Rechtsformen im Vergleich: Schweiz vs. Spanien
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Einzelunternehmung
Schweiz und Spanien
Gesetzliche Grundlagen
Schweiz: OR Art. 934, OR Art. 945 f., OR Art. 956, HRegV Art. 36 ff.
Spanien: Ley 222/1995
Eignung
- Schweiz: Kleine + schnelle Projekte, personenbezogene Tätigkeiten.
- Spanien: Kleine + schnelle Projekte, personenbezogene Tätigkeiten; Kleinbetriebe.
Rechtsnatur
Schweiz: Alleineigentum des Inhabers (natürliche Person).
Spanien: Alleineigentum des Inhabers (natürliche Person).
Grundkapital
In beiden Ländern ist kein Mindestkapital erforderlich.
Anzahl Gesellschafter (Eigentümer)
In beiden Ländern: 1 natürliche Person ist alleiniger Geschäftsinhaber.
Gründung
Schweiz: Aufnahme der selbstständigen, auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit. Kein spezieller Gründungsakt, kein Vertrag und keine öffentliche Beurkundung. Ab einem Umsatz > 500.000 CHF erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.
Spanien: Aufnahme der selbstständigen, auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit.
Steuern
Schweiz: Einkommenssteuer und Vermögenssteuer. Jeder Einzelunternehmer / jede Einzelunternehmerin versteuert sein/ihr Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes und nicht getrennt.
Spanien: Unterliegt der Einkommensteuer IRPF und der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer IVA.
Haftung
In beiden Ländern: Der Einzelunternehmer / die Einzelunternehmerin haftet unbeschränkt mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Bildung Firmenname
Schweiz: Familienname, Phantasie- und Sachbezeichnungen.
Spanien: Familienname, Phantasie- und Sachbezeichnungen.
Vorteile
- Kein Mindestkapital.
- Weniger gesetzliche Auflagen (keine Revisionsstelle).
- Flexibilität.
- Unabhängigkeit des Unternehmers, da keine anderen Gesellschafter vorhanden sind.
- Einfachste und billigste Rechtsform in Sachen Gründung und Führung.
Nachteile
- Keine Beteiligung anderer Personen.
- Unbeschränkte Haftung.
- Fehlende Anonymität.
- Das Risiko trägt eine Person allein.
- Spanien: Bei hohem Gewinn/Ertrag greifen die in der Einkommensteuer hohen Steuersätze (Progression) von bis zu 43 %.
Kollektivunternehmung
Schweiz und Spanien
Gesetzliche Grundlagen
Schweiz: OR Art. 552 ff.
Spanien: Ley General de Sociedades y otras.
Eignung
Kleinere/mittlere Geschäfte mit wenigen Teilhabern, die längerfristig persönlich mitarbeiten wollen und sich gegenseitig vertrauen (stark personenbezogen).
Rechtsnatur
Personengesellschaft.
Grundkapital
Kein Mindestkapital; Höhe und Anteile gemäß Vertrag.
Anzahl Gesellschafter (Eigentümer)
Schweiz: Mehr als eine natürliche Person oder mehr Personen.
Spanien: Mehr als eine natürliche Person oder mehr Personen. Es existieren zwei Arten von Gesellschaftern: Socios industriales (bringen Arbeit ein) und Socios capitalistas (bringen Arbeit und Kapital ein).
Gründung
Schweiz: Durch Eintragung ins Handelsregister. Eventuell Abschluss eines Gesellschaftsvertrages; formfrei, d. h. die Kollektivgesellschaft kann ohne schriftliche Vereinbarung entstehen.
Spanien: Durch Eintragung ins Handelsregister und Gesellschaftsvertrag.
Steuern
Schweiz: Einkommenssteuer und Vermögenssteuer. Jeder Gesellschafter hat seinen Anteil an der Kollektivgesellschaft bei seiner privaten Steuerdeklaration (Steuererklärung) in der Vermögensspalte und den Gewinn beim Einkommen auszuweisen.
Spanien: Unterliegt der Einkommensteuer IRPF und der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer IVA.
Haftung
Primäre Haftung des Gesellschaftsvermögens; subsidiäre, unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters mit dem persönlichen Vermögen.
Bildung Firmenname
Familienname mindestens eines Gesellschafters mit Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet, oder Familiennamen aller Gesellschafter. Mögliche Zusätze: Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen.
Vorteile
- Geringe Gründungskosten.
- Flexibilität.
- Mehrere Personen können gemeinsam entscheiden (Risiko geteilt).
- Geringere Steuerbelastung als bei der AG.
Nachteile
- Unbeschränkte Haftung.
- Fehlende Anonymität.
GmbH und SL (Sociedad Limitada)
Vergleich Schweiz und Spanien
Gesetzliche Grundlagen
Schweiz (GmbH): OR Art. 772 ff.
Spanien (S.L.): Ley de Sociedades de Responsabilidad Limitada y otras.
Eignung
Geschäfte jeder Art und Größe, i. d. R. kleinere, stark personenbezogene Unternehmen; aktive Mitarbeit der Gesellschafter ist häufig.
Rechtsnatur
Juristische Person (Firma mit eigener Rechtspersönlichkeit).
Grundkapital
Schweiz: Mind. 20.000 CHF Stammkapital (Bar- oder Sacheinlage).
