Rechtsgrundlagen: Haftung, Solidarität und Geldschulden

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Haftungsprinzip und Verpflichtungsformen

B) Gemeinschaftliche Verpflichtungen (Gesamthandsgemeinschaft)

Die Gemeinschaft (oder Gesamthandsgemeinschaft) reagiert auf die Idee der *Gemeinschaftlichkeit* zwischen den verschiedenen Beteiligten. Dies spiegelt sich in den Maßnahmen sowohl aktiv als auch passiv wider. Das aktive Prinzip eines koordinierten Vorgehens besagt, dass nur Schaden angerichtet werden darf, um die kollektiven Handlungen der Gläubiger und Schuldner zu schützen. Falls ein einzelner Schuldner etwas Schlimmes tut, fällt nur ihm die Verpflichtung zur Kompensation zu (parziarische Haftung).

Eine Ausnahme wird anerkannt, wenn jeder Inhaber im besten Interesse der Gemeinschaft handelt.

C) Gesamt- und Teilverbindlichkeiten (Solidarität und Parziarität)

Bei Außenbeziehungen muss zwischen den Verpflichtungen der Parteien und den internen Beziehungen zwischen den verschiedenen Gläubigern bzw. Schuldnern unterschieden werden. Die externe Besonderheit liegt darin, dass jeder Beteiligte *individuell* und unabhängig handeln kann. Es gibt eine einzelne anerkannte Legitimation, die jedoch die Existenz aller Gläubiger oder Schuldner voraussetzt. Es gelten folgende Prinzipien:

  • Solidarität (Gläubiger): Jeder Gläubiger kann die Erfüllung der gesamten Leistung verlangen und erhalten.
  • Haftung (Schuldner): Der Schuldner kann von jedem Gläubiger die Erfüllung eines Teils oder der gesamten Leistung zugleich verlangen.

Die internen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern folgen dem Prinzip der *Parziarität*.

D) Anwendung der Haftungsregime im Rechtssystem

Das Zivilgesetzbuch (CC) bevorzugt das Regime der *Parziarität*. Es wird jedoch vermutet, dass die Verpflichtung zugunsten derjenigen besteht, die die Obligation eingehen. Wenn die Leistung unteilbar ist, gilt die Solidarität, wobei die Teile nur an die Gemeinschaft erinnern. Es ist wichtig zu beachten, dass keine der Parteien in der Beziehung eine Verpflichtung eingehen muss. Das anzuwendende Regime muss *ausdrücklich* festgelegt werden, bis hin zur Gesamtheit der Verpflichtung.

Zusammenfassung der Haftungsregime:

  • Wenn Gläubiger oder Schuldner nicht durch professionelle Bindungen verbunden sind: Parziarität.
  • Wenn rechtliche Beziehungen bestehen: Solidarität.
  • Wenn alle Gläubiger die Beteiligung der Schuldner benötigen: Gesamthandsgemeinschaft.

T10: Finanzielle Verpflichtungen und Geldschulden

A) Das Geld und seine Funktionen

Diese Art von Verpflichtung identifiziert das Objekt der Leistung als *Geld*. Geld ist ein Schlüssel in der entwickelten Wirtschaft und hat zwei Hauptfunktionen: Tauschmittel und allgemeine Maßnahme zur Regulierung des Wertes. Das entsprechende Recht legt fest, was als Wert verstanden wird. Die ideale Maßeinheit für die Währung wird durch Papier, Metall oder natürliches Geld dargestellt. Das gesetzliche Zahlungsmittel ist der allgemeine Wert des Geldes.

Wertformen des Geldes:

  • Intrinsischer Wert: Der Wert des Materials, aus dem es besteht.
  • Nominalwert: Der vom Staat zugewiesene Wert.
  • Aktueller Wert: Die Kaufkraft auf dem Devisenmarkt zum jeweiligen Zeitpunkt.

B) Formen von Geldschulden

Verbindlichkeiten können verschiedene Formen annehmen:

  • Nennwertschuld (Nominalschuld): Der Vorteil ist ein fester Betrag, dessen Nennwert die Zahlung in der Höhe der entsprechenden Münzen zum Zeitpunkt der Zahlung angibt.
  • Währungsspezifische Schuld: Die Parteien können die eigenständigen Teile oder Arten der Verpflichtung festlegen, mit denen die Schuld beglichen werden muss.
  • Wertschuld (Fremdwertschuld): Die aktuellste Form entspricht direkt der ursprünglich festgelegten Geldmenge, aber der Wert wird durch das Anlagevermögen ersetzt, das die Gläubiger erhalten sollen.

Nur die Wertschuld verdient die Bezeichnung der großen monetären Schuld, wie wir sie eigentlich verstehen.

C) Wertänderungen des Geldes und das Nominalprinzip

Das Problem des Nominalismus entsteht, weil der Geldgegenwert Änderungen unterliegen und Kaufkraft verlieren oder gewinnen kann (durch Inflation oder Deflation). Es gibt zwei Hauptprinzipien zur Lösung:

  • Nominalistisches Prinzip: Der Schuldner muss den Betrag zum Nominalwert übergeben. Inflation und Deflation sind irrelevant, auch wenn dies zu Ungerechtigkeiten führen kann.
  • Wertprinzip: Die Schuld wird nach dem *wahren Wert* des Geldes zum Zeitpunkt der Zahlung festgelegt. Dies ist gerechter.

Unsere Rechtsordnung folgt dem **Nominalistischen Prinzip**.

D) Zinsen

Zinsen basieren auf der Natur des Geldes und kompensieren die produktive Nutzungszeit des fremden Kapitals. Sie haben den Charakter einer akzessorischen Geldschuld. Ihr Betrag wird in der Regel prozentual berechnet, obwohl auch andere Kriterien festgelegt werden können. Zinsen können gesetzlichen oder konventionellen (vertraglichen) Ursprungs sein.

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