Rechtspositivismus: Kelsens Reine Rechtslehre & Harts Regelkonzept

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Rechtlicher Normativismus: Kelsen und Hart

Der rechtliche Normativismus ist ein normatives System, dessen Prototyp das Modell von Hans Kelsen und seinem zentralen Werk, der Reinen Rechtslehre, ist. Kelsen wollte das Recht aus einer wissenschaftlichen Perspektive definieren. Das Recht sollte als eine Realität verstanden werden, die unabhängig von soziologischen und axiologischen (wertenden) Überlegungen erkannt werden kann, um eine Kontamination durch diese zu vermeiden.

Hans Kelsens Reine Rechtslehre

Kelsen war der Ansicht, dass Moral eine subjektive Angelegenheit sei. Um das Recht objektiv zu definieren, sollte die Rechtswissenschaft wertfrei sein und sich auf die Beschreibung von Normen konzentrieren.

Grundprinzipien nach Kelsen

  • Die Rechtswissenschaft besteht aus deskriptiven (beschreibenden) Aussagen.
  • Sie ist eine von moralischen und soziologischen Elementen unabhängige Wissenschaft.
  • Das Recht ist nicht das tatsächliche Verhalten, sondern ein Normensystem.

Kausalität und Zurechnung

Kelsen betonte, dass im Recht keine kausalen Zusammenhänge (Ursache-Wirkung) bestehen, sondern Zurechnungen. Er unterscheidet zwischen:

  • Kausalität (Naturwissenschaften): Wenn A ist, dann ist B. (Beispiel: Wenn Metall erhitzt wird, dehnt es sich aus.)
  • Zurechnung (Normen): Wenn A ist, dann soll B sein. (Beispiel: Wenn jemand einen Mord begeht, soll er bestraft werden.)

Gültigkeit und die hypothetische Grundnorm

Um das Konzept des Rechts zu verstehen, ist für Kelsen der Begriff der Gültigkeit zentral. Die Gültigkeit einer Norm bezieht sich auf ihre Existenz als Teil eines Rechtssystems. Das Kriterium für die Gültigkeit einer Norm ist nicht empirisch (z. B. politische Macht), sondern normativ: Eine Norm ist gültig, weil eine höhere Norm ihre Gültigkeit begründet.

Die Gültigkeitshierarchie sieht wie folgt aus: Verordnung → Gesetz → Verfassung. Doch was begründet die Gültigkeit der Verfassung? Kelsen führt hierfür die Grundnorm ein. Sie ist eine hypothetische Annahme, die nicht bewiesen, sondern vorausgesetzt werden muss, damit das gesamte Rechtssystem als gültig angesehen werden kann. Sie besagt im Wesentlichen, dass die Verfassung gilt.

Kritik an Kelsens Ansatz

Ein Kritikpunkt an Kelsens Theorie ist der Vorwurf, dass sie in einen Widerspruch gerät. Obwohl die Rechtswissenschaft nur beschreibend sein soll, setzt die Beschreibung von Normen als gültig bereits eine gewisse Akzeptanz des normativen Systems voraus.

H.L.A. Harts Regelkonzept

H.L.A. Hart analysierte die Sprache von Juristen und Rechtsnormen, um das Recht besser zu verstehen (Sprachphilosophie). Sein Ausgangspunkt ist die Kritik an John Austins Theorie, die das Recht als eine Reihe von Befehlen eines Souveräns definiert, die durch Zwang gestützt werden. Für Austin basiert das Recht auf Gewohnheiten des Gehorsams.

Das Konzept der Regel

Hart argumentiert, dass Austins Konzept ein entscheidendes Element fehlt: der Begriff der Regel. Eine Regel hat zwei Aspekte:

  • Externer Aspekt: Ein regelmäßiges, von außen beobachtbares Verhalten von Individuen.
  • Interner Aspekt: Die Akzeptanz dieser Regelmäßigkeit als Verhaltensleitfaden und als Maßstab zur Kritik am Verhalten anderer.

Eine rein externe Betrachtung, wie die eines Beobachters, der nur Verhaltensregelmäßigkeiten feststellt, wäre unvollständig. Erst der interne Standpunkt der Teilnehmer, die das System als handlungsleitend akzeptieren, ermöglicht ein volles Verständnis des Rechts.

Primär- und Sekundärregeln

Hart unterscheidet zwei Arten von Regeln in einem Rechtssystem:

  • Primärregeln: Verhaltensregeln, die Pflichten auferlegen (z. B. Strafgesetze).
  • Sekundärregeln: Regeln, die sich auf Primärregeln beziehen und öffentlichen Einrichtungen die Befugnis geben, diese zu schaffen, zu ändern oder durchzusetzen. Dazu gehören Änderungsregeln, Entscheidungsregeln und die Anerkennungsregel.

Die Regel der Anerkennung

Die Regel der Anerkennung (Rule of Recognition) legt die Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, welche Regeln als gültige Regeln des Systems gelten. Im Gegensatz zu Kelsens hypothetischer Grundnorm ist Harts Anerkennungsregel keine bloße Annahme, sondern eine soziale Tatsache – eine komplexe Praxis, die von den Amtsträgern (insbesondere Richtern) eines Rechtssystems angewendet wird, um gültiges Recht zu identifizieren (z. B. die Verfassung von 1978 in Spanien).

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