Rechtsgebiete: Übersicht und Definitionen

Classified in Rechtswissenschaft

Written at on Deutsch with a size of 3,72 KB.

Rechtsgebiete: Eine Übersicht

Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Verfassung eines Staates enthalten sind. Diese Rechtsnormen bilden die Grundlage der staatlichen Ordnung und regeln die Organisation der Staatsgewalt, die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger sowie eine Reihe von grundlegenden Prinzipien, auf denen das politisch-rechtliche und soziale System basiert. Keine andere Rechtsvorschrift darf dem Verfassungsrecht widersprechen, andernfalls kann sie für verfassungswidrig erklärt werden.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln. Es umfasst die Beziehungen zwischen den einzelnen Verwaltungsbehörden sowie deren Beziehungen zu den Bürgern. Dieser Rechtszweig entstand mit der Französischen Revolution.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die strafbare Handlungen von Menschen regeln. Es definiert, welche Handlungen als Straftaten gelten und welche rechtlichen Sanktionen (Strafen) für diese vorgesehen sind. Ein typisches Merkmal des Strafrechts ist das Prinzip der *Tatbestandsmäßigkeit*. Das bedeutet, dass ein Verhalten nur dann strafrechtlich sanktioniert werden kann, wenn es vollständig mit dem gesetzlich beschriebenen Tatbestand übereinstimmt. Eine analoge Anwendung von Strafrechtsnormen ist nicht zulässig.

Verfahrensrecht

Das Verfahrensrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Ablauf von Gerichtsverfahren regeln. Es bestimmt die Fristen, die bei der Durchführung von Verfahrensschritten einzuhalten sind, sowie die Art und Weise der Antragstellung. Darüber hinaus legt es die Regeln fest, an die sich die Richter bei der Anwendung des Rechts und der Urteilsfindung halten müssen.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, seien es natürliche oder juristische Personen, sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und dem Staat, sofern dieser nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt handelt. Es ist der am weitesten gefasste Rechtszweig und umfasst unter anderem die Bereiche Eigentum, persönliche Beziehungen, Nachbarschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Handelsrecht

Das Handelsrecht, auch als Wirtschaftsrecht bezeichnet, regelt die Tätigkeit von Kaufleuten und deren Handelsbeziehungen, die sogenannten Handelsgeschäfte.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und dient dem Schutz des schwächeren Teils in dieser Beziehung, nämlich des Arbeitnehmers.

Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen mit Wohnsitz in verschiedenen Staaten oder bei Sachverhalten mit Bezug zu verschiedenen Staaten.

Völkerrecht

Das Völkerrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten oder internationalen Organisationen.

Entradas relacionadas: