Rechtssysteme: Common Law, Civil Law und der Rechtsstaat

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Das Common Law System

Das Common Law entstand im mittelalterlichen England und verbreitete sich im Britischen Empire und dessen Einflussbereichen. Es basiert hauptsächlich auf der Rechtsprechung (Case Law), also auf richterlichen Urteilen, die als Präzedenzfälle dienen.

Typische Länder mit einem Common Law-System sind zum Beispiel:

  • England
  • Wales
  • Irland
  • Indien
  • Australien

In diesem System fällen Gerichte ihre Urteile auf der Grundlage der Analyse früherer Gerichtsentscheidungen, insbesondere von höheren Instanzen. Durch richterliche Auslegung können sogar neue Rechtsfiguren geschaffen werden. Obwohl sich das System im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat und das geschriebene Gesetz (Statute Law) an Bedeutung gewinnt, bleibt die richterliche Entscheidung von zentraler Bedeutung. Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Common Law ist im Wesentlichen Richterrecht, bei dem eine umfassende Kodifizierung des Rechts nur begrenzt stattfindet.

Das kontinentaleuropäische Rechtssystem

Das kontinentaleuropäische Rechtssystem (Civil Law) stützt sich hingegen primär auf geschriebene Gesetze und systematische Gesetzbücher (Kodifikationen), die für alle zugänglich sind. Es hat seine Wurzeln im römischen, germanischen und kanonischen Recht und wurde stark von den Ideen des Liberalismus des 18. Jahrhunderts beeinflusst.

Die Rechtsanwendung erfolgt auf der Grundlage der vom Gesetzgeber erlassenen Normen, was dem System eine hohe demokratische Legitimität verleiht. Diese Normen werden von den Richtern ausgelegt und angewendet. Obwohl es kein striktes Präzedenzfall-System ist, hat die Rechtsprechung (insbesondere von Obergerichten) dennoch eine bedeutende faktische Bindungswirkung erlangt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Der Rechtsstaat: Staat und Recht

Ursprung und Entwicklung

Der Ursprung des Rechtsstaats liegt im Bestreben, Tyrannei und staatliche Willkür zu beenden. Der moderne Rechtsstaat entstand im Zuge der liberalen Revolutionen als Antwort auf die Bedürfnisse des aufstrebenden Bürgertums, das durch den absolutistischen Ständestaat in seiner Entwicklung behindert wurde. Der Wandel führte von einer absoluten zu einer durch das Recht begrenzten Staatsmacht.

Merkmale des Rechtsstaats

Im Kern bedeutet Rechtsstaatlichkeit, dass die gesamte staatliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Das Konzept der Souveränität (höchste Macht) wandelte sich: Im Absolutismus lag die Souveränität beim Monarchen, legitimiert durch göttliches Recht. Im modernen Rechtsstaat geht die Souveränität vom Volk aus. Die bloße Existenz von Gesetzen macht einen Staat noch nicht zu einem Rechtsstaat; entscheidend ist, dass auch der Staat selbst diesen Gesetzen unterworfen ist.

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