Das Rechtssubjekt und Rechtstatsachen im deutschen Recht

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Das Rechtssubjekt

Begriff: Die menschliche Person als Rechtssubjekt

Die menschliche Person ist die Achse, um die sich das Recht und das positive Recht drehen. Sie ist in zweierlei Hinsicht 'Subjekt' des Rechts:

  • Sie ist 'Subjekt' im Sinne von 'Unterworfener' des Rechts.
  • Sie ist 'Subjekt' im Sinne von 'Träger' von Rechten oder Befugnissen.

Aus rechtlicher Sicht wird der Mensch daher als Subjekt betrachtet, dem die Vorschriften des Gesetzes gelten, oder als Träger von Befugnissen, die ihm gewährt werden, um rechtliche Normen anzuwenden oder Rechte durchzusetzen, die ihm zustehen. Diese werden als Rechtssubjekte bezeichnet.

Es ist bemerkenswert, dass das Gesetz den Menschen nicht nur als biologisches, sondern auch und in erster Linie als geistiges Wesen betrachtet, das mit Verstand und Willen begabt ist, frei ist und sich rational selbst bestimmen kann, verantwortlich für seine eigenen Handlungen und für seine weitere Entwicklung, da er sein eigenes Schicksal gestaltet.

Arten von Rechtssubjekten

  • Einzelne oder natürliche Personen

    Der Mensch als physische, reale Person ist das grundlegendste Subjekt eines Rechtsverhältnisses. Die natürliche Person erlangt Rechtspersönlichkeit allein durch die Tatsache, ein Mensch zu sein. Es ist ein Widerspruch, einem Menschen seine Rechtspersönlichkeit abzusprechen, da diese bereits durch die bloße Existenz als Mensch gegeben ist.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die natürliche Person durch das reale, biopsychische Substrat konstituiert wird, das als Mensch bezeichnet wird.

  • Komplexe oder juristische Personen

    Es gibt Gruppen von Menschen, denen das Recht Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Eigentum und Vermögen zuerkennt. Dies ist ein allgemein anerkanntes Phänomen, da Menschen zu allen Zeiten bestrebt waren, ihre Ziele auch in Gemeinschaft zu erreichen.

Rechtstatsachen

Begriff der Rechtstatsachen

Rechtstatsachen sind Ereignisse oder Situationen, die direkt eine Veränderung der rechtlichen Realität, d.h. eine rechtliche Wirkung, hervorrufen und daher rechtlich relevant sind.

Arten von Rechtstatsachen

  • Rechtsereignisse (Unabhängig vom menschlichen Willen)

    Dies sind natürliche Ereignisse oder Zufälle, die rechtliche Folgen haben, z.B. der Tod.

  • Rechtshandlungen (Abhängig vom menschlichen Willen)

    Dies sind Ereignisse, die vom menschlichen Willen abhängen und die Wirkung haben, ein Recht zu begründen, zu modifizieren, zu übertragen oder zu löschen.

    • Rechtlich zulässige Handlungen

      Dies sind Handlungen, die ausgeführt werden und rechtliche Wirkungen haben, weil das Recht die Folgen garantiert und die Absicht des Handelnden, die auf eine bestimmte Weise ausgedrückt wird, solche Wirkungen hervorrufen soll. Beispiel: Verträge.

    • Rechtswidrige Handlungen

      Dies sind Handlungen, für die das Gesetz Sanktionen vorsieht, da es nicht beabsichtigt, diese Handlungen zu verankern oder zu garantieren, sondern gerade deren Ausführung verhindern will. Sie können sein: zivilrechtliche oder strafrechtliche Vergehen.

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