Rechtsquellen und Gesetzgebung in Spanien
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1. Quellen des Rechts
Wenn wir im Sinne des Gesetzes sprechen, beziehen wir uns auf die Herkunft oder Ursache rechtlicher Normen (Naturrecht) oder verstehen sie als Mittel des Wissens. Zudem können wir sie als Mittel zur Produktion von Regeln oder als Ausdrucksform (Gesetz/Verordnung) betrachten.
Die Produktion als Organquelle
Der Generalrat der Justiz sollte im Prinzip Gesetze schaffen, in der Praxis geschieht dies jedoch durch Urteile. Der Staat schafft Gesetze durch gesetzgeberische Erlasse und Regierungsverfügungen. Auch europäische Konventionen sind rechtsverbindlich. Zudem haben Bürger bei Sammeln von 500.000 Unterschriften eine Gesetzesinitiative (außer bei verfassungsrechtlich ausgeschlossenen Themen).
Eine weitere Quelle ist der Zoll, sofern er nicht illegal ist. Historisch gesehen wurde das Gesetz durch Monarchien geprägt, während Bräuche von Feudalherren in Städten geschaffen wurden. Mit der Französischen Revolution wurden Gesetze zur primären Quelle, während Bräuche in den Hintergrund traten.
Rechtsquellen im Überblick
- Die allgemeinen Rechtsgrundsätze
- Das Gesetz und die Sitte
- Rechtsprechung und Lehre
Unser Rechtssystem ist durch Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet. Bei fehlender Regelung greifen Gerechtigkeit (Fairness im Einzelfall) und die Analogie.
2. Zivilgesetzbuch und hierarchische Ordnung
Artikel 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die Quellen des Rechts:
- Das Gesetz steht an erster Stelle.
- Internationale Verträge sind nach Anwendung im BOE eine Rechtsquelle.
- Lokale Bräuche sind nur gültig, wenn sie bewiesen sind.
- Allgemeine Rechtsgrundsätze dienen der Auslegung und Lückenfüllung.
Grundlegende Richtlinien
Richter haben die Pflicht zu urteilen. Da der Gesetzgeber nicht alle Fälle vorhersehen kann, erkennt das System Lücken an. Die Sitte ist eine Tochterquelle ersten Grades. Bei fehlender Regelung sind Billigkeit und Analogie anzuwenden.
Prinzipien der Rechtsquellenverwaltung
- Hierarchieprinzip: Gesetz, Sitte, allgemeine Grundsätze.
- Bindung an das Gesetz: Richter sind an geltende Regeln gebunden.
- Vorrang des Gesetzes: Geschriebenes Recht sorgt für Rechtssicherheit.
- Allgemeine Grundsätze: Dienen als zusätzliche und informative Quelle.
3. Das Gesetz: Konzept und Typen
Ein Gesetz ist eine gesetzliche Norm, die von der verfassungsmäßig legitimierten Gewalt (Parlament oder Autonome Gemeinschaften) erlassen wird (Art. 66.2 Verf.).
Arten von Gesetzen
- Grundgesetze (Organische Gesetze): Regeln Angelegenheiten von besonderer Bedeutung (Grundrechte, Autonomiestatuten, Wahlen). Erfordern eine absolute Mehrheit im Kongress.
- Einfache Gesetze: Regeln Angelegenheiten, die nicht organisch vorbehalten sind. Erfordern eine einfache Mehrheit.
Das Verfassungsgericht entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen organischen und einfachen Gesetzen.
Prozess der Gesetzesausarbeitung
- Gesetzesinitiative: Regierung, Kongress, Senat, Autonome Gemeinschaften oder Volksinitiative (500.000 Unterschriften).
- Parlamentarisches Verfahren: Diskussion und Abstimmung in beiden Kammern.
- Abschluss: Sanktion (König), Erlass und Publikation im BOE.
4. Die Verfassung und ihre Reform
Die Verfassung ist die Grundregel des Staates. Artikel 166 bis 169 regeln das Reformverfahren. Eine Verfassungsänderung erfordert hohe Mehrheiten (drei Fünftel oder zwei Drittel) und gegebenenfalls ein Referendum. In Kriegszeiten oder bei Notständen (Art. 116) sind keine Änderungen möglich.
Exekutive Gesetzgebung
- Legislative Dekrete (Art. 82): Das Parlament delegiert die Befugnis an die Regierung für spezifische Themen und Zeiträume.
- Dekret-Gesetze (Art. 86): Bei außerordentlicher Dringlichkeit erlässt die Regierung vorläufige Normen, die innerhalb von 30 Tagen vom Kongress ratifiziert werden müssen.
Unterhalb des Gesetzes stehen Dekrete, Ministerialverordnungen und Regeln für autonome Einrichtungen, die der Exekutive unterliegen.