Spanien: Mind. 3.000 Euro bei Gründung voll einbezahlt.
Anzahl Gesellschafter
Mindestens eine natürliche/juristische Person oder Handelsgesellschaft. Gesellschafter können mitarbeiten oder nur Kapital geben.
Gründung
Schweiz: Öffentliche Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.
Spanien: Gründungsvertrag (Escritura) muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden; Eintragung im Handelsregister (Registro Mercantil). Bei nur einem Gesellschafter: Gründung als Sociedad Limitada Unipersonal (S.L.U.); dieser Zusatz muss in allen Dokumenten angegeben sein.
Steuern
Schweiz: Kapital- und Gewinnsteuer (variiert je nach Kanton, im Vergleich niedrig) sowie Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
Spanien: Unterliegt der Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades) und Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (IVA). Sozialversicherung: Nur der Administrador muss sich als Autónomo im RETA versichern.
Organe (Organisatorische Struktur)
Schweiz: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.
Spanien: Junta general o directorio (Generalversammlung der Gesellschafter) als höchstes Organ und Administrador/Administradores (Geschäftsführung).
Haftung
Auf das Grundkapital beschränkt. Jeder Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage (Stammeinlage). Gewinnverteilung nach Statuten, sonst nach Stammanteilen.
Bildung Firmenname
Phantasie-, Sachbezeichnungen sowie Familienname + Zusatz "GmbH" (Schweiz) oder "S.L." (Spanien).
Vorteile
- Haftung ist auf das Grundkapital beschränkt; Privatvermögen ist gesichert.
- Spanien: Günstigerer Steuersatz bei hohen Gewinnen (Impuesto de Sociedades mit 30 %, ermäßigt 25 %).
Nachteile
- Fehlende Anonymität: Publikationspflicht der Stammanteilsverteilung.
- Doppelbesteuerung (Reingewinn als Ertrag der Firma und ausgeschütteter Gewinn beim Gesellschafter als Einkommen).
- Erschwerte Anteilsübertragung.
- Spanien: Aufwendige und kostenintensive Gründungsformalitäten und laufende Administration.
- Keine Unabhängigkeit bei unternehmerischen Entscheidungen (außer bei der S.L.U.).
- Offenlegungspflicht der Ergebnisse beim Handelsregister.
Aktiengesellschaft (AG und S.A.)
Beispiele: Nestlé AG (CH) und Telefónica S.A. (ES)
Gesetzliche Grundlagen
Schweiz: OR Art. 620 ff.
Spanien: Art. 87-206, Ley de Sociedades Anónimas.
Eignung
Große Projekte, gewinnorientiert, alle Arten von Unternehmen, hoher Investitionsbedarf.
Rechtsnatur
Juristische Person.
Grundkapital
Schweiz: Mind. 100.000 CHF auf Aktien verteilt. Bei Gründung müssen mind. 20 %, aber mindestens 50.000 CHF einbezahlt sein (Bar- oder Sacheinlage).
Spanien: Gezeichnetes Kapital von mind. 60.101 Euro (ca. 72.000 CHF) auf Aktien verteilt. Mindestens 25 % davon müssen eingezahlt sein.
Anzahl Gesellschafter
Mindestens eine natürliche/juristische Person oder Handelsgesellschaft (z. B. Paul Bulcke bei Nestlé oder César Alierta bei Telefónica).
Gründung
Schweiz: Öffentliche Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.
Spanien: Gründungsvertrag (Escritura) muss notariell beglaubigt und im Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen werden (Dauer ca. 4-8 Wochen).
Steuern
Schweiz: Kapital- und Gewinnsteuer (kantonal unterschiedlich, niedrig) sowie Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
Spanien: Unterliegt der Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades) und der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (IVA).
Organe (Organisatorische Struktur)
Schweiz: Generalversammlung der Aktionäre (oberste Instanz), Verwaltungsrat (Geschäftsführung/Aufsicht) und Revisionsstelle (Buchprüfung).
Spanien: Hauptversammlung (Junta General), Administrador(es) (Geschäftsführung) und Aufsichtsrat (Consejo de Administración).
Haftung
Ausschließliche Haftung des Geschäftsvermögens. Jeder Aktionär haftet nur mit seiner Einlage.
Bildung Firmenname
Schweiz: Frei wählbar (Familienname, Phantasiename etc.) + Zusatz "AG" (z. B. Nestlé AG).
Spanien: Fantasiename + Zusatz "S.A." (z. B. Telefónica S.A.).
Vorteile
- Anonymität der Investoren.
- Beschränkte Haftung (Verantwortlichkeitsbegrenzung).
- Einfache Kapitalbeschaffung.
- Einfache Übertragung der Aktien.
- Spanien: Günstigerer Steuersatz bei hohen Gewinnen (Impuesto de Sociedades mit 30 %, ermäßigt 25 %).
Nachteile
- Hohe Kosten und Mindestkapital.
- Doppelbesteuerung (Reingewinn der Firma und Einkommen des Aktionärs).
- Spanien: Alle 6 Jahre muss der Geschäftsführer gewechselt werden.
- Aufwendige Gründungsformalitäten und laufende Administration.
- Hoher Kapitalaufwand bei Gründung (25 % von 60.101 Euro).
- Weitreichende Veröffentlichungspflichten.