Rechtsnormen: Gültigkeit, Struktur und Klassifizierung

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Standardkriterien für die Gültigkeit von Rechtsnormen

Um gültig zu sein, müssen Rechtsnormen bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Sie müssen von der zuständigen Behörde erlassen worden sein. Eine Norm, die von einer nicht autorisierten Stelle erlassen wurde, ist nichtig (Verfahrensfehler).
  2. Sie müssen gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren und in der richtigen Form erlassen worden sein. Hierbei können verschiedene Mängel auftreten:
    • Formelle Mängel: Nichteinhaltung der formalen Anforderungen bei der Normerzeugung.
    • Materielle Mängel: Inhaltliche Mängel.
  3. Sie dürfen nicht durch eine spätere Norm gleichen oder höheren Ranges aufgehoben worden sein (Prinzip der Kohärenz).
  4. Sie dürfen nicht im Widerspruch zu höherrangigen Normen stehen.

Das Konzept der Gültigkeit umfasst zwei verschiedene Ansätze:

  • Dynamischer Ansatz: Eine Norm ist gültig, wenn ihre Erzeugung den Bedingungen in Punkt 1 und 2 entspricht. Dieser Ansatz betrifft die Art und Weise der Normerzeugung, nicht ihren Inhalt.
  • Statischer Ansatz: Eine Norm ist gültig, wenn ihr Inhalt von einer höheren Norm abgeleitet werden kann und nicht im Widerspruch zu ihr steht.

Struktur von Rechtsnormen nach Kelsen

Für Kelsen sind Rechtsnormen Instrumente der sozialen Motivation, die Menschen dazu bringen sollen, sich auf eine bestimmte Weise zu verhalten. Er unterscheidet zwei Arten von Motivationstechniken:

  • Direkte Motivation: Die Norm gibt direkt das gewünschte Verhalten vor. Die Normadressaten sind allein aufgrund der Autorität oder der Gründe für die Norm motiviert, sich entsprechend zu verhalten.
  • Indirekte Motivation: Das gewünschte Verhalten wird nicht direkt vorgegeben, sondern durch die Androhung einer Sanktion oder die Aussicht auf eine Belohnung erreicht.

Allgemeine Elemente von Rechtsnormen

Rechtsnormen bestehen aus acht Elementen:

  1. Normcharakter
  2. Norminhalt
  3. Anwendungsbedingungen (Diese drei bilden den normativen Kern)
  4. Normautorität
  5. Normadressat
  6. Normbefehl (Diese drei sind spezifische Elemente von Vorschriften)
  7. Verkündung
  8. Sanktion

Klassifizierung von Rechtsnormen

Man kann zwischen primären und sekundären Regeln unterscheiden.

Primäre Regeln

  • Definitionsregeln: Definieren eine bestimmte Tätigkeit (z. B. Spielregeln, Grammatikregeln).
  • Richtlinien oder technische Vorschriften: Geben Mittel an, um einen bestimmten Zweck zu erreichen (z. B. Bedienungsanleitungen). Nach Von Wright sind sie weder normativ noch deskriptiv und daher nicht wahrheitsfähig.
  • Vorschriften: Werden von einer normativen Autorität erlassen und richten sich an bestimmte Adressaten.

Sekundäre Regeln

  • Gewohnheitsrecht: Regeln, die auf regelmäßigen Verhaltensweisen in ähnlichen Situationen beruhen und von der Gemeinschaft geteilt werden.
  • Moralische Normen und Prinzipien: Betreffen nicht direkt eine Handlung, sondern stellen ein Modell für optimales Verhalten dar.

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