Rechtsformen im Vergleich: Enterprise S, Zivil- & Arbeitsges.
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Rechtsformen im Überblick: Enterprise S, Zivil- und Arbeitsgesellschaft
1. Neue Enterprise S (Neugründungsgesellschaft)
Die „Neue Enterprise S“ (vermutlich eine spezielle Form der SL für Neugründungen) weist folgende Merkmale auf:
- Gesellschafteranzahl: Mindestens 1, maximal 5.
- Kapital: Mindestens 3.000 € und maximal 120.000 €.
- Umwandlung: Nach drei Jahren wird die Gesellschaft in eine reguläre SL (GmbH) umgewandelt.
- Steuerliche Anreize: Die angeblichen steuerlichen Anreize umfassen:
- Zweijährig aufgeschobene Zahlung der Körperschaftsteuer (IS).
- Steuerabzüge für Arbeitnehmer.
- Sonstiges: Im Übrigen gelten die Bestimmungen der SL.
2. Zivilgesellschaft (Sociedad Civil)
Die Zivilgesellschaft basiert auf einem privatrechtlichen Vertrag, was zu vereinfachten Gründungsverfahren und geringeren Kosten führt.
- Besteuerung: Die Gewinne für die einzelnen Mitglieder werden als persönliches Einkommen (Einkommensteuer) besteuert.
- Mitgliederanzahl: Die Mindestanzahl der Mitglieder beträgt zwei.
- Kapital: Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag an Kapital.
3. Arbeitsgesellschaft (Sociedad Laboral)
Arbeitsgesellschaften sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL) oder Aktiengesellschaften (SA), bei denen die Arbeitnehmer die Mehrheit des Kapitals halten.
Anforderungen und Kapitalstruktur
- Der Hauptanteil des Kapitals muss Arbeitnehmer-Gesellschaftern gehören.
- Kein einzelner Gesellschafter (weder Arbeitnehmer noch Kapitalgeber) darf mehr als ein Drittel des Gesellschaftskapitals halten.
- Zur Gründung sind mindestens zwei Arbeitnehmer-Gesellschafter und ein stiller Teilhaber erforderlich.
Gründung und Registrierung
Die Formalitäten für die Gründung ähneln denen einer SA oder SL. Die Gesellschaften müssen jedoch in spezifischen Registern für Arbeitsgesellschaften eingetragen werden.
Übertragung von Anteilen und Vorkaufsrechte
Es bestehen Einschränkungen bei der Übertragung von Anteilen:
- Anteile von Arbeitnehmer-Gesellschaftern müssen vorrangig den anderen Arbeitnehmer-Gesellschaftern angeboten werden.
- Wenn ein Kapitalgeber-Gesellschafter seine Anteile übertragen möchte, haben die Arbeitnehmer-Gesellschafter ein Vorkaufsrecht.
Beschränkung der Arbeitsstunden für Nicht-Gesellschafter
Die Anzahl der Arbeitsstunden, die von Nicht-Gesellschafter-Arbeitnehmern geleistet werden dürfen, ist begrenzt:
- Arbeitnehmer unter 25 Jahren: Die Grenze liegt bei 25 % der von den Gesellschaftern geleisteten Arbeitsstunden.
- Arbeitnehmer über 25 Jahren: Die Grenze ist auf 15 % der von den Gesellschaftern geleisteten Arbeitsstunden reduziert.