

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