Das Rechtsmittel der Berufung: Ein umfassender Leitfaden

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Das Rechtsmittel der Berufung

Einleitung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das es einer Partei ermöglicht, eine Entscheidung eines untergeordneten Gerichts durch ein übergeordnetes Gericht überprüfen zu lassen. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über das Verfahren, die Voraussetzungen und die möglichen Folgen einer Berufung.

Zweck der Berufung

Ziel der Berufung ist es, eine gerichtliche Entscheidung zu korrigieren, die nach Ansicht der beschwerdeführenden Partei fehlerhaft ist. Das Berufungsgericht prüft die Entscheidung der Vorinstanz und kann diese bestätigen, abändern oder aufheben.

Wer kann Berufung einlegen?

Die Partei, die durch die Entscheidung des untergeordneten Gerichts einen Schaden erlitten hat, ist berechtigt, Berufung einzulegen. Dies wird als Berufungskläger oder Beschwerdeführer bezeichnet.

Wann ist eine Berufung möglich?

Eine Berufung ist in der Regel gegen Urteile und Beschlüsse möglich, die nicht als endgültig gelten. Gegen endgültige Urteile ist in der Regel die Revision das zuständige Rechtsmittel. Die Zulässigkeit der Berufung hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab.

Anfechtbare Entscheidungen:

  • Urteile, die nicht vollständig begründet sind
  • Urteile, die eine Klage oder Widerklage nicht vollständig abweisen
  • Einstweilige Verfügungen

Nicht anfechtbare Entscheidungen (Beispiele):

  • Rechtskräftige Urteile
  • Einstweilige Verfügungen, soweit gesetzlich ausgeschlossen
  • Beschlüsse von Tochterunternehmen, wenn bereits eine Berufung beim Verwaltungsgericht eingelegt wurde

Fristen für die Berufung

Die Frist für die Einlegung der Berufung ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel:

  • 5 Tage bei einstweiligen Verfügungen
  • 10 Tage bei endgültigen Urteilen

Diese Fristen sind in der Regel nicht verlängerbar und beginnen mit der Zustellung der Entscheidung.

Verfahren der Berufung

Die Berufung wird beim Gericht eingereicht, das die angefochtene Entscheidung getroffen hat (iudex a quo). Dieses Gericht leitet die Berufung an das zuständige Berufungsgericht (iudex ad quem) weiter.

Inhalt der Berufungsschrift

Die Berufungsschrift muss die Gründe für die Berufung enthalten, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Sie muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen.

Devolutiveffekt und Suspensiveffekt

Die Berufung kann mit devolutivem oder suspensivem Effekt gewährt werden.

Devolutiveffekt

Der Devolutiveffekt bedeutet, dass das Berufungsgericht die Zuständigkeit erhält, über die Berufung zu entscheiden. Die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung wird jedoch nicht ausgesetzt. Der Devolutiveffekt ist immer gegeben.

Suspensiveffekt

Der Suspensiveffekt bedeutet, dass die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung ausgesetzt wird. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Suspensiveffekts sind in der Regel strenger als für den Devolutiveffekt.

Weitere Verfahrensschritte

Nach Einreichung der Berufung wird das Verfahren vor dem Berufungsgericht fortgesetzt. Die Parteien haben die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen und Beweismittel einzureichen. Das Berufungsgericht entscheidet schließlich über die Berufung.

Anhang: Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ermöglicht es einer Partei, die ursprünglich keine Berufung eingelegt hat, sich dem Verfahren anzuschließen, wenn sie durch die angefochtene Entscheidung ebenfalls betroffen ist.

Beendigung des Berufungsverfahrens

Das Berufungsverfahren kann durch verschiedene Ereignisse beendet werden, z.B. durch Rücknahme der Berufung, durch Versäumnisurteil oder durch Entscheidung des Berufungsgerichts.

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